Formulare zur Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabwicklungsstatistik
Vordrucke im PDF-Format
Die Meldungen zur Zahlungsverkehrsstatistik sind elektronisch über das Bundesbank-ExtraNet im Datenaustauschformat XML zu erstatten oder manuell online im Allgemeinen Meldeportal Statistik (AMS) zu erfassen. Zur besseren Übersicht über die einzelnen Positionen werden die Meldungen nachfolgend als Vordrucke dargestellt:
Wenn bei einem meldepflichtigen Institut keine melderelevanten Geschäfte im Sinne der Zahlungsverkehrsstatistik betrieben werden, kann dies mit einer jährlichen Fehlanzeige (bis zum 31. März) angezeigt werden. Bei Aufnahme eines melderelevanten Geschäfts ist sicherzustellen, dass sofort (d.h. bis zum auf die Meldeperiode folgenden 31. März) eine Meldung abgegeben wird. Das ausgefüllte Dokument kann der Bundesbank per Brief, Fax oder E-Mail zugesandt werden.
Allgemeine Richtlinien zur Zahlungsverkehrsstatistik: