Falschgeld

Informationen aus der Falschgeldstelle

Aufgabe der Falschgeldstelle ist die Begutachtung und Verwahrung von in Deutschland angehaltenem oder von der Polizei sichergestelltem Falschgeld aller Währungen. Darüber hinaus prüfen wir auch Wertpapiere, Reiseschecks sowie kursfähige Gold- und Silbermünzen auf ihre Echtheit. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Falschgeldprävention.

Für Auskünfte in Falschgeldangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Falschgeldstelle H 31.

Wie erkennen Sie falsche Banknoten?

Jede Fälschung moderner Banknoten, zu denen natürlich auch der Euro gehört, ist grundsätzlich ohne besondere Hilfsmittel erkennbar. Grobe Abweichungen in Format, Farbe oder Bildelementen gibt es in der Regel nicht. Erst die genaue Betrachtung, die Prüfung anhand der Sicherheitsmerkmale, macht eine Unterscheidung möglich.

In unseren Filialen bieten wir kostenlose Schulungen zur Erkennung falscher Euro-Banknoten an. Eine Übersicht über unsere Filialen und deren Kontaktdaten finden Sie unter "Hauptverwaltungen und Filialen" (siehe unten).

Zahlen zum Falschgeldaufkommen finden Sie in den Falschgeldpressenotizen der Deutschen Bundesbank.

Tipps zur Falschgelderkennung bei Banknoten

  1. Sehen Sie sich die Banknoten genau an! Achten Sie dabei nicht nur auf den Gesamteindruck, sondern konzentrieren Sie sich bewusst auf einzelne Sicherheitsmerkmale, die Sie sich vorher eingeprägt haben.
  2. Verlassen Sie sich bei der Prüfung nicht nur auf ein Sicherheitsmerkmal.
  3. Gehen Sie nach dem Prinzip "Fühlen-Sehen-Kippen" die Ihnen bekannten Sicherheitsmerkmale der Reihe nach durch und ziehen Sie, falls vorhanden, ein Banknotenprüfgerät in die Überprüfung mit ein.
  4. Besorgen Sie sich eine Vergleichsnote.
  5. Wenn Sie Zweifel haben, lassen Sie die Banknote(n) von Ihrer Hausbank oder einer Filiale der Deutschen Bundesbank überprüfen (nur Euro).

Welche Vordrucke sind zur Weiterleitung von falsch verdächtigen Banknoten und Münzen zu verwenden?

Ab dem 01.04.2020 ist bei der Übermittlung von verdächtigen Banknoten und Münzen Folgendes zu beachten

  1. Falsch verdächtige Euro-Banknoten sind unabhängig von der Art der Anhaltung mit dem Vordruck 3156 „Antrag auf Überprüfung beigefügter falsch verdächtiger Euro-Banknoten“ an die Deutsche Bundesbank weiterzuleiten.
  2. Falschverdächtige Euro-Münzen, DM-Banknoten und -Münzen sowie alle falschverdächtigen Geldzeichen anderer Währungen sind mittels Vordruck 3154 „Mitteilung über beigefügte falschverdächtige Euro-Münzen/falschverdächtige DM und ausländische Geldzeichen“ bei der Deutschen Bundesbank einzureichen; weitere Verfahrenshinweise hierzu (insbesondere für professionelle Bargeldakteure) finden Sie in der Rubrik „Münzrecycling“.

Wenn Sie uns falschverdächtiges Geld mit einem der unten bereitgestellten Formulare per Post zusenden möchten, beachten Sie bitte, dass die Deutsche Bundesbank keine Haftung für eventuelle Verluste auf dem Postweg übernehmen kann. Bitte erkundigen Sie sich bei dem jeweiligen Anbieter, ob und wie Bargeld - insbesondere Münzen - versendet werden kann und wie das Bargeld ordnungsgemäß und transportsicher verpackt, deklariert und ggf. versichert werden muss.

Was tun, wenn Sie Geld als falsch erkannt haben?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie Falschgeld (Banknoten oder Münzen) erhalten haben, benachrichtigen Sie bitte sofort die Polizei.

Wenn Sie Falschgeld weitergeben oder zurückgeben, können Sie sich ebenso strafbar machen wie bei der Herstellung von Falschgeld. Für Falschgeld gibt es keinen Ersatz! Daher sollten Sie auch die Ware nicht vor Bezahlung mit gültigem Geld herausgeben.

Die Deutsche Bundesbank, die Kreditinstitute und die Finanzdienstleistungsinstitute sind nach § 36 des Bundesbankgesetzes verpflichtet, Falschgeld oder Geld, bei dem der Verdacht besteht, dass es sich um Falschgeld handelt, sicherzustellen. Falschgeld ist der Polizei, falschverdächtiges Geld der Deutschen Bundesbank zu übergeben. Verstöße gegen die Anhalte- oder Anzeigepflicht können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Wie erkennen Sie falsche Münzen?

Die Grundregeln für die Falschmünzerkennung wurden von Falschgeldexperten in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Technischen und Wissenschaftlichen Zentrum (ETSC) im Falschgeldleitfaden zusammengestellt.

Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz b der EU-Verordnung Nr. 1210/2010 sind bestimmte Personen verpflichtet, sich in Bezug auf Falschmünzerkennung schulen zu lassen, falls sie Münzen, die nicht maschinell geprüft worden sind, auszahlen möchten. Bei diesen Verpflichteten handelt es sich gemäß Artikel 6 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 um Mitarbeiter von Kreditinstituten, Wechselstuben und Geldtransportunternehmen sowie diesen gleichstehende Personen. Nicht verpflichtet sind hingegen Personen, die ausschließlich maschinell geprüfte Münzen auszahlen, sowie Personen, die nicht Mitarbeiter der o.g. Institute sind. Verpflichtete Personen können sich über das Kontaktformular Falschgeld mit uns in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren.

Zahlen zum Falschgeldaufkommen finden Sie in den Falschgeldpressenotizen der Deutschen Bundesbank.

Hinweis EZA-K2-Banknoten

Für die Einreichung von fälschungsverdächtigen Euro-Banknoten aus kundenbedienten Ein- und Auszahlungsautomaten (sog. EZA-K2-Banknoten) bei unseren Filialen verwenden Sie bitte ausschließlich unser Formular "Antrag auf Überprüfung von beigefügten fälschungsverdächtigen Euro-Banknoten (Vordruck 3156)".

Vordrucke