Häufig gestellte Fragen zum Thema Finanzsanktionen
Mit den nachfolgenden Hinweisen werden in den vergangenen Tagen häufig an die Deutsche Bundesbank gerichtete Fragen zu Finanzsanktionen beantwortet. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um allgemeine Hinweise handelt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und keine – im Einzelfall möglicherweise erforderliche – Genehmigung der Bundesbank ersetzen können.
Im Hinblick auf die Neuartigkeit der Russlandsanktionen stellen sich in der praktischen Umsetzung viele Fragen, um deren schnellstmögliche Klärung mit den zuständigen Stellen der Bundesregierung und bei der Europäischen Union wir uns derzeit bemühen. Die Klärung dieser Fragen ist im Sinne einer einheitlichen Anwendung der Vorschriften in der EU geboten. Wir bitten daher um Verständnis, dass es bei der Beantwortung von Anfragen zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.
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