Integrated Reporting Framework – IReF

Hintergrund

Die Banken in der EU unterliegen einer Reihe von statistischen und aufsichtlichen Meldepflichten. Zu den statistischen Meldepflichten, deren Erhebung auf statistischen Verordnungen der EZB beruht, zählen beispielsweise die monatliche Bilanz-statistik (BSI), die MFI-Zinsstatistik (MIR), die Statistik über Wertpapierinvestments (Securities Holdings Statistics (SHS)) und die Kreditdatenstatistik (AnaCredit).
Diese statistischen Verordnungen legen die zu meldenden Informationen zwar grundsätzlich fest, aber nicht, wie der eigentliche Meldeprozess aussieht. Dies führt z. B. dazu, dass sich die Meldetermine für die einzelnen Statistiken in den unterschiedlichen Ländern unterscheiden können. Neben unterschiedlichen Meldeterminen führt dies unter anderem auch zu einer unterschiedlichen Revisionspolitik, unterschiedlichen Meldeerleichterungen und Unterschiede im Korrekturprozess und Korrekturzeitpunkt. 

Ziel 

Ziel von IReF ist es, diese bestehenden statistischen Datenanforderungen des ESZB so weit wie möglich in einen einheitlichen, standardisierten Berichtsrahmen zu integrieren. Dazu sollen in einem ersten Schritt im Wesentlichen die vier statistischen Erhebungen Kreditdatenstatistik (AnaCredit), Statistik über Wertpapierinvestments (Securities Holdings Statistics (SHS)), Monatliche Bilanzstatistik (BSI ) und MFI-Zinsstatistik (MIR) in einer gemeinsamen Verordnung überschneidungsfrei vereint und soweit möglich auf hochgranularer Basis (Einzelkreditbasis, Einzelwertpapierbasis, Einzelkund*innenbasis) erhoben werden. Dies beinhaltet ebenfalls eine länderübergreifende Standardisierung der Datenerhebungs- und Verarbeitungsprozesse. Darüber hinaus sollen auch alle relevanten Meldepflichten aus den nationalen Erhebungsrahmen der nationalen Zentralbanken ebenfalls berücksichtigt werden.

In einem Folgeschritt ist zudem geplant, die bankaufsichtlichen sowie weitere statistische Daten mit IReF zusammenzuführen, um die Effizienz noch weiter zu erhöhen.

Vorteile 

Der IReF bietet sowohl für Banken und als auch für Nutzer*innen vielfältige Vorteile. Durch die Integration bestehender statistischer Anforderungen werden Überschneidungen und Redundanzen für alle berichtspflichtigen Banken minimiert. Darüber hinaus bietet die europaweite Standardisierung den Banken, die grenzüberschreitend tätig sind, weitreichende Vorteile, da die Anforderungen über die Grenzen hinweg vereinheitlicht werden. Durch die Wahrung des Proportionalitätsprinzips wird aber auch für kleinere Banken die Verhältnismäßigkeit sichergestellt, da für diese Banken eine geringere Meldepflicht gilt. 

Auch die Nutzer*innen können von der Integration der Meldungen profitieren, da die länderübergreifende Vergleichbarkeit der Daten erhöht wird und flexiblere Auswertungen und Analysen auf der Basis von hochgranularen Daten ermöglicht werden. 

Zeitplanung

Im Juni 2023 hat die Investigation Phase des IReF Projekts begonnen und somit die bis dahin bestehende Design Phase abgelöst. Ziele des IReF Non-IT Projekts sind: a) einen rechtlichen und operationalen Rahmen in Absprache mit allen Stakeholdern zu schaffen und b) das Meldeschema (IReF collection layer) sowie einen „extended technical layer“ für länderspezifische Datenanforderungen zu erstellen. Zusätzlich soll ein Konzept für das Qualitätsmanagement aufgestellt werden.

In diesem Rahmen soll auch ein Entwurf für eine EZB-Verordnung über den IReF ausgearbeitet werden. Dieser Verordnungsentwurf wird zunächst Gegenstand einer öffentlichen Konsultation sein, bevor es zu einer Verabschiedung der Verordnung durch den EZB-Rat kommt. Durch diese Verordnung werden die einschlägigen bestehenden EZB-Verordnungen ggf. aufgehoben oder geändert.

Einbindung der Banken und Kommunikationsaktivitäten

Im gesamten Prozess wurden die Banken an verschiedenen Stellen bisher eingebunden. So leitete das ESZB im November 2020 eine Kosten-Nutzen-Bewertung ein, um die Auswirkungen des IReFs in Zusammenarbeit mit der Kreditwirtschaft zu bewerten. Diese Bewertung wurde im April 2021 abgeschlossen und bestätigte eine starke Unterstützung für IReF innerhalb des europäischen Bankensektors, da die Verringerung der Meldekosten die erforderlichen Investitionen überschreiten würde. 

Eine weitere Einbeziehung der Banken wurde durch die Teilnahme an der ergänzenden Kosten-Nutzen-Analyse (cCBA) ermöglicht. Bei der Auswahl der Institute wurde auf eine breite Abdeckung des europäischen Bankensektors geachtet.
Die Rückmeldungen der europäischen Kreditwirtschaft wurden in drei thematische Berichte aufgeteilt. Diese Ergebnisse wurden im Februar und April 2024 veröffentlicht und können über folgenden Link eingesehen werden.