2-Euro-Gedenkmünze „Mecklenburg-Vorpommern“

2024 - Mecklenburg-Vorpommern

Die Bundesregierung hat beschlossen, eine 2-Euro-Umlaufmünze mit Gedenkcharakter „Mecklenburg-Vorpommern“ prägen zu lassen und ab 30. Januar 2024 herauszugeben. Die Münze ist die zweite Emission im Rahmen der 2023 beginnenden Serie „Bundesländer II“, bei der jährlich ein Land durch die Ausgabe einer 2-Euro-Umlaufmünze mit Gedenkcharakter mit einem prägnanten Wahrzeichen gewürdigt werden soll. Die Reihenfolge der Länder richtet sich nach der Präsidentschaft im Bundesrat. Die Serie stellt die kulturelle Identität und die regionalen Besonderheiten der einzelnen Länder in den Fokus. Sie schließt damit thematisch an die erfolgreiche Vorläuferserie „Bundesländer“ (2006 - 2022) an, die im Januar 2022 ausgelaufen ist.

Die nationale Seite (Bildseite) wurde von dem Künstler Michael Otto aus Rodenbach gestaltet. Sie stellt den ikonischen „Königsstuhl“, der zum Nationalpark Jasmund gehört, mit seinem typischen von Buchenwäldern umrahmten Kreidefelsen in den Fokus und öffnet durch die gewählte Strandperspektive den Blick auf die Monumentalität dieser einmaligen Landmarke. Im Kernbereich befinden sich ferner die Nationalitätenkennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland, die Jahreszahl 2024, das Prägezeichen der jeweiligen Münzstätte („A”, „D”, „F”, „G” oder „J”), der Schriftzug „MECKLENBURG-VORPOMMERN“ und die Initialen des Künstlers. Auf dem Außenring der nationalen Seite sind die zwölf Europasterne angeordnet.

Die europäische Seite entspricht der ab 2007 verwendeten gemeinsamen Wertseite der 2-Euro-Umlaufmünze. Sie zeigt eine Europakarte ohne Ländergrenzen.

Die technischen Parameter der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen denen der „normalen“ 2-Euro-Umlaufmünze. Der Münzrand der deutschen 2-Euro-Umlaufmünze mit Gedenkcharakter enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift: „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie einen stilisierten Bundesadler.

Die Münzen in der Prägequalität Stempelglanz werden zum Nennwert (2 Euro) in den Verkehr gebracht. Die Ausgabe der Münzen in der Sammlerqualität Spiegelglanz erfolgt zu einem über dem Nennwert liegenden Verkaufspreis durch die Münze Deutschland. Die für den Umlauf bestimmte Auflage wird bis zu 30 Mio. Stück betragen. Die Münze ist gesetzliches Zahlungsmittel im gesamten Euroraum.

Die 2-Euro-Umlaufmünze mit Gedenkcharakter „Mecklenburg-Vorpommern“ in der Prägequalität Stempelglanz werden zum Nennwert (2 Euro) über die Filialen der Deutschen Bundesbank in den Verkehr gebracht. Die Münzen werden im Rahmen des normalen Bargeldbedarfs von Banken und Handel sukzessive in Umlauf gebracht und damit früher oder später im Zahlungsverkehr auftauchen.