Häufig gestellte Fragen – FAQ
-
Was genau verbirgt sich hinter dem Portalkonzept von NExt?
In NExt werden alle Dienste und Funktionen, die zu NExt gehören, in einem modernen und intuitiv bedienbaren Portal zur Verfügung gestellt.
Ein wichtiger Aspekt ist dabei die einheitliche Darstellung gleichartiger Funktionalitäten für die Kunden (NExt-Basisdienste). Unabhängig davon, welche Fachbereiche letztendlich Daten oder Informationen mit dem Nutzer austauschen, ist die Darstellung für den Kunden einheitlich.
Was sind interaktive Services?
In NExt wird es eigenständige Anwendungen der Fachbereiche in Form von interaktiven Services geben.
Beispiele für solche Services aus dem heutigen ExtraNet sind die Erfassungsplattformen im Bereich Bankenaufsicht und Statistik, die Bietungssysteme EBS, BBS und OMTOS sowie für den Bereich Bargeld WebEDI und WebCRCMV.
Wie hängen Arbeitsgebiete, Fachthemen und Fachliche Identifikatoren zusammen? Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsgebiet und Fachthema?
Nutzer registrieren sich für Fachthemen. Diese ermöglichen das eigentliche Arbeiten in NExt. Dabei ordnet die Bundesbank einem Fachthema zu, welche NExt-Basis-Service (Einreichung, Dialog, …) dafür verwendet werden können. Fachthemen werden in Arbeitsgebieten gebündelt.
User Manager werden für Arbeitsgebiete bevollmächtigt. Sie können damit alle Fachthemen aus ihren Arbeitsgebieten für ihre Nutzer verwalten.
Es ist möglich, mit dem gleichen Account User Manager und Nutzer zu sein. Man hat dann Berechtigungen für Arbeitsgebiete und Fachthemen.
Jedem Arbeitsgebiet ist ein fachlicher Identifikator zugeordnet.
Welche Hilfe- und Supportfunktion bietet NExt?
Für externe Nutzer wird perspektivisch eine kontextsensitive Hilfefunktion angeboten, die sich jeweils auf die angezeigte Seite bezieht. Hier werden Erklärungen und Informationen zum jeweiligen Thema zur Verfügung gestellt. Aktuell steht an dieser Stelle eine Verlinkung zum Nutzerhandbuch von NExt zur Verfügung.
Welchen Mehrwert bieten E-Mail-Benachrichtigungen in NExt?
NExt bietet umfangreiche Möglichkeiten, sich per E-Mail über neue Vorgänge in NExt informieren zu lassen. Diese E-Mail-Benachrichtigungen können individuell aktiviert werden. Auf diese Weise können die Nutzer sicherstellen, dass sie keine wichtigen und ggf. zeitkritischen Informationen verpassen.
Relevante Basisdienste für E-Mail-Benachrichtigungen sind z. B. Registrierungsprozess (inkl. User Manager), Einreichungen und Statusübersicht, Bereitstellungen und Dialog.
Habe ich pro Arbeitsgebiet einen Extra-Zugang oder wie wird hier der BBk-Fachbereich unterschieden?
Ein Nutzer kann mit seinem einen Account für Fachthemen aus verschiedenen Arbeitsgebieten berechtigt werden. Je nachdem, welche NExt-Basis-Services die Fachthemen nutzen, stehen dann verschiedene Menüpunkte in NExt zur Verfügung.
Jedem Nutzer ist eine Nutzer-ID (NEX……) zugewiesen. Der Login kann mit der Nutzer-ID oder der E-Mail-Adresse erfolgen.
Ansprechpersonen – An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Sie können sich an das NExt-Serviceteam oder direkt an die Ansprechpersonen Ihres Fachverfahrens wenden.
Wo finde ich weitere Informationen zu NExt?
Sie können auf der Webseite der Bundesbank unter www.bundesbank.de/next und im NExt-Nutzerhandbuch nachlesen, wenn Sie mehr über NExt erfahren möchten.
Welche rechtlichen Informationen (auch zum Datenschutz) stellt NExt zur Verfügung?
Auf der Webseite der Bundesbank finden Sie eine Auflistung der rechtlichen Dokumente unter Rechtliches.
Fällt die Bundesbank unter die DORA-Verordnung?
Die Bundesbank ist kein IKT-Drittdienstleister im Sinne der DORA-Verordnung. Sie fällt schon als Mitglied des Europäischen Systems der Zentralbanken nicht in den Anwendungsbereich von DORA (Art. 2 Abs. 3 d) Verordnung (EU) 2022/2554 i.V.m. Art. 2 Abs.1 h) MiFID II (RL 2014/65/EU)).
-
NExt stellt Basisdienste zur Verfügung. Diese beinhalten Funktionalitäten, die von mehreren Fachbereichen benötigt werden. Gleichzeitig dienen die Basis-Services der Standardisierung im Außenauftritt der Bundesbank. So sollen Kunden für vergleichbare fachliche Anwendungsfälle der verschiedenen Fachbereiche der Bundesbank jeweils die gleichen Services mit einem einheitlichen Funktionsumfang nutzen können. Fachbereiche, die Funktionalitäten nutzen/anbieten wollen, die durch die Basisdienste von NExt bereitgestellt werden, sollen diese im Sinne eines „One face to the customer“ nutzen und nicht parallel und im Wettbewerb vergleichbare eigene Dienste anbieten. „One face to the customer“ steht dabei für die einheitliche und standardisierte Darstellung sowohl per API als auch per GUI.
Kunden profitieren durch die Standardisierung davon, dass sie sich für vergleichbare Services in unterschiedlichen Arbeitsbereichen immer gleich und mit einheitlichen Inhalten und Funktionalitäten anmelden können.
Ausgewählte Basisdienste sind:
- Registrierungsprozess (inkl. UserManager)
- Einreichungen und Statusübersicht
- Bereitstellungen
- Dialog
- Meldekalender
- E-Mail-Benachrichtigungen
- Informationen und Vorschriften
- Support- und Hilfefunktion
- APIs/Schnittstellen
-
Registrierung der Nutzer – Was ändert sich?
Grundsätzlich erfolgt die Registrierung und Verwaltung der Nutzer durch die Unternehmen selbst. Unternehmen ist in diesem Zusammenhang der Oberbegriff für alle externen Geschäftspartner (Kreditinstitute, Versicherungen, öffentliche Einrichtungen, Einzelhandel, ...).
Im Rahmen der Registrierung ergibt sich folgendes Verfahren:
User Manager
Die User Manger werden von den Fachbereichen der Deutschen Bundesbank angelegt.
- Pro Unternehmen kann es einen oder mehrere User Manager geben.
- Aufgabe: Freigabe von Registrierungen oder Berechtigungsänderungen, Anlegen oder Löschen von Nutzern, Überblick über bestehende Nutzer (= Nutzerverwaltung)
Nutzer
- Aufgabe: Eigene Registrierung für ein Unternehmen und Nutzung der benötigten Fachthemen
Die Rolle des User Managers und des Nutzers kann von einer Person ausgeübt werden (z. B. bei kleineren Unternehmen). So kann ein Nutzer mit einer Nutzer-ID sowohl fachlicher Nutzer der Fachthemen als auch User Manager sein.
Pro Nutzer ist eine Registrierung (in einem Unternehmen) erforderlich. Ein bereits registrierter Nutzer kann sich nachträglich für weitere Fachthemen freischalten lassen.
BBk-interne Fachadministratoren haben Eingriffsmöglichkeiten in die Nutzerverwaltung und können bei Bedarf User Manager und Nutzer anlegen, sperren, löschen etc.
Kann ein User Manager auch „normaler“ Nutzer sein?
Ja, das ist möglich.
Können auch mehrere User Manager für ein Arbeitsgebiet nominiert werden?
Für jedes Arbeitsgebiet muss mindestens ein User Manager nominiert werden. Jedoch werden mehrere User Manager pro Arbeitsgebiet empfohlen, damit keine Einschränkungen bei Abwesenheiten (z. B. Urlaub oder Krankheiten) auftreten. Eine maximale Anzahl von User Managern pro Unternehmen gibt es nicht.
Kann der User Manager einen Überblick über alle seine Nutzer haben?
Eine komplette Übersicht erhalten User Manager, wenn sie für alle Arbeitsgebiete berechtigt sind.
Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA): Wie erfolgt diese, was ist als zweiter Faktor zulässig?
Für die Anmeldung in NExt ist neben dem Passwort die obligatorische Verwendung eines zweiten Faktors vorgesehen.
Es werden mehrere Varianten des zweiten Faktors angeboten (Authenticator App, SMS und E-Mail). Die Bundesbank empfiehlt aus sicherheitstechnischen Gründen die Nutzung einer Authenticator App.
Wie viele Stufen hat der Registrierungsprozess?
Der Registrierungsprozess ist mit dem Start von NExt zweistufig. Im ersten Schritt werden die User Manger von den Fachbereichen der Deutschen Bundesbank angelegt. Der User Manager kann anschließend Nutzer anlegen oder einladen und verwalten.
Die Bundesbank hält sich vor, den Registrierungsprozess in der Zukunft zu erweitern.
Welche E-Mail-Adresse soll für die Registrierung verwendet werden?
Ein Nutzerkonto soll einer Person zugeordnet sein. Aus diesem Grund wird für ein Nutzerkonto eine persönliche E-Mail-Adresse empfohlen (anstelle einer funktionalen E-Mail-Adresse).
Können das NExt-Serviceteam und die Fachadministratoren Nutzerrechte ändern und Nutzer löschen?
Auch wenn eine Einbindung der Bundesbank in den Registrierungsprozess nicht mehr vorgesehen ist, ist eine Unterstützung bei der Nutzerverwaltung weiterhin möglich.
Wie sind die Passwortregeln in NExt?
Zum Schutz des Nutzerkontos muss ein sicheres Passwort mindestens zehn Zeichen umfassen. Es muss einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten. Bei der Registrierung und der Änderung des Passwortes werden die Passwortregeln angezeigt.
Was kann ich tun, wenn mein Aktivierungslink in der Einladungsmail abgelaufen ist?
Einen neuen Aktivierungslink können Sie per Self-Service anfordern. Diesen können Sie über die Hilfeseite von NExt starten.
Sie erreichen die Seite entweder über die Login-Seite von NExt über den Punkt "Hilfe" (unten auf der Maske) oder über den folgenden Link: Hilfeseite | NExt.
Dort ist es die Frage: "Wie kann ich mein neues Konto aktivieren?".
In der sich öffnenden Maske können Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Nutzer-ID eingeben und auf "E-Mail senden" klicken. Sie erhalten dann in Kürze eine E-Mail mit einem neuen Link, um Ihr Konto zu aktivieren.
Was kann ich tun, wenn ich bei der Registrierung die Telefonnummer vergessen habe?
Die Einladung für diesen Nutzer muss in diesem Fall zurückgezogen werden und die Einladung zur Registrierung muss neu vorgenommen werden.
Kann die Möglichkeit der Selbstregistrierung der Nutzer für mein Unternehmen deaktiviert werden?
Nein, dies ist nicht möglich.
Durch die zwingende Einbeziehung der User Manager in dieser Variante (durch die „Freigabe“ des Nutzers in der Nutzerverwaltung) ist jedoch sichergestellt, dass ein Nutzer sich nicht alleine für ein Unternehmen berechtigen kann.
Wie kann ein Nutzer für mehrere Unternehmen eines Konzerns berechtigt werden?
Der Nutzer muss als erstes grundsätzlich in NExt vorhanden und für sein ‚erstes‘ Unternehmen berechtigt sein. Dann informieren Sie bitte den zuständigen Fachbereich der Bundesbank, der dem Nutzer dann weitere Unternehmen zuordnen kann.
Wie kann ein User Manager für mehrere Unternehmen eines Konzerns berechtigt werden?
Ein User Manager wird auf den entsprechenden Formularen für ‚seine‘ Unternehmen berechtigt. Der zuständige Fachbereich der Bundesbank ordnet dem User Manager dann diese
-
Was ist die Dialogfunktion in NExt? Wofür kann ich sie verwenden?
Die sichere Kommunikation mit externen Kunden ist in NExt in der Dialogfunktion gebündelt. Dazu gehört der sichere Austausch von Informationen in Form von Nachrichten einschließlich der zugehörigen Dateianhänge.
Wer hat Zugriff auf einen Dialog?
Alle Nutzer eines Unternehmens, die für ein Fachthema berechtigt sind, können Dialoge zu diesem Fachthema sehen und verwenden.
Ich werde erst später Nutzer eines Fachthemas, das den Dialog in NExt nutzt. Sehe ich auch ältere Dialoge?
Ja, alle bestehenden Dialoge sind bei passender Berechtigung sichtbar.
Sieht die Bundesbank, wenn wir im Dialog die Funktion „Zuweisen“ verwenden?
Nein. Dies ist für Nutzer in der Bundesbank nicht sichtbar.
Werden Nutzer per E-Mail informiert, wenn es für Sie einen neuen Dialog gibt?
Nutzer können in Profil | Einstellungen konfigurieren, über welche Ereignisse in NExt sie zusätzlich per E-Mail informiert werden möchten.
Kann man über den Dialog Dateien einreichen oder benötigt man hierzu noch eine gesonderte Berechtigung?
Jeder Nutzer, der für ein Fachthema berechtigt ist, das den NExt-Basisservice Dialog verwendet, kann im Dialog auch Dateianhänge verwenden. Über den Dialog dürfen jedoch keine Meldedateien eingereicht werden. Dafür ist die Funktion „Einreichung und Statusanzeige“ da.
-
Einreichungen und Statusübersicht
Im Gegensatz zum ExtraNet gibt es in NExt nicht mehr ein Postfach pro Fachthema. Vielmehr erfolgt die Einreichung zentral an einer Stelle. Für die Zuordnung zu den entsprechenden Fachthemen (und damit zu den entsprechenden internen Fachverfahren) ist eine einheitliche Dateinamenskonvention erforderlich. Eine alternative Variante ist für Fachbereiche vorgesehen, die dauerhaft z. B. externe Bindungen an ihren Dateinamen haben.
Für eine Einreichung gibt es umfangreiche Prüfungen (Dateiname, Berechtigungen, …).
Die Nutzer haben die Möglichkeit, den aktuellen Bearbeitungsstand der Einreichungen und die durchgeführten Prüfungen einzusehen. Das Ergebnis der Prüfungen wird in NExt übergreifend und einheitlich in der Statusübersicht dargestellt. Dies umfasst sowohl Prüfungen, die in NExt laufen, als auch Prüfungen, die in nachgelagerten BBK-Fachverfahren durchgeführt werden. Die externe Bereitstellung dieser Informationen erfolgt über API und GUI, so dass jeder Kunde die für ihn passende Form wählen kann.
Feedback-Dateien, die heute im ExtraNet unabhängig von der Einreichung zum Download angeboten werden, werden in NExt direkt bei der Einreichung angezeigt werden. Zusätzlich zur Bereitstellung von Statusinformationen und Feedback-Dateien in NExt erhalten die Kunden die Möglichkeit, sich per E-Mail informieren zu lassen. Dabei kann jeder Nutzer selbst entscheiden, über welche Art von Feedback und bei welchen Prüfschritten die E-Mail-Benachrichtigung erfolgen soll.
Im Bereich der Einreichungen können Dienstleister/Rechenzentren/beauftragte Dritte weiterhin Daten für (andere) Melder/Unternehmen einreichen. Dabei ist es in NExt als neue Funktion möglich, dass sowohl der Einreicher als auch der Melder selbst diese Rückmeldungen einsehen können.
NExt-Dateinamenskonvention
NExt sieht eine einheitliche Dateinamenskonvention vor. Sie ist notwendig, weil Einreichungen zentral an einer Stelle vorgenommen werden und anhand der Dateinamen die Zuordnung der eingereichten Dateien zu den entsprechenden Fachthemen (und damit zu den entsprechenden bundesbankinternen Verfahren) erfolgt.
Die NExt-Dateinamenskonvention ist folgendermaßen aufgebaut:
Fachthema.Prod/Test.Dateiart.Identifikator.Datum.Servicefelder.Dateiendung
Weitere Informationen zu den einzelnen Elementen bzw. Feldern:
Feld Pflicht Bedeutung Format Fachthema ja Wert aus Liste der verfügbaren Kurzbezeichnung der Fachthemen Prod/Test ja Unterscheidung oder Test P = Produktion
T = TestDateiart ja Unterscheidung unterschiedlicher Arten von Einreichungen innerhalb eines Fachthemas alphanumerisch + "_"
max. LängeIdentifikation ja Identifikator nach Wahl des Fachthemas siehe Zuordnung beim Arbeitsgebiet des Fachthemas Datum ja Meldestichtagsdatum, sonstiger Stichtag, Datum der Einreichung, ... JJJJMMTT Servicefelder nein für individuelle Zwecke der Fachthemen alphanumerisch + "_" Dateiendung ja Innerhalb eines Pointers ist das Zeichen "." nicht erlaubt, da es als Trennzeichen zwischen den Pointern dient.
Wie lang darf der Name einer eingereichten Datei sein?
Der Name einer eingereichten Datei darf 100 Zeichen umfassen.
Was passiert, wenn eine Datei für ein Fachthema eingereicht wurde, das die NExt-Dateinamenskonvention nutzt, jedoch ein falscher Dateiname verwendet wurde. Kann der Nutzer dann durch die manuelle Zuordnung das passende Fachthema zuweisen?
Die nachträgliche manuelle Zuordnung zum passenden Fachthema ist für eine solche Datei nicht möglich. In der "manuellen Zuordnung" können nur Fachthemen gewählt werden, die nicht die NExt-Dateinamenskonvention nutzen.
Welches Datum ist in der Spalte "Datum" der Statusübersicht gemeint?
Es ist ein fachliches Datum, das bei den Fachthemen eine unterschiedliche Bedeutung haben kann. Es kann sich dabei z. B. um ein Meldestichtagsdatum, einen sonstigen Stichtag oder das Datum der Einreichung handeln. Da das Feld solch unterschiedliche fachliche Daten enthält, wurde bewusst eine allgemeine Bezeichnung dafür gewählt.
Kann eine eingereichte Datei aus der Statusübersicht heruntergeladen und der Inhalt eingesehen werden?
Da NExt kein Archiv ist, wurde sich grundsätzlich dagegen entschieden. Die eingereichte Datei sollte beim (technischen und fachlichen) Einreicher bekannt sein.
Sieht ein Nutzer die Einreichungen seiner Kolleginnen?
Einreichungen eines Nutzers können alle Nutzer des gleichen Unternehmens sehen, die für das entsprechende Fachthema berechtigt sind. Dazu gehören auch alle Statusinformationen.
Werden Einträge aus der Upload-Historie von ExtraNet zu NExt übernommen?
Nein. Das ist nicht vorgesehen.
Wird über Fehler im Dateinamen durch Feedbackdateien informiert oder sind solche Fehler nur in den Details der Statusübersicht sichtbar?
Fehler bei Dateinamensprüfungen im Rahmen der Eingangsprüfung sind in den Details der Statusübersicht sichtbar. Feedbackdateien werden bei bestimmten Prüfschritten ergänzend bereitgestellt.
Müssen/Können fehlerhaft eingereichte Dateien gelöscht werden?
Nein, dies ist nicht möglich.
-
Wie häufig kann eine bereitgestellte Datei heruntergeladen werden?
Eine bereitgestellte Datei kann beliebig oft heruntergeladen werden. Erst wenn der Download bestätigt wurde, ist für alle Nutzer Ihres Unternehmens kein Download mehr möglich.
Kann eine Datei, deren Download bestätigt wurde, erneut aus der Übersicht der Bereitstellungen oder der entsprechenden Detailseite heruntergeladen und der Inhalt eingesehen werden?
Da NExt kein Archiv ist, ist dies nicht möglich. Die Datei steht nur so lange zum Download zur Verfügung, bis ein Nutzer den Download bestätigt. Danach kann die Datei nicht mehr heruntergeladen werden und ist nicht mehr in NExt vorhanden. Eine Datei kann erst bestätigt werden, wenn sie mindestens einmal von einem Nutzer heruntergeladen wurde. Ein entsprechender Hinweis auf der Übersichts- und der Detailseite informiert den Nutzer darüber.
Wie oft kann ich eine Datei in den Bereitstellungen downloaden?
Eine bereitgestellte Datei kann beliebig oft heruntergeladen werden. Erst nach dem „Download bestätigen“ ist dies nicht mehr möglich.
Wozu soll ich in den Bereitstellungen den „Download bestätigen“?
Damit signalisieren Sie, dass die Datei ordnungsgemäß in Ihrem Haus angekommen ist und in NExt nicht mehr benötigt wird. Der Download ist dann nicht mehr möglich und der Eintrag wird nach einer gewissen Zeit aus diesem Bereich entfernt. Damit stehen im Bereich Bereitstellungen nur Dateien, die wirklich noch benötigt werden.
Lässt sich das „Download bestätigen“ rückgängig machen?
Nein. Wenn Sie dies versehentlich verwendet haben, wenden Sie sich bitte an Ihre bekannten Ansprechpartner im zuständigen BBk-Fachbereich.
-
Was ist der neue Meldekalender in NExt?
Der neu entwickelte (Melde-)Kalender bietet den Kunden einen Überblick über alle Abgabetermine der für sie relevanten Fachthemen. Er ist für die Fachthemen, die Meldungen/Einreichungen entgegennehmen, mit der Einreichung und Statusübersicht verknüpft, so dass bereits im Kalender ersichtlich ist, wann für welche Themen noch Meldepflichten zu erfüllen sind.
Wann wird der Meldekalender in NExt angeboten?
Sobald es Informationen darüber gibt, ab wann der Meldekalender in NExt genutzt werden kann, werden wir darüber informieren.
-
Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Information und Vorschriften“?
Die Fachbereiche haben die Möglichkeit, alle aktuellen Informationen und Dokumente, die ihre Nutzer zu einem Fachthema benötigen, in NExt gesammelt an einer Stelle anzuzeigen und bei Bedarf auf die Bundesbank-Website zu verlinken. Eine Sortierung/Einschränkung nach Fachthemen ist vorgesehen. Das Widget ist auf der NExt-Startseite sichtbar.
Die Nutzer können gezielt auf Neuigkeiten bzw. neu eingestellte Informationen hingewiesen werden.
-
Gibt es eine Migration von Extranet zu NExt?
Da der Registrierungsprozess völlig neugestaltet wird, gibt es keine Migration von ExtraNet zu NExt. Die Nutzer müssen sich in NExt neu registrieren.
Ist bei der Umstellung eines Fachverfahrens eine vollständige Neuregistrierung aller bisherigen Nutzer erforderlich?
Grundsätzlich müssen sich alle ExtraNet-Nutzer in NExt neu registrieren. Sind die Nutzer eines Unternehmens zum Zeitpunkt der Umstellung eines Fachbereichs der Bundesbank bereits (für mindestens ein Fachthema) in NExt registriert, müssen diese Berechtigungen lediglich um das neue Fachthema erweitert werden. Eine erneute Registrierung (analog zur „Folgeregistrierung“ im ExtraNet) ist nicht erforderlich.
Wann werden die Nutzer über den Umstellungstermin informiert?
Sie werden von Ihrem Fachbereich und dem NExt-Serviceteam rechtzeitig informiert. Dies geschieht mit genügend Vorlaufzeit, damit Vorbereitungen für die Umstellung und technische Änderungen vorgenommen werden können und ausreichend Zeit für Tests bleibt.
Ab wann kann ich mich in NExt registrieren?
Eine vollständige Registrierung ist in NExt erst möglich, wenn der Fachbereich der Bundesbank die Geschäftsleitung Ihres Unternehmens schriftlich über die Umstellung des entsprechenden Arbeitsgebiets auf NExt informiert hat und die User Manager für Ihr Unternehmen von der Bundesbank angelegt wurden. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Unternehmen die Nutzungsbedingungen bzw. AGB von NExt akzeptiert und User Manager auf dem Formular für die Neuanlage von Kunden in NExt benannt und bevollmächtigt hat. Bitte nehmen Sie bis dahin keine Registrierungen vor.
-
Inwieweit werden APIs in NExt eine Rolle spielen?
Das Thema API (Application Programming Interface = Programmierschnittstelle) wird für die Anwender immer wichtiger. In NExt können die Kunden wählen, welche Nutzungsform (GUI oder API) ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
Wo es technisch sinnvoll ist, können NExt Basisservices auch über moderne REST-APIs genutzt werden.
Die dafür notwendigen Dokumente werden derzeit in einer vorläufigen Version auf Anfrage
(E-Mail an next@bundesbank.de) vom NExt-Serviceteam zur Verfügung gestellt.
Gibt es bereits eine (vorläufige) API Dokumentation von NExt und wie kann ich sie erhalten?
Es gibt eine Dokumentation der Schnittstellen, die den aktuellen Entwicklungsstand von NExt wiedergibt. Geben Sie uns bitte per E-Mail Bescheid, wenn Sie Interesse an der Zusendung der Unterlagen haben. Sollten Sie Anmerkungen, Fragen oder Feedback dazu haben, melden Sie sich gerne. Das Dokument ist (noch) als Entwurf gekennzeichnet, da es für offizielle Dokumente der Bundesbank Vorgaben an Corporate Design und Layout gibt. Am derzeitigen Stand des Dokuments gibt es nur noch kleinere Änderungen, die fast ausschließlich aus der Weiterentwicklung der Anwendung resultieren werden.
Wie nutzen technische Nutzer 2FA?
Technische Nutzer verwenden keinen der für menschliche Nutzer genannten zweiten Faktoren, sondern seine Client-Anmeldeinformationen (Client-ID und Client-Secret).
-
Muss ich für die Registrierung eine Mobilnummer angeben, auch wenn ich kein dienstliches Mobiltelefon habe? Gibt es eine Alternative dazu?
Im Rahmen der Registrierung ist aus Sicherheitsgründen einmalig eine Mobilnummer zwingend erforderlich. Dies gilt für User Manager und Nutzer. Es kann ein dienstliches oder privates Mobiltelefon verwendet werden. Dabei ist es möglich, dass mehrere Nutzer die gleiche Mobilnummer verwenden.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner im Fachbereich oder an das NExt-Serviceteam unter next@bundesbank.de, wenn Ihnen für die Registrierung kein Mobiltelefon zur Verfügung steht.
Warum finde ich nicht alle meiner bisher im ExtraNet genutzten Fachverfahren in der Übersicht über die Arbeitsgebiete und Fachthemen in NExt?
In der Übersicht über die Arbeitsgebiete und Fachthemen in NExt sind noch nicht alle Verfahren aus dem ExtraNet enthalten, die Liste wird kontinuierlich erweitert. Die in der Liste nicht aufgeführten Verfahren werden erst später auf NExt umgestellt, die entsprechenden Fachbereiche werden rechtzeitig auf Sie zukommen.
Gibt es Übersicht, in der die „alten“ Fachverfahren und Fachverfahrensfunktionen aus dem ExtraNet und die jeweiligen passenden „neuen“ Arbeitsgebieten und Fachthemen in NExt ersichtlich sind?
Eine Gegenüberstellung der Fachverfahren und Fachverfahrensfunktionen aus dem ExtraNet und den neuen Arbeitsgebieten und Fachthemen in NExt findet sich auf unserer Webseite im Bereich Arbeitsgebiete und Fachthemen in NExt in der
"Übersicht über die Arbeitsgebiete und Fachthemen in NExt". Die Liste enthält auch die zugehörigen Identifikatoren. In der Übersicht sind jedoch nur die bisher bekannten Verfahren aufgeführt, d. h. die Liste ist noch nicht abschließend und wird sukzessive erweitert.
Was ist der passende fachliche Identifikator?
Dies kann beispielsweise der Identifikator des Arbeitsgebiets oder Fachthemas in NExt oder des Fachverfahrens im ExtraNet sein. Weitere Informationen zu den Identifikatoren finden Sie auf unserer Webseite im Bereich Arbeitsgebiete und Fachthemen in NExt in der
"Übersicht über die Arbeitsgebiete und Fachthemen in NExt".
Müssen anfangs für alle Arbeitsgebiete User Manager benannt werden?
Wenn es die Prozesse in Unternehmen erleichtert, können gerne User Manager für mehrere Arbeitsgebiete benannt werden, zwingend notwendig ist dies jedoch erst, wenn die BBk-Fachbereiche über die entsprechende Umstellung auf NExt informiert haben. Dies wird mit genügend zeitlichem Vorlauf passieren.
Die Anzahl der Zeilen in den Listen im „Formular zur Neuanlage von Kunden in NExt“ ist zu klein. Was kann ich tun?
Es können gerne mehrere Formulare eingereicht werden.
Kann ich auf dem „Formular zur Neuanlage von Kunden in NExt“ den User Manager pauschal für alle Arbeitsgebiete berechtigen?
Aus rechtlichen Gründen ist es notwendig, die User Manager für die einzelnen Arbeitsgebiete, die in NExt genutzt werden, gesondert bzw. einzeln auf dem Formular zu benennen und bevollmächtigen. Eine "pauschale" Benennung ist nicht möglich.
Im „Formular zur Neuanlage von Kunden in NExt“ gibt es unter Punkt 3. die Ankreuzmöglichkeit "Trifft nicht zu". Für welche Unternehmen gilt das?
NExt hat unterschiedliche Kundengruppen. Die Nutzungsbedingungen gelten für diejenigen Arbeitsgebiete, in denen die Kunden NExt aufgrund öffentlich-rechtlicher Regelungen nutzen (bspw. im „Aufsichtlichen Meldewesen“). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für diejenigen Arbeitsgebiete, in denen die Kunden im Geschäftsverkehr, mithin freiwillig, mittels NExt im Austausch mit der Bundesbank sind. Da die Grundlagen unterschiedlich sind, werden in den AGB und in den Nutzungsbedingungen unterschiedliche Inhalte geregelt. Die Ankreuzmöglichkeit unter Punkt 3 bezieht sich auf die AGB.
Welches Datum ist im „Formular zur Neuanlage von Kunden in NExt“ unter 3. anzugeben?
Das Datumsfeld im Formular verweist auf das Datum der Information an die Geschäftsleitungen (per E-Mail oder Schreiben), mit dem Sie von der Bundesbank über die Umstellung auf NExt informiert wurden. Dies ist im Falle der Bankenaufsicht beispielweise der 30.09.2024.
Wer darf das „Formular zur Neuanlage von Kunden in NExt“ unterschreiben?
Das Formular muss von zwei Vertretungsberechtigten des Unternehmens (Geschäftsleitung oder Zeichnungsberechtigte) unterschrieben werden. Anstelle der Unterschriften kann eine elektronische Signatur verwendet werden. Diese digitale Unterschrift kann problemlos in jedem PDF Programm erstellt werden.
Wohin kann ich das „Formular zur Neuanlage von Kunden in NExt“ schicken?
Das Formular kann auf dem Postweg oder per E-Mail an den entsprechenden Fachbereich zurückgesendet werden, der über die Umstellung des Verfahrens bzw. Arbeitsgebiets auf NExt informiert hat. So sollte z. B. das Formular für die Bankenaufsicht an
support-aufsicht@bundesbank.de gesendet werden.
Wie können künftig weitere User Manager bevollmächtigt werden?
Dazu ist das „Formular zur Benennung und Bevollmächtigung von User Managern und Dritteinreichern in NExt“ (Formular UM Dritteinreicher) zu verwenden. Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise. Alle Formulare sind unter Rechtliches auf unserer Webseite zu finden.
Benenne ich Unternehmen oder Personen als Dritteinreicher?
Als Dritteinreicher werden in der Regel Unternehmen bevollmächtigt. Diese wiederum berechtigen dann ihrerseits eigene User Manager, die die Nutzer der Dritteinreicher verwalten.
Das Vorgehen hat sich im Vergleich zum ExtraNet nicht verändert. Durch die neu gestalteten Nutzungsbedingungen und AGB für NExt ist nur eine erneute Bevollmächtigung notwendig.
Wir geben als Rechenzentrum/Dritteinreicher Meldungen im Namen der jeweiligen angeschlossenen Institute ab. Wie können wir unsere Nutzer dann den unterschiedlichen Instituten zuordnen?
Die Nutzer des Dritteinreichers müssen Ihre Nutzer keinen Instituten (= anderen Unternehmen) zugeordnet werden. Als Dritteinreicher geben Sie weiterhin die Meldungen der angeschlossenen Institute direkt ab.
Gibt es Besonderheiten, die bei der Umstellung des Arbeitsgebiets "Außenwirtschaftliches Meldewesen" (AMS) beachtet werden müssen?
Für das Arbeitsgebiet „Außenwirtschaftliches Meldewesen“ wird es ein vereinfachtes Registrierungsverfahren geben. Nach der grundsätzlichen Registrierung in NExt haben Sie die Möglichkeit, das Unternehmen auszuwählen, für das Sie Meldungen einreichen möchten. Im Anschluss müssen Sie die Auswahl des Unternehmens mit der zugehörigen AMS-Meldenummer bestätigen. Stimmen die Daten überein, sind Sie direkt als User-Manager für das gewählte Unternehmen freigeschaltet. Anschließend haben Sie die Möglichkeit weitere Nutzer einzuladen, Meldungen hochzuladen, usw. Bitte beachten Sie, dass die Außenwirtschaft voraussichtlich erst im Q2 2025 auf NExt umstellen wird. Aus diesem Grund müssen Sie aktuell keine User-Manager für Ihr Unternehmen für das Außenwirtschaftliche Meldewesen benennen. Wir informieren Sie, sobald Sie NExt für das Außenwirtschaftliche Meldewesen nutzen können.
Die in AMS hinterlegten Dritteinreicherrechte werden weiterhin vorhanden sein. Sie müssen für die Außenwirtschaft in NExt nur die Unternehmen freischalten, die die Meldungen hochladen bzw. im AMS einreichen. Es ist nicht notwendig, alle Unternehmen, für die Sie im AMS Dritteinreicherrechte besitzen, in NExt freizuschalten.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an AMS@bundesbank.de.
-
Wie werden User Manager informiert, dass neue Registrierungsanträge vorliegen?
Momentan gehen wir davon aus, dass User Manager regelmäßig in der Nutzerverwaltung prüfen, ob neue Anträge vorliegen. Es gibt jedoch perspektivisch vorgesehen, dass die User Manager per E-Mail auf neue Anträge hingewiesen werden.
Was kann man tun, wenn mal als User Manager bei der Anlage eines Nutzers vergessen hat, die Mobilnummer anzugeben?
Die Mobilnummer ist im Registrierungsprozess unbedingt erforderlich. Daher muss in diesem Fall die Einladung für den Nutzer durch einen User Manager zurückgezogen und das Nutzerkonto neu angelegt werden. Änderungen in den Profildaten können erst vorgenommen werden, wenn das Nutzerkonto aktiv ist. Solange es im Registrierungsprozess „festhängt“, sind keine Änderungen an den hinterlegten Daten möglich.
Warum sehe ich einen eingeladenen Nutzer nicht in meiner Übersicht der Nutzerverwaltung?
Wahrscheinlich wurde vergessen, bei der Einladung das Unternehmen anzugeben. Bitte wenden Sie sich an das NExt Serviceteam (next@bundesbank.de oder in NExt im Dialog über das Fachthema „User Manager“).
Wird es für User Manager eine Exportmöglichkeit der Nutzerliste geben?
Ja, diese wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2025 bereitgestellt.
Können User Manager ein Startpasswort für die Nutzer festlegen?
Nein, die Nutzer legen ihr Passwort selbst fest.
Kann ein User Manager auch für Arbeitsgebiete, für die er nicht berechtigt ist, Nutzerdaten abfragen?
Nein, das ist nicht möglich. Jeder User Manager sieht die Nutzer in seinem Zuständigkeitsbereich. Ein Export der Nutzerdaten ist in Planung. Wenn es keinen User Manager gibt, der für alle Arbeitsgebiete bevollmächtigt wurde, lässt sich solch eine Gesamtliste nur durch die Zusammenarbeit der User Manager erstellen.
Kann ein User Manager weitere User Manager berechtigen bzw. einladen?
Nein, das ist nicht möglich. User Manager werden mit den entsprechenden Formularen von Zeichnungsberechtigten bevollmächtigt. Die Bundesbank lädt dann die User Manager ein. User Manager selbst können Nutzer und deren Fachthemen verwalten.
Kann ich gleichzeitig User Manager und Nutzer sein?
Ja, dies ist möglich. Beides erfolgt unter einem Nutzerkonto bzw. einer Nutzerkennung.
Ich bin User Manager in meinem Unternehmen. Wie kann ich mich gleichzeitig als Nutzer berechtigen?
User Manager können Ihre eigenen Berechtigungen nicht selbst verwalten und daher auch keine neuen Fachthemen zuweisen. Wenn es in dem Unternehmen einen weiteren User Manager gibt, kann dieser den User Manager als Nutzer anlegen. Wenn es in dem Unternehmen nur einen einzigen User Manager gibt, dann wendet sich dieser bitte an die bekannten Ansprechpartner im Fachbereich des jeweiligen Arbeitsgebiets.
Kann ich mir als User Manager selbst Fachthemen zuweisen?
Nein, die kann nur ein anderer User Manager mit den Berechtigungen für das entsprechende Arbeitsgebiet.
Ich bin alleiniger User Manager in meinem Unternehmen und soll gleichzeitig auch Nutzer sein und brauche dafür die Berechtigungen für Fachthemen. Wie gehe ich dann vor?
In den Fällen, wenn es keine anderen User Manager gibt, die Ihnen die Fachthemen zuweisen können, wenden Sie sich bitte an den für das Arbeitsgebiet zuständigen BBk-Fachbereich und nennen Sie die von Ihnen benötigten Fachthemen. In diesen begründeten Ausnahmen kann der Fachbereich Ihren Nutzer mit den passenden Fachthemen ausstatten. Sie können als User Manager Ihre eigenen Berechtigungen nicht verwalten.
Wie kann ich meine 2 FA-Methode wechseln?
Es gibt zwei unterschiedliche Fälle beim Ändern der 2 FA-Methode:
- Wenn der Nutzer von SMS/E-Mail auf E-Mail/SMS wechseln möchte, muss man folgendermaßen vorgehen:
Bei der Eingabemaske des 2FA Codes, kann man mit "zurück" auf die Auswahl des zweiten Faktors springen. Dort kann man SMS/E-Mail auswählen. - Nutzt der Nutzer die Authenticator App und möchte auf SMS/E-Mail wechseln (oder der umgekehrte Fall), erfolgt dies über die Hilfeseite von NExt. Diese ist über den Link "Hilfe" im unteren Seite der Login-Seite erreichbar. Die Frage "Was passiert, wenn ich mein Handy wechsle?" muss ausgewählt werden. Dort muss der Nutzer seine E-Mail-Adresse eingeben. Die Änderung wird für den Nutzer erst aktiv, wenn der Browser neu gestartet wird.
Wie kann ich meine Telefonnummer wechseln?
Die Mobilnummer kann aus dem Profil des Nutzers in der Nutzerverwaltung von NExt entfernt werden, es muss dort jedoch immer eine Telefonnummer hinterlegt sein. Dies kann auch eine dienstliche Festnetznummer sein. Es handelt sich beim Wechsel der hinterlegten Telefonnummer um einen Self-Service-Vorgang, den jeder Nutzer selbst vornehmen kann. Folgende Schritte sind dafür notwendig:
Für einen User Manager
- In NExt über die Profildaten (rechts oben) in das Nutzermanagement springen, dort befindet sich oben rechts unter dem eigenen Namen "Mein Profil".
- In den Profildaten findet sich das Feld "Mobilnummern". Die Bearbeitung erfolgt über die drei Punkte rechts daneben.
- Nachdem die aufgeführte Nummer abgeändert wurde (z. B. in eine Festnetznummer oder andere Mobilnummer), können die Daten gespeichert werden.
- Es öffnet sich anschließend ein Fenster mit der Überschrift "Telefonnummer als Standard festlegen", in dem die Option "Code als Sprachübertragung senden" aktivieren werden muss, wenn eine Festnetznummer hinterlegt wurde.
- Dann "Weiter" klicken und im nächsten Schritt den Bestätigungscode eingeben, der auf der angegebenen Telefonnummer zugegangen ist.
- Mit "Erledigt" die Daten speichern.
Für einen Nutzer
- In NExt über das Profil (rechts oben) und dort über die Profildaten in das Nutzermanagement springen.
- Dort findet sich das Feld "Mobilnummern". Die Bearbeitung erfolgt über die drei Punkte rechts daneben.
- Nachdem die aufgeführte Nummer abgeändert wurde (z. B. in eine Festnetznummer oder andere Mobilnummer), können die Daten gespeichert werden.
- Es öffnet sich anschließend ein Fenster mit der Überschrift "Telefonnummer als Standard festlegen", in dem die Option "Code als Sprachübertragung senden" aktivieren werden muss, wenn eine Festnetznummer hinterlegt wurde.
- Dann "Weiter" klicken und im nächsten Schritt den Bestätigungscode eingeben, der auf der angegebenen Telefonnummer zugegangen ist.
- Mit "Erledigt" die Daten speichern.
Wie kann ich meine E-Mail-Adresse ändern?
Es gibt zwei Möglichkeiten, die E-Mail-Adresse zu ändern.
1. Der Nutzer nimmt die Änderung in seinem Profil selbst vor, indem er in NExt über das Profil (rechts oben) und dort über die Profildaten in das Nutzermanagement springt.
- Dort findet sich der Bereich "E-Mails". Die Bearbeitung erfolgt über die drei Punkte rechts daneben.
- Die E-Mail-Adresse ändern und auf "Speichern" klicken. Anschließend wird der E-Mail Änderungsprozess angestoßen.
- Eine Maske mit der Überschrift "E-Mail-Adresse als Standard festlegen" öffnet sich, man kann die E-Mail-Adresse prüfen und den Button "E-Mail senden" klicken.
- Der Nutzer bekommt nun eine E-Mail, mit der der Workflow gestartet wird.
- Wichtig ist hier, dass der Nutzer in NExt bzw. in der Nutzerverwaltung angemeldet ist.
- Zum Abschluss erhält der Nutzer eine Bestätigungs-Mail, dass die E-Mail-Adresse geändert wurde.
2. Der User Manager/Fach-Admin stößt den Vorgang für den Nutzer an.
- Der User Manager/Fach-Admin startet den E-Mail Änderungsprozess für den Nutzer in der Nutzerverwaltung.
- Man sucht den Nutzer heraus und kann dann über die drei Punkte rechts daneben (Profil öffnen oder Bearbeiten) die E-Mail-Adresse des Nutzers ändern (wie unter 1.)
- Anschließend erhält der Nutzer eine Mail und der Workflow startet.
- Wichtig ist hier, dass der Nutzer in NExt bzw. in der Nutzerverwaltung angemeldet ist.
- Zum Abschluss erhält der Nutzer eine Bestätigungs-Mail, dass die E-Mail-Adresse geändert wurde.
Kann ich mit meiner einen E-Mailadresse für mehrere Unternehmen meines Konzerns berechtigt sein?
Ja, dies ist möglich. Bitte teilen Sie dies der Bundesbank mit. Bitte beachten Sie dabei, dass dann für diese Unternehmen die genau gleichen Berechtigungen für Ihren Nutzer gelten. Dies gilt für Berechtigungen für User Manager (Arbeitsgebiete) und Fachthemen (Nutzer).
Welche Auswirkungen hat meine Berechtigung für mehrere Unternehmen?
Beim Login haben Sie die Auswahl, für welches Unternehmen sie zu diesem Zeitpunkt tätig sind. Wenn man eingeloggt ist, sieht man unter "Profil" dieses eine Unternehmen sehen und kann dann zu einem anderen Unternehmen wechseln. Es ist wichtig, dass vor Aktionen in NExt immer geprüft wird, dass das passende Unternehmen ausgewählt ist.
Kann ich als User Manager in der Nutzerverwaltung erkennen, ob ein Nutzer die Authenticator App als 2 FA-Methode hinterlegt hat?
Nein. Dies ist wie das Passwort eine persönliche Info des Nutzers.
Gibt es spezielle Berechtigungen für Revisoren?
Nein. Die Entscheidung, ob dafür fachliche Berechtigungen für Fachthemen oder administrative Berechtigungen für Arbeitsgebiete vergeben werden sollen, obliegt den Kunden.
- Wenn der Nutzer von SMS/E-Mail auf E-Mail/SMS wechseln möchte, muss man folgendermaßen vorgehen: