Öffentliche Verwaltung So werden Sie Bargeldgeschäftspartner
Erste Schritte
- Füllen Sie den Kundendaten-Meldebogen Öffentliche Verwaltung (siehe Dokument rechts) mit den Angaben zu Ihrem Unternehmen am PC aus.
Beachten Sie hierzu auch die Ausfüllhinweise zum Kundendaten-Meldebogen auf der rechten Seite. - Drucken Sie den ausgefüllten Meldebogen aus und unterzeichnen Ihn an den angegebenen Stellen.
- Legen Sie die „Bestätigung der Bankverbindung und Identifizierung des Kontoinhabers“ (Anlage 2) in Verbindung mit Ihrem von der öffentlichen Verwaltung ausgestellten Dienstausweis oder Ihrem gültigen amtlichen Ausweisdokument bei Ihrem kontoführenden Institut vor.
Stellen Sie sicher, dass Ihr kontoführendes Institut die Anlage 2 an uns übermittelt. (Abschnitt b der Anlage 2 ist nur von öffentlichen Verwaltungen, die über kein Dienstsiegel verfügen oder die Ihre Unterschriften im Meldebogen nicht mit dem Abdruck eines Dienstsiegels legitimiert hat, auszufüllen). - Senden Sie uns anschließend die restlichen Dokumente im Original zur abschließenden Bearbeitung zu.
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- Wir informieren Sie über die Erfassung Ihrer gemeldeten Daten und teilen Ihnen Ihre BMS-Kundennummer mit.
- Darüber hinaus teilen wir Ihnen Ihre Mandatsreferenz- sowie unsere Gläubiger-Identifikationsnummer für das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat(e) mit.
- Wenn Sie für die Abwicklung der Geschäftsfälle Ihr Bundesbank-Konto angegeben haben, nehmen wir die Eintragung für Sie vor.
- Falls Sie ein bei einem anderen Kreditinstitut geführtes Konto angegeben haben, erteilen Sie Ihrem kontoführenden Institut unverzüglich den Auftrag, die auf Grundlage des erteilten SEPA-Firmenlastschrift-Mandats mit der Ihnen mitgeteilten Mandatsreferenz- und der Gläubiger-Identifikationsnummer eintreffenden Lastschriften einzulösen.
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- Rechtsverbindlich unterschriebener Kundendaten-Meldebogen inkl. SEPA-Firmenlastschrift-Mandat(e) für den Einzug von Entgelten und Differenzen
- Anlage 1: Erklärung der Einzahler im nicht kontogebundenen Verfahren (Einzel- bzw. Sammel-NiKo Verfahren)
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- Bestätigung der Bankverbindung und Identifizierung des Kontoinhabers (Anlage 2)
- Optional: Zusätzliche Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz (Abschnitt b der Anlage 2 ist nur von öffentlichen Verwaltungen, die über kein Dienstsiegel verfügen oder die Ihre Unterschriften im Meldebogen nicht mit dem Abdruck eines Dienstsiegels legitimiert hat, auszufüllen).
- Ihre gültigen Legitimationsdokumente (z. B. Personalausweis, Reisepass)
Ihr kontoführendes Institut fertigt Kopien Ihres vorgelegten Legitimationsdokuments an und versendet diese an die Deutsche Bundesbank.
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