Banknotencollage ©Bundesbank

Bildarchiv deutscher Zahlungsmittel

Für die am häufigsten nachgefragten Teile der deutschen Zahlungsmittel stellen wir hochauflösende Abbildungen zur Verfügung. Die Nutzung der Bilder ist kostenlos.

DM-Banknoten aller Serien sind kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr, so dass die Beschränkungen des § 128 OWiG nicht mehr gelten. Auch die strafrechtlichen Vorschriften zum Schutz von Geldzeichen nach §§ 146 ff. StGB und damit auch die daraus abgeleiteten Vorgaben hinsichtlich Größe, Auflösung, Kennzeichnungspflicht etc. für deren Abbildung gelten nicht mehr.

Sie können daher aus straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlicher Sicht grundsätzlich frei abgebildet werden. Wegen des nach wie vor erheblichen Rücklaufs von DM-Banknoten zur Bundesbank und der noch zu beobachtenden Akzeptanz im Geschäftsverkehr würden wir es jedoch begrüßen, wenn sich die von Ihnen hergestellten Reproduktionen von DM-Banknoten von den Originalbanknoten dadurch unterscheiden, dass

  • die Abmessungen der Reproduktionen geringfügig größer oder kleiner sind als die der Originalbanknoten
  • keine Sicherheitsmerkmale (Wasserzeichen, Sicherheitsfaden, UV-Bild, ggf. Folienelement) nachgeahmt werden,
  • eine in Dicke und Haptik abweichende Papierqualität verwendet wird
    die Druckauflösung schlechter ist als bei echtem Geld,
  • ggf. durch weitere Veränderungen/Verfremdungen die Verwechslungsgefahr weiter verringert wird und
  • möglichst keine doppelseitigen Reproduktionen hergestellt werden.