Häufig gestellte Fragen zur Bargeldver- und -entsorgung für Bargeldgeschäftspartner
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Im unbaren Zahlungsverkehr wird bei Überweisungen zur taggleichen Gutschrift zwischen Kundenzahlungen und Bank-an-Bank-Zahlungen unterschieden, wobei eine Kundenzahlung vereinfacht gesagt eine Überweisung auf ein Girokonto einer natürlichen oder juristischen Person bei einem Kreditinstitut ist. Eine Bank-an-Bank-Zahlung hingegen ist eine Überweisung von einer Bank an eine (andere) Bank. Die Angabe in diesem Feld ist daher nur für Finanzinstitute (insbesondere Kreditinstitute) möglich.
Kundendaten-Meldebogen
die entsprechenden Formulare finden Sie auf der folgenden Seite
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Mit dem Projekt CashEDI - Cash Electronic Data Interchange - optimiert die Bundesbank derzeit ihr Dienstleistungsangebot im Barzahlungsverkehr und bietet den Bargeldakteuren die Möglichkeit der elektronischen Geschäftsabwicklung im Rahmen eines standardisierten elektronischen Datenaustauschs. Der elektronische Zugang erfolgt über "ExtraNet", die E-Business-Plattform der Bundesbank. Dabei kommen die weltweit gültigen GS1-Standards zum Einsatz. Diese umfassen u. a. ein Nummernsystem mit weltweit einheitlichen, überschneidungsfreien Nummern zur Kennzeichnung von Standorten, Produkten und Packstücken. Ergänzt wird dieses Nummernsystem durch einen Barcode sowie zwei Kommunikationsformate (EANCOM und GS1-XML). Die einzelnen Komponenten sind international akzeptiert, bauen aufeinander auf und können je nach Anforderung miteinander kombiniert werden.
Damit sich ein Bargeldakteur im Logistikprozess gegenüber der Bundesbank als CashEDI-Teilnehmer identifizieren kann, benötigt er eine GLN (Global Location Number). Die Vergabe und Verwaltung der GLN erfolgt in Deutschland durch GS1-Germany. Für die Nutzung der GS1-Standards bzw. die Beantragung einer GLN sind Lizenzgebühren an GS1 zu entrichten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Interesse unter www.gs1-germany.de.
Die Kennzeichnung mehrerer Standorte (Zentrale, Niederlassung, Filiale) ist nur mit einer GS1 Complete GLN möglich. Sofern Sie mehrere Standorte mit einer GLN kennzeichnen möchten, müssen auf den Kundendaten-Meldebögen bzw. auf dem Sammelmeldebogen unterschiedliche GLNs angegeben werden. Die Ergänzung des Kundendaten-Meldebogens um eine GLN führt nicht automatisch zur Teilnahme an CashEDI. Bei Interesse an einer elektronisch unterstützten Geschäftsabwicklung wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner.
ExternerLink
Kundendaten-Meldebogen
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Die Bankverbindung für die Verrechnung von Entgelten und Differenzen ist im Kundendaten-Meldebogen anzugeben. Abweichende Bankverbindungen (z. B. ein Konto des kontoführenden Kreditinstituts oder eines WDL auf dem Bogen eines Handelsunternehmens) sind nicht zulässig.
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Die Anforderung, den Kundendaten-Meldebogen am PC auszufüllen, hat mehrere Gründe. Neben der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit der Angaben sind u. a. verschiedene Plausibilitätsprüfungen in den Formularfeldern hinterlegt. Aus diesem Grund sollte der Kundendaten-Meldebogen möglichst am PC ausgefüllt werden. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Meldebogen ausnahmsweise auch mit Schreibmaschine oder von Hand ausgefüllt werden. Dies sollte jedoch auf absolut unvermeidbare Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Beim handschriftlichen Ausfüllen ist darauf zu achten, dass alle Angaben - insbesondere aber kritische Daten wie z. B. die Bankverbindung - deutlich lesbar sind.
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Für Münzein- und -auszahlungen von Bargeldgeschäftspartnern werden seit 2006 nur noch folienverschweißte, sortenreine Einheiten von 10 Münzrollen (Münzrollenpackungen; vgl. "Richtlinie für die Fertigung von Münzrollen in Folienpackungen") verwendet. Die Transaktionen werden seitdem überwiegend in bundesbankeigenen Metallgeldcontainern (M-Containern) abgewickelt.
Ab dem 01.01.2011 sind gebührenfreie Münzein- und -auszahlungen nur noch möglich, wenn diese ausschließlich aus Normcontainern bestehen. Normcontainer sind M-Container, die stückelungsrein mit den in der folgenden Tabelle angegebenen Mengen an Münzrollenpackungen gefüllt sind:
Tabelle "Normcontainer"
Stückelung Anzahl der Rollenpackungen Betrag (in €) 2 € 300 150.000 1 € 300 75.000 50 €-Cent 200 40.000 20 €-Cent 250 20.000 10 €-Cent 375 15.000 5 €-Cent 300 7.500 2 €-Cent 400 4.000 1 €-Cent 500 2.500 -
Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, der Bundesbank für Zwecke des baren Zahlungsverkehrs sämtliche Filialen mitzuteilen. Sofern Sie jedoch z. B. Auszahlungen durch uns nach Zweigstellen aufteilen lassen oder z. B. bei Belastungen aus Fehlbeträgen, die durch Falschgeld entstanden sind, auf die verursachende Zweigstelle schließen wollen, ist die Führung eines Kundenstammsatzes je Zweigstelle - und die eindeutige Kennzeichnung der Einzahlungen bzw. Einzahlungsgefäße - erforderlich. Statt einer Vielzahl von Einzelmeldungen können Sie den Meldebogen auch als Sammelbogen verwenden und eine Liste der Filialen beifügen.
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Wird als Bankverbindung ein Konto bei einer Bundesbankfiliale (bankleitzahlengebundenes Konto oder Zusatzkonto) angegeben, so ist unter Bankleitzahl, Name und Ort des Kreditinstituts die Bankleitzahl der kontoführenden Bundesbankfiliale anzugeben.
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Derzeit ist die Angabe der IBAN nur für Kundenkonten verpflichtend. Wir weisen jedoch bereits jetzt darauf hin, dass mit dem zukünftig zu verwendenden SEPA-Format Konten nur noch über die IBAN adressiert werden können und somit auch für interne Konten eine IBAN vorhanden sein und gemeldet werden muss.
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Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, der Bundesbank alle Zweigstellen für Zwecke des baren Zahlungsverkehrs mitzuteilen, es sei denn, Ihre Zweigstellen treten im baren Zahlungsverkehr gegenüber der Bundesbank auf und sind unter jeweils eigener Firma rechtlich selbständig.
Für jedes rechtlich selbständige Wirtschaftsunternehmen vergibt die Bundesbank grundsätzlich nur eine Kundennummer. Für eine interne Zuordnung der Zahlungsströme steht Ihnen die Möglichkeit entsprechender Verwendungszweckangaben zur Verfügung.
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