Gesetz über die Deutsche Bundesbank

Das Gesetz wurde am 26. Juli 1957 erlassen und in der aktuellen Fassung am 22. Oktober 1992 neu bekanntgegeben. Es regelt den Aufbau, Rahmen, Aufgaben und Funktionen der Bundesbank als Währungs- und Notenbank. Die letzte Änderung erfolgte am 4. Juli 2013.

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