Statistik über Verbriefungszweckgesellschaften
Inhalt der Meldung
Stand der Aktiva und Passiva der Verbriefungszweckgesellschaften am Quartalsende in Form einer Bilanz mit ergänzenden Untergliederungen der Bilanzpositionen nach Arten, Fristen und Sektoren der Schuldner bzw. Gläubiger.
Meldepflichtige
Inländische Verbriefungszweckgesellschaften
Liste der Verbriefungszweckgesellschaften
Seit Februar 2010 veröffentlicht die EZB auf ihrer Internetseite eine Liste der Verbriefungszweckgesellschaften, die vierteljährlich aktualisiert wird.
Anzeige der Geschäftsaufnahme einer Verbriefungszweckgesellschaft
Gemäß der Anordnung der Bundesbank (Mitteilung Nr. 8003/2014, Punkt 5) haben Verbriefungszweckgesellschaften mit Sitz in Deutschland der Bundesbank innerhalb von einer Woche ab dem Tag ihrer Geschäftsaufnahme ihr Bestehen anzuzeigen.
Die Anzeige erfolgt formlos.
Einreichungsformate
- Meldeschema im Excel-Format
- XML-Schema zur Meldungserstellung
Einreichungsweg
- über Extranet
Einreichungsfrist
Die Meldung ist bis zum Geschäftsschluss des 10. Geschäftstages nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres zu übermitteln.
Verfügbare Daten
Daten zu Aktiva und Passiva der Verbriefungszweckgesellschaften (FVC) in Deutschland finden Sie unter Downloads.