Erlaubnisverfahren

Wer in Deutschland eines oder mehrere der im KWG bezeichneten Bankgeschäfte in einem gewerbsmäßigen Umfang betreiben möchte, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Inhaberkontrolle

Die Absicht zum Erwerb einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut oder zur Erhöhung einer bestehenden bedeutenden Beteiligung über gewisse Schwellen, ist der BaFin und der Bundesbank unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Governance

Als eine der Lehren aus der jüngsten Finanzmarktkrise werden durch die CRD IV nun höhere Anforderungen an die Unternehmensführung und -kontrolle gestellt.