Auskünfte zum Meldewesen
Meldefragen
Für allgemeine Fragen zum außenwirtschaftlichen Meldewesen stehen Ansprechpartner in den vier Servicezentren Außenwirtschaftsprüfungen / Meldefragen (SZ) der Deutschen Bundesbank zur Verfügung. Die regionale Zuständigkeit ist der nebenstehenden Grafik zu entnehmen.
Anrufe bei der Hotline werden automatisch an das zuständige Servicecenter weitergeleitet.
Außenwirtschaftsprüfungen
Nach § 23 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) kann die Deutsche Bundesbank Auskünfte verlangen, um die Einhaltung des AWG und der zu diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen sowie der Rechtsakte des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts zu überwachen. Sie kann zu diesem Zweck auch Prüfungen bei den Auskunftspflichtigen vornehmen.
Die vier Servicezentren Außenwirtschaftsprüfungen/Meldefragen überwachen im Rahmen ihrer Prüfungen die Einhaltung sowohl die Einhaltung der geltenden außenwirtschaftsrechtlichen Meldevorschriften als auch die besonderen Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs (Finanzsanktionen).
Informationen zu Finanzsanktionsmaßnahmen, das heißt zu Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs, für deren Umsetzung die Deutsche Bundesbank zuständig ist, finden Sie unter Finanzsanktionen.
Adressen und Kontakte der Servicezentren
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Servicezentrum Düsseldorf
0211 874-2389
069 709094-9450
AdressePostfach 10 11 48
40002 Düsseldorf
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