Einleitendes Statement beim Clubabend des Internationalen Clubs Frankfurter Wirtschaftsjournalisten e.V.

Es gilt das gesprochene Wort.

Begrüßung

Sehr geehrte Frau Schreiber,
liebe Mitglieder des ICFW,

herzlich willkommen in der Deutschen Bundesbank! Ich freue mich, dass Sie erneut bei uns zu Gast sind.

Der heutige Clubabend wird vermutlich der letzte sein, den wir hier gemeinsam im Gästehaus verbringen werden. In etwa zwei Jahren werden wir unseren "Campus Ginnheim" weitgehend räumen und für mindestens sieben Jahre in ein Übergangsquartier in der Frankfurter Innenstadt ziehen, genauer gesagt in das Frankfurter Büro Center in der Mainzer Landstraße.

Auf dem Dach des naheliegenden Commerzbank-Towers hat sich schon vor einigen Jahren ein Wanderfalkenpaar angesiedelt, das inzwischen 20 Falkenjungen ausgebrütet hat. Insofern ist die Gegend nicht schlecht gewählt.

Anfang August war in der Lokalpresse zu lesen, dass inzwischen auch auf dem Dach des neuen EZB-Turms Falken gesichtet worden seien. Da hatte ich eigentlich eine Schlagzeile erwartet, wie etwa "Falken auf der EZB gesichtet – Kommt jetzt die Zinswende?", aber unsere Forward Guidance lässt offensichtlich für solche Spekulationen keinen Spielraum. Im Übrigen bin ich ganz froh, dass Sie in der geldpolitischen Berichterstattung auf die sehr vereinfachende Taube-Falke-Metaphorik in der Regel nicht zurückgreifen – obwohl wir sie auch im Geldmuseum erläutern.

Sie sehen, meine Damen und Herren: Ein Notenbanker denkt immerzu an die Geldpolitik. Meinen Standpunkt zur aktuellen Geldpolitik möchte ich Ihnen aber erst am Ende meines einleitenden Statements darlegen. Zuvor werde ich auf die aktuellen Reformvorschläge für den Euroraum eingehen, beginnen möchte ich aber mit den aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Finanzmarktregulierung.

Finanzmarktregulierung

Wie Sie wissen, konnte bei der Zusammenkunft der Chefs der Notenbanken und Aufsichtsbehörden (GHOS) am 7. Dezember nach langen und sehr intensiven Verhandlungen eine Einigung über die Finalisierung von Basel III erzielt werden.

Damit gelang der Abschluss von Basel III zwar nicht mehr während der deutschen G20-Präsidentschaft, sondern erst einige Tage danach, aber das nur ein kleiner Schönheitsfehler. Hauptsache ist, dass nun ein Kompromiss gefunden wurde, mit dem die regulatorische Unsicherheit verringert wird, die die Geschäfte der Banken belastet hat.

Dabei mussten alle Beteiligten von ihren Idealvorstellungen abrücken und Kompromisse eingehen. Denn am Ende hatten wir die Wahl zwischen einem Scheitern der Gespräche mit unabsehbaren Folgen nicht nur für den Basler Prozess, sondern auch die Glaubwürdigkeit multilateralen Absprachen im Allgemeinen und einem etwas höheren Output-Floor, mit dem die Banken aufgrund langer Übergangsfristen durchaus umgehen können. Zehn Jahre sind schließlich eine lange Zeit, damit die Banken notwendige Anpassungen vornehmen können.

In der Debatte sollte außerdem nicht vergessen werden, dass mit den jüngsten Beschlüssen viele Banken kapitalmäßig gar nicht zusätzlich belastet werden. Von einer signifikanten Verschärfung der Eigenkapitalvorschriften, die eine Etikettierung als Basel IV rechtfertigen würde, kann nach den jüngsten Beschlüssen also nicht die Rede sein.

Die EBA hat den Anstieg der Kapitalanforderungen der europäischen Gruppe 1-Banken, das sind die großen Institute, mit rund 14 Prozent beziffert. Deutsche Banken liegen – bei Anwendung der Baseler Berechnungsmethodik – im europäischen Mittelfeld. Weltweit ergibt sich auf Basis von Zahlen von Ende 2015 für große Institute im Durchschnitt sogar eine Reduktion um ein halbes Prozent.

Dass die jüngsten Beschlüsse einzelne Banken vor Herausforderungen stellen, stelle ich gar nicht in Abrede. Aber es ist ja gerade das Ziel von Basel III, dass Banken im Falle risikoreicherer Geschäftsmodelle auch mehr Kapital vorhalten müssen.

Die Vereinbarung des Basler Ausschusses muss nun komplett und ohne Abstriche umgesetzt werden, das gilt auch für die Vereinigten Staaten von Amerika. Denn nur dann wird im elften Jahr nach ihrem Ausbruch endlich eine weitere wichtige Lehre aus der Finanzkrise gezogen.

Die Regulierungsagenda, die nach Ausbruch der Finanzkrise aufgestellt wurde, ist nun weitgehend abgearbeitet worden. Die Umsetzung der Reformen macht Fortschritte. Eine Vielzahl von Reformen ist mittlerweile in Kraft getreten.

Es ist daher an der Zeit, zu überprüfen, ob die Reformen die beabsichtigten Wirkungen entfalten, unbeabsichtigte Nebenwirkungen auftreten oder die Regulierung an der einen oder anderen Stelle verbessert werden kann. Der Finanzstabilitätsrat (FSB) hat deshalb im Auftrag der G20 einen strukturierten Analyserahmen entwickelt, der nun nach und nach zur Anwendung kommen soll.

Ziel dieser Evaluierung ist es jedenfalls nicht, das Rad der Regulierung zurückzudrehen. Wir sollten es aber auch nicht permanent weiterdrehen, getreu dem Motto "Nach der Regulierung ist vor der Regulierung".

Immerhin haben die Banken in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von regulatorischen Änderungen implementieren müssen, was mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden war. Gerade bei kleinen und mittleren Banken ist der administrative Aufwand mitunter überproportional groß. Deshalb setzen wir uns für Erleichterungen ein, zum Beispiel bei den Offenlegungs- oder Meldepflichten. Diese Erleichterungen dürfen jedoch nicht zulasten der Widerstandsfähigkeit des Bankensystems gehen. Denn ein robustes Bankensystem ist nicht zuletzt eine wichtige Voraussetzung für einen stabilen Euroraum, das hat die Finanzkrise deutlich gezeigt. Und damit komme ich zu dem Themenbereich "Institutionelle Reform der Währungsunion".

Reform der Währungsunion

Der Euroraum ist nach wie vor nicht nachhaltig stabilisiert. Die fiskalischen Rettungsmaßnahmen haben zwar eine Eskalation der Krise verhindert, sie haben die Währungsunion aber nicht dauerhaft krisenfest gemacht. Vielmehr haben sie das Prinzip der Eigenverantwortung geschwächt, indem zusätzliche Elemente von Gemeinschaftshaftung eingeführt wurden, und gleichzeitig blieb die Wirtschafts- und Finanzpolitik weiterhin in nationaler Hand.

Verantwortungsvolle Entscheidungen werden aber nur dann getroffen, wenn derjenige, der entscheidet, auch für die Folgen einzustehen hat – das gilt in der Politik wie in der Wirtschaft. Die Währungsunion wird nur dann dauerhaft krisenfest, wenn Handeln und Haften wieder ins Gleichgewicht gebracht werden, wenn Risikoübernahme mit Entscheidungsbefugnis einhergeht.

Das ist für mich das entscheidende Beurteilungskriterium für Reformvorschläge zur Fortentwicklung der Währungsunion. Etwa die des französischen Präsidenten Emmanuel Macron oder die der Europäischen Kommission, die vor knapp zwei Wochen präsentiert wurden.

Macrons Vorschläge gehen weit über die Stabilisierung der Währungsunion hinaus. So schlägt er die Vergemeinschaftung weiterer Politikbereiche vor, etwa bei der Verteidigung, der Migration oder beim Klimaschutz.

Sofern es sich um europaweite öffentliche Güter handelt, was bei äußerer Sicherheit und dem Klimaschutz zweifellos der Fall ist, kann ein gemeinsamer Politikansatz in der Tat sinnvoller sein als eine rein national verantwortete Politik. Wenn Ziele besser auf gemeinschaftlicher Ebene erreicht werden können, sind die gemeinsame Aufgabenerfüllung und damit die gemeinsame Finanzierung mit dem im Maastricht-Vertrag verankerten Subsidiaritätsprinzip vereinbar.

Zugleich sollten aber auch die bestehenden Politikbereiche, für die Mittel aus dem EU-Haushalt verausgabt werden, kritisch hinterfragt werden. Am meisten gibt Europa immer noch im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik aus. Die will Macron nicht abschaffen, aber doch immerhin neu ausrichten.

Eine Stabilisierungsfazilität zur Abfederung asymmetrischer Schocks, wie sie Macron, aber auch die Kommission, vorschlagen, halte ich indes für unnötig und nicht zielführend.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt bietet weitreichenden Spielraum für automatische Stabilisatoren und diskretionäre fiskalpolitische Maßnahmen. Denn anders als etwa die amerikanischen Bundesstaaten können sich die Mitgliedsländer der Währungsunion im Rahmen der Fiskalregeln verschulden, um so einem Wirtschaftsabschwung auch fiskalisch entgegenzuwirken.

Hält sich ein Mitgliedstaat an den Pakt und begrenzt sein strukturelles Haushaltsdefizit auf 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, dann ergibt sich im Abschwung ein fiskalischer Spielraum von immerhin 2,5 Prozentpunkten. Für normale Konjunkturschwankungen reicht das, und für schwere wirtschaftliche Einbrüche gibt es Ausnahmen.

Im Krisenfall, bei dem ein Land den Zugang zum Kapitalmarkt verliert, steht zudem der Europäische Stabilisierungsmechanismus ESM bereit. Dessen Finanzhilfen wären mit Auflagen verknüpft, die die öffentlichen Finanzen solider und das Land wettbewerbsfähiger machen sollen.

Angesichts der bestehenden Sicherungsmechanismen stellt sich aus meiner Sicht die Frage, für welche konkreten Szenarien eine zusätzliche Stabilisierungsfazilität benötigt wird und was sie für die Glaubwürdigkeit der Haushaltsregeln und am Ende auch der Nichtbeistandsklausel bedeuten würde.

Wenn Mitgliedstaaten, die ihren fiskalischen Spielraum bereits in wirtschaftlichen Normalsituationen voll ausnutzen und sich mit ihrem Defizit stets an der 3-Prozent-Obergrenze bewegen, dafür auch noch belohnt werden, weil sie ohne Auflagen Konjunkturhilfen vom ESM bekommen, wäre das dem Ziel solider Haushaltspolitiken im Euroraum sicherlich nicht förderlich.


Kritisch zu hinterfragen sind auch die Vorschläge der Kommission, den ESM zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) umzugestalten. Das gilt vor allem dann, wenn ein solcher EWF zum Beispiel die fiskalische Letztsicherung für den Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund) stellen soll, ohne dass vorher eine umfassende Risikoreduzierung stattgefunden hat. Bevor an eine Vergemeinschaftung der Lasten über einen EWF zu denken ist, müssten die Banken zunächst ihre Bestände an notleidenden Krediten verringern.

Die Kommission geht davon aus, dass ihre Vorschläge vom 6. Dezember dieses Jahres ohne Änderung der Europäischen Verträge umgesetzt werden können. In diesem Ansatz spiegelt sich aus meiner Sicht die Einschätzung wider, dass die politische Bereitschaft der Mitgliedstaaten, substanzielle Entscheidungsbefugnisse an die europäische Ebene abzugeben, gering ist.

Wenn diese Bereitschaft aber nicht gegeben ist, dann bleibt nur ein Weg, um Handeln und Haften miteinander in Einklang zu bringen: die nationale Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten zu stärken.

Das ließe sich erreichen, indem die Bindungswirkung der europäischen Fiskalregeln erhöht und die disziplinierende Funktion der Finanzmärkte gestärkt würde. Um die Bindungswirkung der Fiskalregeln zu erhöhen, müssten sie einfacher und transparenter sein. Dass sich die Kommission für eine Überprüfung der Fiskalregeln mit dem Ziel einer substanziellen Vereinfachung ausgesprochen hat, ist daher ausdrücklich zu befürworten.

Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die Kommission sich ihren politischen Interpretationsspielraum – den sie momentan ausgiebig nutzt – beschneiden lassen will. Dabei wäre es ein großer Fortschritt, wenn anstelle der Kommission eine unabhängige Institution für die Haushaltsüberwachung zuständig wäre. Die Entscheidungen müsste am Ende so oder so der Rat treffen. Aber dann würde zumindest klar, wo die unvoreingenommene Analyse endet und wo das politische Zugeständnis beginnt. Deshalb hat die Bundesbank vorgeschlagen, die Rolle des ESM bei der Haushaltsüberwachung zu stärken.

Regeln alleine reichen jedoch nicht, um die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen abzusichern, das hat schon die Zeit vor Ausbruch der Finanzkrise gezeigt, die im Rückblick betrachtet ja für den Euroraum eine Schönwetterperiode war. Wir brauchen auch die disziplinierende Wirkung des Marktes, die in risikoadäquaten Zuschlägen bei den Staatsanleihezinsen zum Ausdruck kommt.

Das lässt sich aber nur erreichen, wenn die "No Bailout"-Regel glaubwürdiger wird. Anlegern muss klar sein, dass Staatsanleihen mit einem Ausfallrisiko verbunden sind, wenn sie Anleihen von unsolide haushaltenden Staaten kaufen. Und mögliche Verluste aus Anlagen in Staatspapiere müssen sie dann auch verkraften können, ohne das gesamte Finanzsystem ins Wanken zu bringen. Die Restrukturierung von Staatsschulden, zum Beispiel durch einen Schuldenschnitt, muss eine realistische Option sein.

Das setzt freilich voraus, dass die sehr enge Verknüpfung von Banken und Staaten gelöst wird, die sich in der Krise als Brandbeschleuniger erwiesen hat. In einigen Euro-Ländern bestehen die Bankbilanzen noch immer zu rund 10 Prozent aus Staatsanleihen – vor allem aus Anleihen des eigenen Staats. Deswegen werde ich nicht müde, ein Ende der regulatorischen Vorzugsbehandlung von Staatsanleihen zu fordern.

Wenn Banken nur begrenzt in Staatsanleihen investieren dürften und diese mit ausreichend Eigenkapital unterlegen müssten, könnten sie im Fall der Fälle einen Schuldenschnitt natürlich deutlich besser verkraften. Deswegen setzt sich die Bundesbank auf internationaler Ebene für eine Entprivilegierung von Staatanleihen ein.

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat ja vor knapp zwei Wochen ein Diskussionspapier zur regulatorischen Behandlung von Krediten an den Staat veröffentlicht. Auf eine Änderung der regulatorischen Behandlung von Staatsanleihen konnte sich der Ausschuss nicht einigen. In dem Papier wird jedoch anerkannt, dass die geltenden Regeln den Staaten-Banken-Nexus „möglicherweise“ verschärfen. Außerdem kommt zum Ausdruck, dass Staatsanleihen in fremder Währung riskanter sind als Staatsanleihen in nationaler Währung. Da sich Euro-Länder nicht mehr in eigener Währung verschulden können, was grundsätzlich die Möglichkeit einer Abwertung einräumen würde, hat das Problem für den Euroraum eine besondere Relevanz.

Wir hoffen deshalb, dass zumindest auf europäischer Ebene Änderungen erreichbar sind.

Geldpolitik

Ein stabiler Ordnungsrahmen ist nicht zuletzt deswegen so wichtig für uns als Notenbank, weil sonst die Gefahr droht, dass das Eurosystem immer wieder als Krisenfeuerwehr gerufen wird. Nur in einer stabilen Währungsunion kann sich die Notenbank glaubwürdig auf die Erfüllung ihres Mandats konzentrieren. Und damit komme ich zum Abschluss meiner Einleitung auf die Geldpolitik zu sprechen.

Wie Sie wissen, hat der EZB-Rat im Oktober beschlossen, die monatlichen Käufe von Wertpapieren ab Januar 2018 von 60 auf 30 Mrd. Euro zu halbieren. Gleichzeitig wurde entschieden, die Käufe mindestens bis September 2018 fortzusetzen. Diese Entscheidung wurde vor dem Hintergrund einer nach wie vor verhaltenen Inflationsentwicklung im Euroraum getroffen.

Der Preisdruck wird weiterhin nur allmählich zunehmen, das haben auch die jüngsten Projektionen des Eurosystems gezeigt. Deshalb sind wir uns im EZB-Rat auch einig, dass eine expansive Geldpolitik im Grundsatz weiterhin angemessen ist, um die binnenwirtschaftliche Preisdynamik zu stützen.

Gleichzeitig zeigen die Prognosen einen zunehmend robuster werdenden wirtschaftlichen Aufschwung im Euroraum. Das Wirtschaftswachstum hält mittlerweile seit 18 Quartalen an und hat alle Euro-Länder erfasst. Und das kommt auch in den Stabsprojektionen des Eurosystems zum Ausdruck. Sie sehen ein BIP-Wachstum im Euroraum von 2,3 Prozent im nächsten Jahr, 1,9 Prozent im übernächsten Jahr und 1,7 Prozent im Jahr 2020 voraus.

Die Indikatorenlage spricht außerdem dafür, dass der binnenwirtschaftliche Preisdruck im Euroraum allmählich zunimmt. So dürften die Tarifabschlüsse im Euroraum wieder stärker anziehen, zumal sich die sog. Outputlücke demnächst schließt, also der Abstand zwischen der potenziell möglichen und der tatsächlichen Wirtschaftsleistung.

Die in der Prognose aufgezeigte Entwicklung des binnenwirtschaftlichen Preisdrucks steht daher durchaus im Einklang mit einem Pfad hin zu unserer Definition von Preisstabilität. Und deshalb wäre aus meiner Sicht eine raschere Beendigung der Nettokäufe von Wertpapieren mit einem klar kommunizierten Ende gut vertretbar gewesen.

Das sage ich auch, weil Staatsanleihekäufe in einer Währungsunion mit besonderen Risiken und Nebenwirkungen verbunden sind.

Dabei ist mir bewusst, dass es dann vielleicht etwas länger gedauert hätte, bis die Inflation wieder im Einklang mit der Definition von Preisstabilität steht. Aber der EZB-Rat hatte bei seiner Strategieformulierung ganz bewusst festgelegt, dass er Preisstabilität auf mittlere Sicht verfolgt und dass es nicht darum geht, die Vorgabe zu jedem Zeitpunkt oder möglichst schnell zu erfüllen.

Mit dieser Sicht befinde ich mich im Übrigen in guter Gesellschaft. Sowohl im EZB-Rat als auch in der öffentlichen Diskussion. So empfehlen zum Beispiel hochrangige Vertreter der BIZ, den Zeithorizont der Geldpolitik zu weiten.

Und selbst nach einem Auslaufen der Nettokäufe wird die Geldpolitik im Euroraum ja weiterhin sehr expansiv sein. Denn für die Wirkung des Kaufprogramms kommt es zum einen nicht so sehr auf die Höhe der monatlichen Zukäufe an, sondern vor allem auf den Gesamtbestand der Anleihen in unseren Büchern. Und der vom Eurosystem gehaltene Wertpapierbestand wird bis mindestens September nächsten Jahres weiter zunehmen - die Geldpolitik wird also expansiver - und bliebe auch dann weiter hoch, wenn nicht mehr netto hinzugekauft würde: Der EZB-Rat hatte ja bereits beschlossen, die Erlöse aus den fällig werdenden Anleihen bis auf Weiteres zu reinvestieren.

Zum anderen hat der EZB-Rat kommuniziert, dass die Zinsen für längere Zeit und weit über den Zeithorizont der Nettokäufe hinaus auf ihrem aktuellen Niveau bleiben werden.

Lange Rede kurzer Sinn: Mit den geldpolitischen Beschlüssen von vor sechs Wochen wird weiter geldpolitisch Gas gegeben, wenn auch nicht mehr ganz so kräftig wie zuvor.