Kundensystematik – Schlüsselung von Leasing-Objektgesellschaften im bankstatistischen Meldewesen Meldewesen - Bankenstatistik
19.09.2017
Sehr geehrte Abonnentin, sehr geehrter Abonnent,
Anfragen zur Schlüsselung von Leasing-Objektgesellschaften haben wir entnommen, dass teilweise Schwierigkeiten bestehen, wie diese Einrichtungen in der Bankenstatistik zu schlüsseln sind.
Hierzu haben wir in unserer Statistischen Sonderveröffentlichung 2, Kundensystematik, Ausgabe Juli 2017, Seite 77, einen entsprechenden Hinweis mit aufgenommen. Leasing-Objektgesellschaften sind danach dem Kundensystematik-Schlüssel 64F (Institutionen für Finanzierungsleasing) zuzuordnen.
Leasing-Objektgesellschaften sind gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 3 KWG Finanzunternehmen. Sie betreiben keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen, da sie nur für ein einzelnes Leasingobjekt tätig werden, keine eigenen geschäftspolitischen Entscheidungen treffen und von einem Institut mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum verwaltet werden, das nach dem Recht des Herkunftsstaates zum Betrieb des Finanzierungsleasing zugelassen ist. (§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 17 KWG)
Aufgrund der fehlenden Entscheidungsfreiheit erfolgt die Zuordnung der Leasing-Objektgesellschaften gemäß ESVG 2010 (Europäisches System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen) im dem Sektor, von dem sie beherrscht werden. Da dies in der Regel Finanzierungsleasinginstitute sind, erfolgt die Zuordnung der Leasing-Objektgesellschaften im Wirtschaftszweig 64F (Institutionen für Finanzierungsleasing).