SEPA – Europa als größte Wirtschaftsregion strebt leistungsfähigsten Zahlungsverkehrsraum an Forum Bundesbank, Hauptverwaltung in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

Es gilt das gesprochene Wort.

1 Einleitung

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

zunächst herzlichen Dank für die Einladung und die freundliche Begrüßung heute Abend.

Ich freue mich sehr über Ihre Reihe „Forum Bundesbank“ hier in Hannover. Ihr Anspruch ist es, Grundfragen der Geldpolitik zu erläutern und aktuelle Fragen zur Diskussion zu stellen. Dabei geht es nicht um einen Bildungsauftrag. Nein, die öffentliche Diskussion geldpolitischer Fragen ist ein, vermutlich der entscheidende Beitrag zum Gelingen der Geldpolitik.

Denn Geldpolitik braucht vor allem Vertrauen, und ich möchte ergänzen: gerade jetzt. Sie braucht das Vertrauen der Menschen und Märkte. Vertrauen entsteht durch Verstehen. Wir alle müssen verstehen, warum bestimmte Entscheidungen getroffen wurden, damit wir sie nachvollziehen können. Und wir brauchen einen Eindruck von den handelnden Personen, damit wir Vertrauen zu Ihnen aufbauen können.

Daher bin ich fest davon überzeugt, dass die Lektüre des Monatsberichtes der Bundesbank, die ich natürlich sehr empfehle, solche Vorträge wie heute Abend nicht ersetzen kann. Und deshalb bin ich gerne zu Ihnen gekommen.

Aber die gesetzliche Aufgabe der Bundesbank beschränkt sich nicht nur auf die Geldpolitik, sondern umfasst auch – um es in der Sprache des Gesetzes zu sagen – die Sorge für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland.

2 Wirtschaftsraum Europa

Und deshalb ist heute mein Thema der Zahlungsverkehr in Europa. Genauer: SEPA. Oder ausbuchstabiert, Single Euro Payments Area, sprich einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Doch lassen Sie mich nicht mit den Details beginnen. Es hilft, wenn wir zunächst das große Ganze in den Blick nehmen.

Wir reden über den Wirtschaftsraum Europa und seine Rolle in der Welt. Europa ist nach wie vor der größte Wirtschaftsraum der Welt. Gut ein Viertel der weltweiten Wirtschaftsleistung entsteht in der Europäischen Union. Das sind etwa zwei Prozentpunkte mehr als der entsprechende Wert in den USA und rund zweieinhalbmal so viel, wie etwa in China oder Japan. Selbst der Euroraum, also die 17 statt der 27 EU-Mitglieder, rangiert gemessen am Bruttoinlandsprodukt, noch auf Rang zwei, getoppt nur von den USA.

Natürlich wissen wir um die Stärke der aufholenden Schwellenländer und ihre Wachstumsdynamik: etwa China, Brasilien und Indien. Aber gemessen an einer breiten Palette von relevanten Indikatoren, neben der Wirtschaftskraft, z. B. Pro-Kopf-Einkommen, Wohlstand und Vermögen, ist die Europäische Union der führende Wirtschaftsraum weltweit.

Das sind der Ausgangspunkt und ein Auftrag für uns zugleich. Die Politik für Europa muss die Rahmenbedingungen so setzen, dass wirtschaftliche Dynamik in Europa weiter begünstigt wird.

Konkret heißt das für die Geldpolitik, eine stabile Währung zu schaffen. Eine stabile Währung ist der beste Beitrag für Wachstum und Beschäftigung, den die Zentralbanken erbringen können. Dies ist nicht nur die Lehre aus der Geschichte der D-Mark, sondern auch der Auftrag für das Eurosystem. Das Mandat für das Eurosystem ist deshalb die Sicherung des Geldwertes, und Geldpolitik ist das zentrale Kerngeschäftsfeld der Bundesbank.

Daneben trägt die Bundesbank auf vier weiteren Kerngeschäftsfeldern Verantwortung: Finanz- und Währungsstabilität, Bankenaufsicht, Bargeldversorgung und nicht zuletzt unbarer Zahlungsverkehr.

Effiziente und sichere Zahlungssysteme sind Grundlage eines stabilen Finanzsystems und begünstigen nachhaltig Handel und Industrie. Jedem Warenstrom steht ein entgegengesetzter Geldstrom gegenüber. Ohne eine sichere, schnelle und günstige Zahlungsmöglichkeit wäre der wirtschaftliche Austausch beeinträchtigt.

Die Geschichte lehrt uns, dass verlässliche Zahlungsmöglichkeiten, gerade über weite Entfernungen hinweg, ganz erheblich zur wirtschaftlichen Dynamik beitragen. Es war im Europa des ausgehenden Mittelalters, als trotz aller territorialen Zersplitterung ein umfassendes internationales System des unbaren Zahlungsverkehrs entstand. Ich spreche von dem System des Austausches von Wechseln zwischen den Kontoren verlässlicher Kaufleute.

Dies beschleunigte ab der frühen Neuzeit den Warenaustausch erheblich. Denn es begünstigte das Entstehen großer internationaler Messen und daraus resultierender Handelsverbindungen von Norditalien über Süd- und Norddeutschland bis nach Holland, und sogar darüber hinaus.

Und welche Bedeutung dies für die wirtschaftliche Dynamik entfaltete, muss ich in Hannover, einer der bedeutendsten Messestädte der Welt, wohl nicht erläutern.

Was tun wir konkret für den Zahlungsverkehr? Die Bundesbank sichert und überwacht den bargeldlosen Zahlungsverkehr am Finanzplatz Deutschland. Sie stellt Abwicklungs- und Verrechnungsdienstleistungen bereit, und sie wirkt an der mittlerweile europäischen Weiterentwicklung des Zahlungsverkehrs mit.

Der Zahlungsverkehr zwischen Banken, Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Privatleuten findet heute zum größten Teil bargeldlos statt. Insbesondere größere Zahlungen lassen sich über Bankkonten sicherer und bequemer vornehmen als mit Bargeld. Störungen im Zahlungsverkehr beeinträchtigen Industrie und Handel und können das Vertrauen in die Währung erschüttern. Der Zahlungsverkehr ist deshalb eine der Kernaufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und damit auch der Deutschen Bundesbank.

In der Währungsunion haben wir schrittweise aus den unterschiedlichen nationalen Zahlungsverkehrsräumen einen mehr und mehr integrierten Zahlungsraum entstehen lassen. Begonnen haben wir mit dem Individualzahlungsverkehr, also den Transfers von Großbeträgen zwischen Kreditinstituten und eilbedürftigen Überweisungen von Privaten und Unternehmen. Das war unerlässlich, denn das Funktionieren der Währungsunion mit einer einheitlichen Geldpolitik setzt freie Geldströme zwischen den beteiligten Ländern voraus.

Daher wurden die nationalen Zahlungsverkehrssysteme für Individualzahlungen bereits 1999 zum sogenannten TARGET-(Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer)-System verbunden. Das System wird seit 2007 auf einer einheitlichen Plattform mit europaweit vollständig harmonisiertem Leistungsangebot betrieben und hat erheblich zur Integration der europäischen Geldmärkte beigetragen.

TARGET2 ist heute das Rückgrat des europäischen Finanzsektors. Praktisch alle wichtigen Geld-Transaktionen werden darüber in sicherem Zentralbankgeld schnell und mit sofortiger Finalität abgewickelt. Mehr als 70 andere Abwicklungssysteme nutzen TARGET2 für den Geldausgleich. Mit einem Umsatz von rund 2.500 Milliarden Euro wickelt TARGET2 Zahlungen im Wert des deutschen Bruttosozialproduktes von derzeit 2.570 Milliarden Euro ab – und zwar täglich.

Ein weiterer Integrationsschritt ist schon in Vorbereitung. Ab 2015 stellt das Eurosystem eine zentrale Drehscheibe für die Wertpapierabwicklung in Europa bereit, die geldseitig in sicherem Zentralbankgeld abwickelt. Das Projekt heißt TARGET2-Securities (T2S). Nicht nur die größere Diversität der abzuwickelnden Wertpapiere, auch die Multiwährungsfähigkeit und nicht zuletzt die breit gestreute Schar der Beteiligten bilden hier die Herausforderungen. Aber auch hier haben wir zwischenzeitlich große Fortschritte erzielt. Mit der Vertragsunterzeichnung im Juni letzten Jahres haben sich nahezu alle Zentralverwahrer des Euroraums zur Teilnahme an T2S verpflichtet. Damit ist klar, die Zukunft des europäischen Wertpapiermarktes ist T2S. Und die Marktteilnehmer können sich nun darauf einstellen.

Daneben existiert aber noch der Massenzahlungsverkehr, also die alltäglichen, weniger eilbedürftigen Zahlungen von Privaten und Unternehmen. In der Vergangenheit war es so, dass man beim Umzug in ein anderes Land dort am besten ein Konto eröffnen musste. Denn grenzüberschreitende Überweisungen waren teuer, schwierig und bisweilen auch zeitaufwendig.

Das wird mit SEPA anders werden. Wir wollen mit SEPA den europäischen Zahlungsverkehrsraum für jeden Bürger und jedes Unternehmen erfahrbar machen. Ob Sie sich dereinst Ihre Rente nach Mallorca überweisen lassen oder ein finnisches Au-pair-Mädchen entlohnen, all dies soll unabhängig von der Frage sein, ob das Geld dabei Grenzen überschreitet.

Aber SEPA geht über die Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs hinaus. So hat SEPA beispielsweise bereits seit Anfang 2012 dazu beigetragen, dass durch die so genannte Zahlungsdiensterichtlinie Überweisungen spätestens einen Bankarbeitstag bei belegloser bzw. zwei Geschäftstage bei beleghafter Einreichung auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben sein müssen. Es geht also auch und vor allem um mehr Wettbewerb und Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Zahlungsverkehr. Die anderen großen Wirtschafts- und Währungsräume sind Europa in dieser Frage im Vorteil. Die USA, China oder Japan haben naturgemäß keine Binnengrenzen, welche den Zahlungsverkehr behindern. Das wollen wir mit SEPA wettmachen.

3 Europa wächst weiter zusammen

Das Euro-Bargeld gehört in Europa bereits seit mehr als elf Jahren zum Alltag, und vor zwei Wochen wurde die neue 5-Euro-Banknote vorgestellt. Ab dem 2. Mai 2013 wird die 5-Euro-Banknote als erste Stückelung der neuen Serie in Umlauf gebracht. Die übrigen Stückelungen folgen in den nächsten Jahren in aufsteigender Reihenfolge. Die alte und die neue Euro-Banknotenserie werden also vorerst parallel im Umlauf sein.

Im bargeldlosen Zahlungsverkehr, der neben der Bargeldversorgung zu meinen Zuständigkeitsbereichen in der Bundesbank gehört, verhält es sich aber ganz anders. Um es mit dem Bargeld zu veranschaulichen, haben wir zurzeit im unbaren Zahlungsverkehr noch D-Mark und Euro im Umlauf; eine Parallelphase wie wir sie in Deutschland praktisch nur einige Wochen hatten. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr dagegen laufen schon seit fast fünf Jahren nationale und europaweite Verfahren für Überweisungen und Lastschriften parallel.

Im bargeldlosen Zahlungsverkehr sind wir noch nicht ganz in Europa angekommen. Jedes Land verfügt über eigene technische Standards, beispielsweise in Bezug auf die Kontonummern-Systematik oder das Datenformat für den Zahlungsaustausch. Auch die Zahlverfahren selbst sind in jedem Land unterschiedlich ausgestaltet. So bestehen z. B. Unterschiede zwischen dem deutschen und französischen Lastschriftverfahren.

Doch der europäische Binnenmarkt soll auch im bargeldlosen Zahlungsverkehr Wirklichkeit werden – in gut einem Jahr, ab Februar 2014. Dann dürfen die nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro nicht mehr angeboten werden. Europaweit einheitliche Verfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro lösen diese endgültig ab. Damit haben wir dann den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA.

4 SEPA – Neustart für den Zahlungsverkehr in Deutschland

Was genau ist also SEPA? In SEPA werden alle EURO-Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt. Es wird also nicht zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen unterschieden. Zunächst gilt dies nur für Überweisungen und Lastschriften. Der Kartenzahlungsverkehr – immerhin ein Anteil von 35 % am unbaren Zahlungsverkehr im Euroraum –  bleibt zunächst außen vor. Wichtig ist, dass SEPA nur Zahlungen in Euro betrifft, andere EU-Währungen aber nicht. Jedoch gehören zu SEPA insgesamt 32 Länder, also nicht nur die 17 Länder des Euro-Raums, sondern alle Länder der Europäischen Union (EU-27) sowie die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, also Island, Liechtenstein und Norwegen und außerdem Monaco und die Schweiz – und damit auch Länder, die den Euro nicht als Landeswährung haben.

SEPA ist nicht ganz neu. Die „Parallelwelt“ gibt es schon seit 2008, als die SEPA-Überweisung Ende Januar von der Kreditwirtschaft eingeführt wurde. Die SEPA-Lastschrift kam dann ab November 2009 hinzu. Ursprünglich sollten sich diese Verfahren im marktgetriebenen Prozess durchsetzen. Doch das hat nicht funktioniert.

Sie sehen hier die Nutzung der SEPA-Überweisung im Euroraum. Wir sind nun bei rund 30 %, fünf Jahre nach Einführung der SEPA-Überweisung. Das ist nicht die kritische Masse, die die Kreditwirtschaft schon für 2010 erwartet hatte. Um langfristig einen ineffizienten Parallelbetrieb alter und neuer Zahlverfahren zu vermeiden, war die Festlegung eines Auslauftermins für die nationalen Verfahren unbedingt notwendig. Ohne Auslauftermin zeigte sich die Kundschaft der Banken kaum bereit, den Umstieg auf die SEPA-Überweisung in Angriff zu nehmen. Da sich aber auch die an SEPA beteiligten Zahlungsdienstleister nicht auf einen verbindlichen Auslauftermin einigen konnten, sah sich der europäische Gesetzgeber genötigt, diesen per Verordnung festzulegen.

Am 31. März 2012 trat die sogenannte SEPA-Verordnung in Kraft. Diese legt fest, dass ab Februar 2014 die in den Euro-Ländern angebotenen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften auf einer europaweit einheitlichen Basis stehen müssen. Die Abschottung der bisherigen nationalen Märkte wird zu Gunsten eines gemeinsamen Binnenmarktes im unbaren Zahlungsverkehr aufgehoben und europaweiter Wettbewerb ermöglicht, von dem sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Unternehmen profitieren werden.

Die öffentliche Diskussion in Deutschland als einem Land mit einem sehr effizienten nationalen Zahlungsverkehr wurde lange Zeit durch Vorbehalte gegenüber SEPA beherrscht. Diese stellten aber vor allem auf die Probleme bei der Umstellung ab, während nach meinem Eindruck die Zielsetzung von SEPA, die Herstellung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums, auch in Deutschland grundsätzlich akzeptiert wurde.

Doch als deutlicher wurde, dass es mit SEPA ernst wird, wurden die Diskussionen intensiver. Denn mit SEPA müssen nun auch historisch gewachsene Praktiken im deutschen Zahlungsverkehr überdacht und neu aufgesetzt werden. Noch laufende Debatten – etwa über die Fortsetzung der Nutzung der Lastschrift im Internet  – dürfen nicht den Blick dafür verstellen, dass die Umstellung umgehend angegangen werden muss. SEPA betrifft mehr oder weniger alle, die bargeldlos zahlen. Dies sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und andere privatwirtschaftliche oder gemeinnützige Organisationen ­ oder in Zahlen ausgedrückt 14 Milliarden Transaktionen pro Jahr allein in Deutschland.

5 Neu, aber überschaubar: Die IBAN

Verbraucherinnen und Verbraucher werden mitbekommen, dass sich im Zahlungsverkehr etwas ändert. Dabei bleibt der Umstellungsaufwand für sie aber überschaubar. Doch die alten Kontokennungen werden verschwinden. Ab dem 1. Februar 2014 wird die IBAN (International Bank Account Number) die entscheidende Angabe für die Kontoverbindung. Bis Februar 2016 wird man darüber hinaus bei grenzüberschreitenden Zahlungen noch den BIC (Business Identifier Code) benötigen.

Was ändert sich konkret? Wenn Privatpersonen eine Überweisung anstoßen, müssen sie ihre IBAN kennen und die ihres Geschäftspartners. Sie werden feststellen, dass die IBAN längst nicht so kompliziert ist, wie sie in manchen öffentlichen Diskussionen dargestellt wird. Denn die 22 Stellen setzen sich aus einem Länderkennzeichen – in Deutschland DE –, einer zweistelligen individuellen Prüfziffer und der herkömmlichen Bankleitzahl und Kontonummer zusammen. Mehr als 80 % sollten bekannt sein. Mit der Prüfziffer können Zahlendreher bei der IBAN erkannt und Fehler vermieden werden. Ich denke, an die IBAN wird man sich schnell gewöhnen. Nur wenigen ist es heute noch bewusst, dass es früher vierstellige Postleitzahlen gab.

Außerdem wird der Übergang zur IBAN sanft ausfallen. Denn bis Februar 2016 können in Deutschland Kreditinstitute von Verbraucherinnen und Verbrauchern noch die alten Kontokennungen annehmen und diese dann kostenlos und sicher in die internationalen Kontokennungen IBAN und BIC umwandeln. In Onlinebanking-Anwendungen könnte beispielsweise in der Eingabemaske alternativ zur IBAN per Mausklick ein Feld für Kontonummer und Bankleitzahl geöffnet werden.

Bei regelmäßigen Zahlungen ändert sich für Privatpersonen augenscheinlich noch weniger. Werden etwa momentan regelmäßige Zahlungen per Dauerauftrag beglichen, so laufen diese einfach weiter. Die Umstellung des Verfahrens in der Kreditwirtschaft merken die Zahlungspflichtigen nicht.

Auch bei laufenden Lastschriften müssen die Zahlungspflichtigen nichts tun. Wurde beispielsweise dem Stromanbieter oder dem Sportverein eine Einzugsermächtigung erteilt, so erhalten die Zahlungspflichtigen in den nächsten Monaten eine Nachricht, dass ihre Einzugsermächtigung auf die SEPA-Lastschrift umgestellt wurde. Während es an dieser Stelle den Zahlungspflichtigen leicht gemacht wird, ist es für die Zahlungsempfängerseite nicht ganz so trivial. Aber dazu später mehr.

Bei neuen Lastschriften allerdings sind IBAN und BIC gefragt. Trotz aller Umstellungshilfen für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es daher wichtig, die persönliche IBAN und den BIC schnell zur Verfügung zu haben – beispielsweise auf den Bankkundenkarten. Bisher ist dies laut Umfrageergebnissen der Bundesbank leider erst bei etwa einem Drittel der ausgegebenen Bankkarten der Fall. Außerdem sollten die Kunden die IBAN und den BIC auf allen ihren Rechnungen vorfinden, damit sie die Kontokennung aller ihrer Zahlungsempfänger sofort zur Hand haben. Dies ist bisher auch noch nicht bei allen Rechnungsstellern angekommen, nur 41 % der Unternehmen geben laut ersten Erhebungen des DIHK bisher IBAN und BIC auf Rechnungen an.

6 SEPA: Chance zur Neuaufstellung des betrieblichen Zahlungsverkehrs

Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und gemeinnützige Organisationen haben SEPA bislang teilweise eher auf die leichte Schulter genommen. Doch nun kommt SEPA für einige schneller als gedacht und wird komplexer als erwartet. Doch mit der gesetzlichen Vorschrift zur Umstellung betrachten viele SEPA nur noch als notwendiges Projekt zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Damit können aber die mit SEPA verbundenen Chancen nicht genutzt werden.

Unternehmen, die sich der Vorteile bewusst sind, werden SEPA dagegen beispielsweise als Möglichkeit nutzen, ihre Cash-Management-Systeme zu optimieren. Letztlich ist SEPA ein Modernisierungsprojekt des Zahlungsverkehrs, eine Veränderung der technischen Standards und Verfahren, wie sie auch an anderen Stellen in Unternehmen oder der Kreditwirtschaft immer wieder vorkommen. Zudem sorgt SEPA dafür, dass die heutige kostenträchtige Zweigleisigkeit von nationalen und europäischen Zahlungen der Vergangenheit angehören wird.

Die technische Standardisierung wird zu einem größeren Wettbewerb im Euro-Zahlungsverkehr führen. So können Anbieter von Zahlungsdiensten einfacher grenzüberschreitend tätig werden. Dieser Wettbewerbsdruck führt in der Regel zu einer Verbesserung des Angebots. International tätige Unternehmen – und davon gibt es im Exportland Deutschland auch im Mittelstand viele Tausende – sind in der Lage, ihren Zahlungsverkehr europaweit auszuschreiben und dadurch günstigere Konditionen zu erhalten. Es wird im Euroraum nicht mehr nötig sein, in den einzelnen Ländern eigenständige Kontoverbindungen zu unterhalten und verschiedene Verfahren und Standards nutzen zu müssen. Mittelfristig dürften sich effizientere Verfahren herausbilden, die zu geringeren Prozesskosten bei den Nutzern führen und vor allem auch Innovationen – also neue Produktangebote – hervorbringen.

Im Gegensatz zu Verbraucherinnen und Verbrauchern müssen gewerbliche Zahlungsdienstnutzer – sofern sie dies nicht bereits getan haben – sofort handeln. Denn für diese gibt es keine Übergangsfrist bis 2016 und wie unsere Umfrageergebnisse zeigen, lässt mit Ausnahme großer Unternehmen und Versicherungen der Vorbereitungsstand noch zu wünschen übrig. Insbesondere kleinere Unternehmen und der Mittelstand haben noch deutlichen Nachholbedarf.

Bevor ich auf einzelne Schritte der SEPA-Umstellung eingehe, möchte ich noch einmal auf den Handlungsdruck hinweisen. Unternehmen sollten in ihren Planungen unbedingt auf einen frühzeitigen Abschluss der Anpassungsarbeiten hinarbeiten. Denn sonst fehlen zeitliche Sicherheitspuffer, die Schwierigkeiten bei der SEPA-Umstellung und die damit verbundenen Risiken abfedern können. Und es ist schon abzusehen, dass im Laufe dieses Jahres eventuell notwendige Beratungskapazitäten weitgehend ausgeschöpft sein werden.

Ich gehe aber davon aus, dass alle notwendigen Anpassungen rechtzeitig abgeschlossen sein werden. Denn die SEPA-Verfahren sind betriebsbereit und das Umstellungsszenario ist klar umrissen.

Insbesondere die Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sollte so schnell wie möglich angegangen werden. Denn Lastschriften sind mit einem Anteil von knapp 49 % an allen unbaren Transaktionen das wichtigste unbare Zahlungsinstrument in Deutschland 2011.

Und bei der SEPA-Lastschrift ist der Weg noch besonders weit. Im Euroraum liegt der Anteil der SEPA-Lastschriften an den Lastschriften insgesamt bei gut 2 %. In Deutschland ist es noch deutlich weniger. Man kann sagen, dass die SEPA-Lastschrift in Deutschland noch fast gar nicht genutzt wird.

Die noch sehr zögerliche Umstellung hat sicher auch damit zu tun, dass lange Zeit Unsicherheit herrschte, ob man auch die alten, im Einzugsermächtigungsverfahren erteilten Mandate, verwenden könnte. Dies ist seit 2012 mit der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken kein Problem mehr. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen können grundsätzlich auch für den Einzug von Mitgliedsbeiträgen, Spenden oder Kundenzahlungen unter SEPA genutzt werden. Wenn schriftliche Einzugsermächtigungen, z. B. für Mitgliedschaftsbeiträge oder Spenden vorliegen, müssen keine neuen SEPA-Mandate eingeholt werden. Damit ist eine der größten Hürden der SEPA-Umstellung aus dem Weg geräumt.

Trotzdem bringt die Umstellung für die Gläubiger einige einmalige Anforderungen mit sich. Zunächst müssen beispielsweise auch die Stammdaten der Kundschaft umgestellt werden, also die Kontoangaben von Zahlern und Lieferanten, von Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC. Dazu gibt es Umstellungshilfen bei der Hausbank. Die deutsche Kreditwirtschaft bietet zur Umwandlung von Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC verschiedene Lösungen an.

Denn ganz gleich ob Sportverein oder Großunternehmen, um nach dem 1. Februar 2014 Mitgliedsbeiträge oder monatliche Abschlagszahlungen per SEPA-Lastschrift einziehen zu können, benötigen alle Gläubiger eine Identifikationsnummer. Diese kann ganz einfach auf der Webseite der Deutschen Bundesbank beantragt werden (www.glaeubiger-id.bundesbank.de). Und der Blick auf diese Statistik zeigt wieder, dass hier die Vergabe noch schleppend verläuft. Es sind erst rund 135.000 dieser Nummern vergeben worden bei 3,6 Millionen Unternehmen und rund einer halben Million eingetragener Vereine.

Außerdem muss der Gläubiger, also der Verein oder das Unternehmen, jedem Lastschriftmandat zukünftig eine eindeutige Mandatsreferenz zuordnen, d. h. ein individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats, wie z. B. eine Mitglieds- oder Kundennummer.

Und damit sich die Umstellung auf das neue Verfahren nicht ohne das Wissen der Zahlungspflichtigen vollzieht, müssen Zahlungsempfänger vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug den Zahlungspflichtigen die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz mitteilen.

Dies sind die wesentlichen Schritte, die Lastschrifteinreicher unternehmen müssen. Die Kreditwirtschaft ist hier gefordert, die größtmögliche Unterstützung zu bringen. Aus meiner Sicht ist es für eine reibungslose Umstellung auf SEPA auch unerlässlich, dass insbesondere die gewerblichen Nutzer der SEPA-Verfahren möglichst präzise und einheitliche Informationen von ihren Hausbanken erhalten. Nach meinem Eindruck ist manchmal gerade die Einheitlichkeit ein Problem.

7 SEPA Informations- und Vorbereitungsstand ausbaufähig

Voraussetzung für einen gelungenen Übergang ist aber das Wissen bei allen Betroffenen, dass sich etwas ändern wird. Bislang sind jedoch noch viele Privatpersonen und gewerbliche Nutzer nicht oder nicht ausreichend mit den anstehenden Umstellungen vertraut.

So gaben Anfang Dezember 2012 in einer von der Bundesbank in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage unter Verbraucherinnen und Verbrauchern 76 % der Befragten an, noch nie von SEPA gehört zu haben. Besser bekannt war den Befragten die IBAN, die internationale Bankkontonummer, die für SEPA-Zahlungen benötigt wird. Hier meinten 65 % der befragten Privatpersonen, die IBAN zumindest dem Namen nach zu kennen. Inhaltliche Vorstellungen zur IBAN hatten jedoch nur 35 % der Befragten.

Bei den vom BDI, dem DIHK und dem GDV durchgeführten Umfragen zeigten sich die befragten Firmen grundsätzlich besser mit SEPA vertraut. Wobei zu differenzieren ist: Große Unternehmen und einige öffentliche Kassen haben sich meist gut auf SEPA eingestellt. Doch kleine und mittelständische Unternehmen haben sich mit dem Thema vielfach nur oberflächlich beschäftigt.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass in Anbetracht der kurzen verbleibenden Zeit von rund einem Jahr bis zum 1. Februar 2014 bei allen Beteiligten noch erheblicher Informations- und vor allem Handlungsbedarf besteht.

Um die Information zu SEPA und den Erfolg der Umstellung zu unterstützen, habe ich zusammen mit dem Bundesfinanzministerium der Finanzen den Deutschen SEPA-Rat ins Leben gerufen. Dort kommen die Interessenverbände der Anbieter- und Nutzerseite unter dem Vorsitz der Deutschen Bundesbank und des Bundesministeriums der Finanzen drei- bis viermal im Jahr zusammen, um die noch ungelösten Probleme der Migration zu klären und ihre Informationsmaßnahmen zu koordinieren. Bislang kam der SEPA-Rat seit Sommer 2010 sechs Mal zusammen – mit guten Ergebnissen.

Vor gut einer Woche hat der deutsche SEPA-Rat den sogenannten SEPA-Migrationsplan auf www.sepadeutschland.de veröffentlicht. Damit wird Kreditwirtschaft, Unternehmen, öffentlichen Kassen, gemeinnützigen Organisationen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern eine schnelle Übersicht geboten, was sie bei der Umstellung auf die SEPA-Verfahren beachten müssen. Auch der SEPA-Migrationsplan für Deutschland soll dazu beitragen, mehr Dynamik in den Umstellungsprozess zu bringen, damit eine effiziente und reibungslose Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren bis zum 1. Februar 2014 gelingt.

8 Informationsmaßnahmen von Bundesbank und Kreditwirtschaft

Um Verbraucherinnen und Verbraucher über SEPA zu informieren, hat die Bundesbank bereits Kommunikationsmaßnahmen ergriffen, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen und den Mitgliedern des deutschen SEPA-Rates:

Unter www.sepadeutschland.de stehen alle wichtigen Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Links zum Thema zur Verfügung. Dort kann auch kostenlos ein Faltblatt mit den Basisinformationen zu SEPA bestellt werden. Öffentliche Verwaltungen erhalten davon größere Stückzahlen. Die erste Auflage liegt bei etwas über 10 Millionen.

Darüber hinaus plant die Bundesbank nach der Sommerpause 2013 verschiedene Aktivitäten, die noch einmal verstärkt auf SEPA vorbereiten sollen. Die Bundesbank wird sich dabei auf die wesentlichen Änderungen für Privatpersonen konzentrieren, den Wechsel auf die IBAN. Einzelheiten dieser Kampagne werden gerade ausgearbeitet.

Aber auch die Deutsche Kreditwirtschaft nimmt zunehmend Fahrt auf, was ihre Informationsmaßnahmen angeht. Um nur einige Beispiele herauszugreifen: die genossenschaftliche Bankengruppe nutzt auch das SEPA-Faltblatt des SEPA-Rates, die Sparkassenfinanzgruppe verteilt SEPA-Newsletter an ihre Firmenkunden und der Bundesverband deutscher Banken hat mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag einen SEPA-Leitfaden aufgesetzt. Jetzt geht es darum, im aktiven Dialog sicherzustellen, dass diese Informationen in der Lebenswelt der Kundschaft auch tatsächlich ankommen.

9 SEPA-Instrumente weiter ausbauen

Meine Damen und Herren: lassen sich mich ein kleines Zwischenresümee ziehen. SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften werden am 1. Februar 2014 die nationalen Verfahren ersetzen. Bis dahin ist es nicht mehr lang, und alle Beteiligten sollten die verbleibende Zeit nutzen, um sich darauf einzustellen. Doch damit allein ist es nicht getan. Denn Europa soll nicht nur zu einem einheitlichen Zahlungsraum werden, sondern soll sich – seiner Wirtschaftskraft entsprechend – zum leistungsfähigsten Zahlungsverkehrsraum weltweit entwickeln.

Dazu müssen SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift weiter optimiert werden. Die Basis dazu ist zum Teil schon gelegt. Vor allem für die SEPA-Lastschrift hat sich die Kreditwirtschaft bereits auf Optionen geeinigt, die umgesetzt werden können, um spezifische Nutzerwünsche zu erfüllen. Dazu gehören z. B. verlängerte Angaben im Verwendungszweck.

Auch im Online-Handel sollte die SEPA-Lastschrift nutzbar sein. Dazu muss die Kreditwirtschaft Wege aufzeigen, wie die Mandatserteilung über das Internet in rechtlich einwandfreier Art und Weise vorgenommen werden kann. Die Grauzone, die hier bei der Nutzung des nationalen Verfahrens entstanden ist, könnte damit überwunden werden. Gerade im wachsenden Internethandel könnte die SEPA-Lastschrift so ein europaweit einsetzbares, attraktives Zahlungsinstrument werden.

Außerdem appelliere ich an die Deutsche Kreditwirtschaft, die Einzelheiten ihres Angebotes für die ab November 2013 angebotene SEPA-Lastschrift mit verkürzten Vorlauffristen umgehend zu kommunizieren. Wichtig sind vor allem klare Aussagen, ob das neue Verfahren zu gleichen Konditionen angeboten wird wie die „normale“ SEPA-Lastschrift. Denn vielfach möchten die Nutzer hier Klarheit haben, bevor sie die SEPA-Umstellung überhaupt angehen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass große Lastschriftvolumina erst spät umgestellt werden. Dies sollte im Interesse aller Beteiligten unbedingt vermieden werden.

Aus Sicht der Bundesbank kann ich nur immer wieder betonen, dass uns an einer zeitigen Umstellung gelegen ist. Denn ein schrittweiser Übergang ist leichter als in letzter Minute von Null auf Hundert zu beschleunigen. Der Zahlungsverkehr muss weiterhin reibungslos und sicher laufen.

10 Ausblick: SEPA auch für Kartenzahlungen, Online-Zahlungen und mobiles Bezahlen

Aber auf dem Weg zum leistungsfähigsten Zahlungsverkehrsraum weltweit ist die Verbesserung der SEPA-Instrumente nach Nutzerwünschen nur ein erster Schritt zu einem Mehr an Effizienz im Zahlungsverkehr.

Mit der Einführung der gemeinsamen europäischen Zahlungsinstrumente für Überweisungen und Lastschriften ist zwar die Grundlage für einen gemeinsamen Markt geschaffen. Darauf aufbauend soll sich auch der Markt für Kartenzahlungen, Online-Zahlungen und Zahlungen mit dem Mobiltelefon im europäischen Binnenmarkt entwickeln. Die Europäische Kommission ebenso wie das Eurosystem achten sehr darauf, dass insbesondere in dem gerade erst entstehenden Markt für Zahlungen im Internet und über das Mobiltelefon keine nationalen Insellösungen entstehen. Dies wird sich vor allem bei der Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie niederschlagen, die in diesem Jahr beginnt. Ein großes Thema wird dabei sein, unter welchen Bedingungen Wettbewerbern der Kreditwirtschaft bei Zahlungen im eCommerce die Nutzung des Online-Bankings des Käufers möglich sein soll.

Die regulatorischen Bemühungen um den Binnenmarkt im unbaren Zahlungsverkehr spielen sich in einem hochdynamischen Markt ab. Neuere technologische Entwicklungen in der Kommunikationstechnik lassen Zahlungsmethoden entstehen, die vor wenigen Jahren noch kaum vorstellbar waren. Bei den Kartenzahlungen ist es die neue Technik des kontaktlosen Bezahlens, die neue Fantasie in den Markt bringt. Ich sage das besonders gern hier in Hannover. Denn es ist der Großraum Hannover, den sich die Sparkassen und die genossenschaftlichen Banken ausgesucht haben, um erstmals das Kontaktloszahlen mit der Girocard zu erproben. So ganz zufrieden können Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken wohl mit der Kundenakzeptanz von „girogo“ nicht sein. Aber letztlich brauchen Neuerungen im Zahlungsverkehr immer eine gewisse Anlaufzeit. Weiteren Auftrieb dürfte das kontaktlose Bezahlen erhalten, wenn es nicht nur auf Basis der vorausbezahlten Geldkarte, sondern auch auf Basis der Debitkartenfunktion nutzbar wäre. Entscheidend für den Erfolg des kontaktlosen Bezahlens ist, dass es unter den Aspekten Bequemlichkeit, Kosten und Sicherheit überzeugt.

Was die europäische Harmonisierung des Marktes für Kartenzahlungen angeht, ist die Situation hier nicht befriedigend. Kartenzahlungen werden in Europa nur als globale oder nationale Lösungen angeboten. Grenzüberschreitende Zahlungen laufen schon heute ganz überwiegend über die Kredit- oder Debitkarteninfrastruktur der internationalen Kartensysteme. Und auch in den nationalen Märkten rechnen sich diese Anbieter in den nächsten Jahren weitere Erfolgschancen aus.

Im Vergleich zu Überweisungen und Lastschriften ist die Entwicklung eines europäischen Standards im Kartenbereich noch schwieriger, als sie es bei der Überweisung und Lastschrift war. Dies liegt vor allem daran, dass im Kartenmarkt die Anzahl der Schnittstellen und die Vielfalt der Beteiligten noch deutlich höher sind. Hinzu kommt, dass die Interessengegensätze noch größer sind. So sind neben Kreditinstituten Terminalhersteller, Netzbetreiber und Händler beteiligt.

Nun möchte ich zu guter Letzt nach den Kartenzahlungen auf die neuen Zahlverfahren im Internet und das Zahlen mit dem Mobiltelefon zu sprechen kommen. Dabei sollte man im Hinterkopf behalten, dass es hierbei zurzeit um ganz andere Größenordnungen geht. Während Kartenzahlungen das am häufigsten genutzte unbare Zahlungsinstrument in Europa sind, ist die Nutzung von innovativen Bezahlverfahren im Internet und mit dem Mobiltelefon noch vergleichsweise gering, aber mit hohem Wachstumspotential.

Allerdings sind die Zuwächse der innovativen Zahlverfahren im Internet nicht so hoch wie die Expansion des Internethandels insgesamt. Denn für die Zahlung im Onlinehandel werden durchaus auch weiterhin klassische Zahlungsverfahren wie Überweisung und Lastschrift eingesetzt. Dies zeigt auch die Studie der Bundesbank zum Zahlungsverhalten in Deutschland 2011, in der eine repräsentative Gruppe von Privatpersonen eine Woche lang ihre Zahlungen protokolliert hat. Klassische unbare Zahlungsinstrumente wie die Überweisung oder die Kreditkartenzahlung sind weiterhin die beliebtesten Bezahlformen im Internet. Allerdings besteht eine steigende Nachfrage nach spezialisierten Zahlungsinstrumenten. Ein Drittel der im Internet einkaufenden Bevölkerung bevorzugt mittlerweile Internetzahlverfahren, die jedoch insgesamt nur 1,7 % von allen in der Studie berücksichtigten Transaktionen ausmachen.

Was die Zahlung mit dem Mobiltelefon angeht, so hat sich hier am Markt noch kein Verfahren nennenswert über das Pilotstadium hinaus entwickelt. Das Aufsetzen europaweiter Standards erweist sich hier als noch schwieriger, weil bei mobilen Zahlverfahren die Interoperabilität zwischen den Dienstleistern eine besonders große Rolle spielt. Und hier kommen noch weitere Akteure wie etwa Mobilfunknetzbetreiber und die Hersteller der Mobilfunkgeräte hinzu. Für eine gewisse Aufmerksamkeit sorgt inzwischen die Nutzung des Smartphone nicht in der Hand des Zahlers, sondern als kleines Kassenterminal. Inzwischen sind verschiedene Anbieter von Zusatzgeräten im deutschen Markt unterwegs, die das Mobiltelefon zur Akzeptanzstelle für Kartenzahlungen weiterentwickeln. Für Taxifahrer und Handwerker könnte dies eine interessante Alternative sein.

Die hier mit SEPA aufgezeigten Entwicklungen weisen alle aus meiner Sicht in die richtige Richtung, wenn es um die Zielsetzung geht, Europa zum leistungsfähigsten Zahlungsverkehrsraum weltweit zu machen. Die von der Europäischen Union angestrebte Stärkung des Wettbewerbs im Markt für Zahlungsdienste ist hier ein geeigneter Weg. Aber als Zentralbanker kann ich die Veranstaltung nicht beschließen, ohne ein Wort über die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu sagen. Denn die Effizienzsteigerung darf nicht zulasten der Sicherheit gehen. Daher verfolgt das Eurosystem die Entwicklungen in diesem Bereich sehr genau und entwickelt derzeit Mindestanforderungen an die Sicherheit im Online-Banking, bei Internetzahlverfahren und Kartenzahlungen im Internet. Wie wichtig Sicherheit aus Nutzersicht ist, zeigen auch die Ergebnisse unserer Studie zum Zahlungsverhalten. Denn Sicherheitsbedenken halten die Mehrheit der Befragten von der Nutzung innovativer Zahlverfahren ab.

Wie Sie sehen: Es bleibt noch viel zu tun. Die erfolgreiche Umstellung auf SEPA, die Gewährleistung eines nach wie vor hohen Leistungsniveaus und die innovative Weiterentwicklung des Angebots im Zahlungsverkehr sind Sache des Marktes. Als Zentralbanken müssen wir aber unseren Beitrag dazu leisten, dass die Voraussetzungen stimmen. Die Herausforderung für die Zentralbanken des Eurosystems besteht vor allem darin, eine ausgewogene Balance zu finden zwischen den Sicherheitsanforderungen der Oversight und der Rolle als Katalysator bei der Ausgestaltung eines europäischen Binnenmarktes im Zahlungsverkehr. Nur so kann Europa zum leistungsstärksten Zahlungsraum weltweit werden.