Republik Guinea-Bissau
Die Finanzsanktionen angesichts der Lage in Guinea-Bissau dienen der Durchführung von Maßnahmen der Europäischen Union.
Sie beinhalten ein Verbot, bestimmten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen direkt oder indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Finanzmittel und wirtschaftliche Ressourcen, die im Eigentum dieser Personen, Organisationen und Einrichtungen stehen, werden eingefroren.
Die Deutsche Bundesbank kann im Rahmen dieser Sanktionen unter engen Voraussetzungen (z. B. für Grundbedürfnisse gelisteter Personen) Ausnahmegenehmigungen erteilen. Anträge auf Erteilung einer Genehmigung sind bei dem Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank zu stellen.
Verbindlich sind ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union (früher Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften) beziehungsweise im Bundesanzeiger veröffentlichten Texte. Im Übrigen kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Einstellen von Rechtsakten nach deren Inkrafttreten oder das Löschen nach deren Aufhebung nur mit zeitlicher Verzögerung erfolgt.