SEPA – Der Schlüssel für den Zahlungsverkehr von morgen Keynote Speech auf der Payments Konferenz der Euro Finance Week in Frankfurt

Es gilt das gesprochene Wort.

1 Einleitung

Sehr geehrter Herr Nymphius,

vielen Dank für Ihre einleitenden Worte.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gern den einleitenden Worten der Einladung zu dieser Konferenz folgen und „weniger aus dem Maschinenraum der SEPA-Ingenieure“, sondern mehr über die „Chancen für alle Beteiligten nach der Einführung von SEPA sprechen“. In größerem Stil beginnen die Nutzer erst jetzt mit den Vorbereitungen und stoßen auf die ein oder andere echte oder auch gefühlte Hürde bei der Umstellung. Erlauben Sie mir daher zu Beginn einige Worte über die Mühen der Ebene – sprich die Migration auf SEPA.

Die Weichen für SEPA (Single Euro Payments Area) sind endgültig gestellt. Die Regulatoren haben ihre Hausaufgaben gemacht: Die europäische SEPA-Verordnung ist bereits seit Ende März 2012 in Kraft. Vor knapp zwei Wochen hat der Bundestag das SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. Es gibt jetzt Rechtssicherheit: Ab Februar 2014 dürfen die nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften nicht mehr angeboten werden. Damit stehen die Vorgaben. Die Unsicherheit ist beseitigt, die viele Unternehmen, aber auch einige Kreditinstitute davon abgehalten haben, sich ernsthaft mit SEPA zu beschäftigten. Vielmehr drängt nun die Zeit. Bis Februar 2014 sind es nur noch 14 Monate.

2 Handlungsbedarf jetzt: nur 14 Monate verbleiben

„SEPA und was nun?“ lautet der Titel dieser Veranstaltung. Doch kommen wir erst zu der Frage, die allen SEPA-Beteiligten auf den Nägeln brennt: „SEPA – Was ist zu tun?“ Oder im besten Falle: „Was ist noch zu tun?“

Und ich denke, es ist noch eine ganze Menge zu tun, um die Umstellung auf SEPA und den reibungslosen Ablauf des Zahlungsverkehrs weiterhin sicherzustellen.

Um ein Gefühl für das Transaktionsvolumen zu erhalten, möchte ich ein paar Zahlen aus unserem Haus nennen. Allein die Bundesbank wickelt täglich rund 9 Millionen, im Jahr knapp 2,5 Milliarden Transaktionen im Elektronischen Massenzahlungsverkehrssystem (EMZ), als dem von uns betriebenen System zur Abwicklung von Massenzahlungen, ab.

Alle sind betroffen

Wenn ich von den SEPA-Beteiligten spreche, kann sich eigentlich niemand zurücklehnen. Denn jeder, der ein Konto hat, ist betroffen. Und das sind in Deutschland fast alle Bürgerinnen und Bürger. Demnach sind alle betroffen.

Am einfachsten ist die Umstellung sicher für diejenigen, bei denen auf dem Konto monatlich das Gehalt eingeht und regelmäßige Zahlungen vor allem als Daueraufträge und Lastschriften abgebucht werden. Bei den Daueraufträgen ändert sich nichts, und von den Lastschriftgläubigern erhalten sie in den nächsten Monaten eine Nachricht, dass ihre Einzugsermächtigung auf die SEPA-Lastschrift umgestellt wurde. Ergänzt wird diese Nachricht um die Ankündigung der nächsten Abbuchungen und den Nummern für den Gläubiger und das Lastschriftmandat.

Aktive Veränderungen sind für Privatpersonen erst dann nötig, wenn sie eine Überweisung anstoßen und nach ihrer IBAN gefragt werden. Doch das kann auch erst 2016 der Fall sein. Bis dahin können in Deutschland Kreditinstitute bei Verbraucherinnen und Verbrauchern noch die alten Kontokennungen annehmen. Diese werden dann kostenlos in die internationalen Kontokennungen IBAN und eventuell BIC konvertiert.

Wichtig ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre persönliche IBAN und BIC schnell zur Verfügung haben, beispielsweise auf den Bankkundenkarten. Bisher ist dies leider noch nicht bei allen Banken und Sparkassen der Fall. Außerdem sollten die Kunden die IBAN und den BIC auf allen ihren Rechnungen vorfinden, damit sie die Kontokennung aller ihrer Zahlungsempfänger sofort zur Hand haben. Dies ist bisher auch noch nicht bei allen Rechnungsstellern angekommen. Nur 41 Prozent der Unternehmen geben laut ersten Erhebungen des DIHK bisher IBAN und BIC auf Rechnungen an.

Soweit so gut. Doch viele Unternehmen, die Lastschriften einziehen, fürchten, dass ihre Kundschaft die Schreiben zur Lastschriftumstellung völlig unvorbereitet treffen werden. Und wie uns die Verbraucherschützer erklären, ist SEPA leider noch nicht ausreichend ins Bewusstsein der Nutzer bzw. der Öffentlichkeit gelangt.

Die Bundesbank hat bereits Kommunikationsmaßnahmen ergriffen, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen und den Mitgliedern des deutschen SEPA-Rates.

Unter www.SEPAdeutschland.de stehen alle wichtigen Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Links zum Thema zur Verfügung. In Kürze kann dort auch kostenlos ein Faltblatt mit den Basisinformationen zu SEPA bestellt werden. Öffentliche Verwaltungen erhalten von diesem Faltblatt größere Stückzahlen. Die erste Auflage liegt bei etwas über 10 Millionen. Aber auch die Deutsche Kreditwirtschaft beginnt in größerem Umfang mit den Informationsmaßnahmen. So wird etwa die genossenschaftliche Bankengruppe auch das SEPA-Faltblatt des SEPA-Rates nutzen, die Sparkassenfinanzgruppe verteilt SEPA-Newsletter an ihre Firmenkunden und der Bundesverband deutscher Banken hat mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag einen SEPA-Leitfaden aufgesetzt, um nur einige Beispiele zu nennen.

Unternehmen stehen vor größeren Anpassungen

Doch ein gewisser Nachholbedarf bei Informationen über SEPA besteht nicht nur bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern insbesondere bei gewerblichen Zahlungsdienstnutzern, beispielsweise Handelsunternehmen oder kleinen und mittleren Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Es geht dabei allerdings weniger um allgemeine Informationen über SEPA, die fehlen, als um das Aufsetzen der notwendigen Vorbereitungen.

Im deutschen SEPA-Rat der u.a. aus der Kreditwirtschaft, Endnutzern, kommunalen Spitzenverbänden und Verbraucherschützern mit insgesamt fast 40 Teilnehmern besteht und am Dienstag vergangener Woche in Berlin zu seiner 6. Sitzung zusammengekommen ist, haben wir eine Umfrage zum Stand der SEPA-Umstellung in den verschiedenen privatwirtschaftlichen und öffentlichen Nutzerkreisen durchgeführt. Die ersten Ergebnisse unserer Umfrage zeigen deutlichen Nachholbedarf: Zwar haben nach diesen von den Verbänden durchgeführten Umfragen die großen Unternehmen der deutschen Industrie, des Versicherungswesens und die großen öffentlichen Verwaltungen die Vorbereitungen zur SEPA-Umstellung bereits getroffen. Sie geben in der Umfrage an, die SEPA-Verfahren teilweise auch schon zu nutzen. Bei den kleinen und mittleren Unternehmen besteht erheblicher Nachholbedarf.

Dies zeigt auch der Blick auf den nationalen Indikator für SEPA-Überweisungen. So waren es im ersten Halbjahr 2012 nur etwas mehr als 6 Prozent SEPA-Überweisungen bezogen auf die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Überweisungen. Doch was bei der SEPA-Überweisung schon zu ernsten Sorgenfalten führen kann, wird mit Blick auf den SEPA-Indikator bei Lastschriften zu tiefer Besorgnis.

Denn die SEPA-Lastschrift wird in Deutschland bisher so gut wie gar nicht genutzt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der sehr großen Bedeutung des Lastschriftverfahrens in Deutschland bemerkenswert. Denn Lastschriften waren mit einem Anteil von knapp 49 Prozent an allen unbaren Transaktionen das wichtigste unbare Zahlungsinstrument in Deutschland 2011.

Besonders offensichtlich wird der unbefriedigende Vorbereitungsstand auf die SEPA-Lastschrift bei einem Blick auf die Zahl der vergebenen Gläubiger-Identifikationsnummern. Ende Oktober waren es knapp 95.000 Stück. Und wir haben in Deutschland laut Statistischem Jahrbuch 3,6 Millionen Unternehmen und 500.000 Vereine.

Meine Damen und Herren, das ist noch ein weiter Weg, auch wenn Sie einwenden könnten, dass nicht alle Unternehmen zwingend auch die Lastschrift nutzen.

3 Engpässe Anfang 2014 sind zu vermeiden

Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir die Mahnung an alle Beteiligten, SEPA schnellstens anzugehen. Denn je näher das Enddatum rückt, desto stärker werden eventuell notwendige externe Beratungskapazitäten ausgeschöpft sein. Durch eine zeitige Umstellung lassen sich Engpässe vermeiden. Banken und Sparkassen sowie die Bundesbank bieten vielfältige Umstellungshilfen zur Unterstützung an.

Mir ist klar, dass dies bei Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Wohlfahrtsorganisationen wesentlich aufwendiger ist als im privaten Kundengeschäft. Die Umstellung des hauseigenen Zahlungsverkehrs darf nicht unterschätzt werden – auch nicht in einer Kommune oder in einem Verein. Denn in Unternehmen und Kommunen sind die Anwendungen für den Zahlungsverkehr vielfach so in die Software-Architektur eingebunden, dass sich Wechselwirkungen mit anderen Programmen ergeben.

Selbst wenn die hausinternen Anforderungen an den Zahlungsverkehr gering sind, verbleiben Vorkehrungen, die zu treffen sind: Dies gilt ebenso für kleine Betriebe als auch für Vereine, die lediglich Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einziehen. Die Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Bundesbank ist nur einer der notwendigen Schritte, um die Mitgliedsbeiträge ab Februar 2014 per SEPA-Lastschrift einziehen zu können. Dies ist nebenbei bemerkt auf der Bundesbank-Website sehr einfach gemacht.

So werden auch die IBAN und den BIC des Zahlers benötigt. Entweder sie fragen diese direkt bei ihren Mitgliedern ab oder fragen ihre Hausbank, welche Lösung sie ihren Kunden zur Umwandlung von Kontonummer/Bankleitzahl in IBAN und BIC anbietet. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die in der Regel auf der Zahlerseite zu finden sind, können kostenlose Konvertierungsdienste durch die Kreditwirtschaft bereitgestellt werden.

Selbstverständlich ist auch die kundenfreundliche Umstellung auf die SEPA-Verfahren ein entscheidender Faktor für einen erfolgreichen Migrationsprozess. Dieser hängt wesentlich vom Vertrauen der Kunden in die neuen Zahlverfahren ab. Daher ist die Gewährleistung eines reibungslosen Übergangs im Interesse aller beteiligten Akteure. Dazu gehört neben umfangreichen Kommunikationsmaßnahmen die Weiterentwicklung der SEPA-Lastschrift über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

Ein wichtiger Schritt ist bereits getan. Auf besonderen Wunsch großer Nutzer bietet die Deutsche Kreditwirtschaft ab November 2013 eine SEPA-Lastschrift mit verkürzter Vorlauffrist, also eine Art Sichtlastschrift an. Diese kommt mit einem Tag Vorlagefrist aus – gegenüber fünf bzw. zwei Tagen im SEPA-Basisverfahren. Damit wird die SEPA-Lastschrift noch nutzerfreundlicher.

Doch keine Chance ohne Risiko. Denn der Zeitpunkt der Einführung dieser „SEPA-Sichtlastschrift im November 2013 birgt das Risiko, dass viele Lastschriftnutzer glauben, bis dahin mit der Umstellung warten zu können. Doch eine derart späte Umstellung der großen Volumina der Lastschrift muss im Interesse aller Beteiligten unbedingt vermieden werden. Die Vorbereitungen auf die SEPA-Lastschrift sollten frühzeitig angestoßen werden. Bei der Vorbereitung spielt die Dauer der Vorlagefristen für die Unternehmen zunächst keine Rolle. Daher gilt es, am besten noch heute damit zu starten.

Insofern appelliere ich auch an die Deutsche Kreditwirtschaft die Einzelheiten ihres Angebotes für die SEPA-Lastschrift mit verkürzten Vorlauffristen, so früh wie möglich zu kommunizieren. Insbesondere gilt es zu verdeutlichen, was gemeint ist, wenn hier immer wieder darauf verwiesen wird, dass es sich um einen Zusatzservice handelt. Zusatzservices werden mitunter besonders bepreist, sollten aber das gute Instrument der „SEPA Sichtlastschrift“ nicht unterlaufen.

Denn für eine reibungslose Umstellung ist es aus meiner Sicht unerlässlich, dass insbesondere die gewerblichen Nutzer der SEPA-Verfahren einheitliche und möglichst präzise Informationen erhalten. Dies gilt nicht nur bei der Sichtlastschrift, sondern auch an verschiedenen anderen Stellen. Denn ein einheitliches Vorgehen mindert Unsicherheiten bei denjenigen, die auf die SEPA-Verfahren umstellen müssen.

4 Potenziale von SEPA ausschöpfen, Effizienz steigern

An dieser Stelle hat auch der Bundestag für mehr Klarheit gesorgt. Mit seinen Erläuterungen zur Verabschiedung des Begleitgesetzes haben die Mitglieder des Finanzausschusses geholfen, die SEPA-Lastschrift für die Zukunft aufzustellen. Sie zeigen, dass die Verwendung der SEPA-Lastschrift auch im Internet möglich ist, denn ein mittels E-Mail erteiltes Lastschriftmandat genüge im Zweifel den gesetzlichen Anforderungen. Dies hilft gerade im boomenden Internethandel. So könnte die SEPA-Lastschrift ein europaweit einsetzbares, attraktives Zahlungsinstrument auch im Onlinehandel werden.

Aber auch die Kreditwirtschaft hat die Weichen gestellt, um die SEPA-Lastschrift in Deutschland auch für den Handel weiter attraktiv zu machen. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat im European Payments Council (EPC) erste Voraussetzungen für eine SEPA-konforme technische Umstellung des Elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) erwirkt. Dies ist ein wichtiger Schritt. Aus meiner Sicht ist die Übergangszeit bis Februar 2016 ausreichend, um eine SEPA-fähige Alternative zum ELV zu entwickeln.

Anhand dieser Beispiele zeigt sich: Mit der SEPA-Verordnung wurde nur die Basis für einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr geschaffen. Eine Verbesserung der Basisverfahren nach den Wünschen der Nachfrager ist weiterhin möglich.

Unternehmen können damit die Potenziale von SEPA besser ausschöpfen. Denn eine Zahlung ist nur ein Teil aller Finanzprozesse. Unternehmen werden die Vorteile von SEPA dann stärker spüren, wenn SEPA als Anknüpfungspunkt für die Verbesserung der Geschäftsprozesse und nicht nur der Optimierung der Zahlungsvorgänge genutzt wird. Auf diese Weise lassen sich Skaleneffekte realisieren.

SEPA als Standardisierungsprojekt im Zahlungsverkehr ist folglich mit der reinen Umstellung auf die SEPA-Verfahren für Überweisungen und Lastschriften noch längst nicht vollständig.

5 Den Zahlungsverkehr 2020 gemeinsam gestalten

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Januar 2012 ein Grünbuch mit dem Titel „Ein integrierter europäischer Markt für Karten-, Internet- und mobile Zahlungen“. Hier sieht die Europäische Kommission den Binnenmarkt nicht erreicht. Die Vorteile eines digitalen Binnenmarktes blieben den Europäern im Zahlungsverkehr demnach bislang weitgehend verwehrt.

So dominieren beispielsweise im Internethandel nach wie vor klassische unbare Zahlungsinstrumente wie die Überweisung oder die Kreditkartenzahlung. Allerdings verdeutlichen die Ergebnisse der Studie der Bundesbank zum Zahlungsverhalten in Deutschland 2011, dass eine steigende Nachfrage nach spezialisierten Zahlungsinstrumenten besteht. Ein Drittel der Menschen in Deutschland, die online einkaufen, bevorzugt mittlerweile Internetzahlverfahren für die Bezahlung des Einkaufs im Internet. Allerdings ist der Marktanteil insgesamt noch gering: Nur 1,7 Prozent der in der Studie berücksichtigten Transaktionen wurden mithilfe von Internetzahlverfahren abgewickelt.

Mit ihrem Vorstoß zu einer weiteren Harmonisierung des Marktes zielt die EU-Kommission klar auf eine Stärkung des Wettbewerbs im Markt für Zahlungsdienste ab, was aus meiner Sicht zu begrüßen ist.

Einen wesentlichen Beitrag hierzu soll auch die weitere Öffnung des Marktes für Nichtbanken leisten. Denn für Dienstleister aus anderen Bereichen kann es attraktiv sein, ihr Angebot auch auf Zahlungsdienste auszudehnen. Die Weiterentwicklung des Zahlungsverkehrs ist jedoch meines Erachtens im wesentlichen Aufgabe der Kreditwirtschaft. Wobei ein gewisses Maß an Kooperation über Anbieter- und Nutzergrenzen hinweg bestehen sollte. Denn nur auf diese Weise funktioniert eine Netzwerkindustrie wie der Zahlungsverkehr effektiv.

Aus meiner Sicht gilt es für die EU-Kommission, einen geeigneten Weg zwischen der Verhinderung von Markteintrittsbarrieren und Sicherheit im Zahlungsverkehr zu finden. Als Hebel dazu dient die Zahlungsdiensterichtlinie, die im nächsten Jahr zur Überarbeitung ansteht.

Sicherheit im Zahlungsverkehr ist aus meiner Sicht das Schlüsselthema. Dies zeigen auch die Ergebnisse unserer Studie zum Zahlungsverhalten. So führen die Mehrheit der potenziellen Nutzer zum jetzigen Zeitpunkt vor allem Sicherheitsbedenken an, wenn es um die Nutzung innovativer Zahlverfahren geht.

Sowohl SEPA als auch die neuen Informationstechnologien ermöglichen die Entwicklung neuer Zahlverfahren für einen gemeinsamen europäischen Markt. Die innovativen Angebote von Banken und Nichtbanken – von girogo bis zur Entwicklung von Bezahlterminals für Smartphones – werden immer mehr und suchen nach Akzeptanz beim Kunden, dessen Begeisterung bisher aber eher verhalten bleibt. Denn beim Bezahlen kommt es ihm vielfach mehr auf Sicherheit als auf Bequemlichkeit an. Die Sicherheit steht im Vordergrund. Daran müssen die Anbieter neuer Lösungen ebenso ansetzen wie Regulatoren und Zentralbanken. Denn ohne Sicherheit keine Effizienz im Zahlungsverkehr.