Was tun mit beschädigtem Geld?
07.11.2012
Text des Videos:
Voraussetzung für die Ersatzleistung von Banknoten
Die Bundesbank leistet für beschädigte Euro- und DM-Banknoten Ersatz, wenn entweder mehr als die Hälfte des Geldscheins vorgelegt oder nachgewiesen wird, dass die fehlenden Teile von Geldscheinen vernichtet wurden. Absichtlich beschädigte Banknoten sowie Banknoten, die von Stellen der Bundesbank oder von anderen nationalen Zentralbanken bereits umgetauscht und entwertet wurden, werden nicht ersetzt.
Voraussetzung für die Ersatzleistung von Münzen
Die Bundesbank leistet für beschädigte Cent- und Euro-Münzen sowie Deutsche Pfennig- und Deutsche Mark-Münzen Ersatz, soweit sie weder verfälscht, durchlöchert noch in anderer Weise als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringert sind. Nicht ersetzt werden D-Mark- und Euro-Münzen, die von Stellen der Deutschen Bundesbank oder anderen nationalen Zentralbanken bereits umgetauscht und entwertet wurden.
Was mache ich mit beschädigtem Bargeld?
Verpacken Sie alles, auch kleinste Teile bzw. Reste (z. B. Asche) so, dass weitere Beschädigungen vermieden werden. Fragen Sie Ihre Bank oder Sparkasse, ob sie bereit ist, das Geld an eine der Filialen der Bundesbank weiterzuleiten oder geben Sie das Geld direkt bei einer Filiale der Deutschen Bundesbank ab. Verwenden Sie zum Einreichen des beschädigten Geldes bitte den "Erstattungsantrag für beschädigte DM/Euro-Note(n)/-Münze(n)" und machen Sie genaue Angaben zur Beschädigungsursache und zum Verbleib fehlender Notenteile. Weisen Sie auch bitte auf eventuelle Gesundheitsgefährdungen hin, wenn Sie davon ausgehen müssen, dass Banknoten oder Münzen verunreinigt sind.
Wie geht es weiter?
Die Filialen der Bundesbank, die Ihr Geld nicht sofort umtauschen können, leiten die beschädigten Banknoten oder Münzen zur Prüfung an das nationale Analysezentrum für Falschgeld und beschädigtes Bargeld der Bundesbank weiter. In der Regel dauert es etwa zwei Wochen von der Einreichung bis zur Gutschrift des Gegenwertes bzw. der schriftlichen Mitteilung über die Ablehnung der Ersatzleistung. Die Begutachtung besonders schwieriger oder arbeitsintensiver Fälle kann mehrere Monate dauern.
Erhebt die Bundesbank Gebühren für die Ersatzleistung?
Die Bundesbank berechnet lediglich für den Umtausch von Euro-Banknoten, die durch die Fehlauslösung von Raubstoppvorrichtungen beschädigt wurden, Gebühren. In allen anderen Fällen wird kostenlos Ersatz geleistet.