Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Einschaltung von Service-Rechenzentren (SRZ) in die Abwicklung von SEPA-Zahlungen und SCC-Karteneinzügen im Kunde-Bank-Verkehr per Datenfernübertragung (DFÜ)
Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Einschaltung von Service-Rechenzentren (SRZ) in die Abwicklung von SEPA-Zahlungen und SCC-Karteneinzügen im Kunde-Bank-Verkehr per Datenfernübertragung (DFÜ)
gültig ab 17.03.2024