Deutschland, Europa und der Euro Rede beim Kundenforum der Ziemann-Gruppe

Es gilt das gesprochene Wort.

Einleitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bedanke mich für die Einladung und freue mich, heute bei Ihnen in Mannheim zu sein.

Mannheim ist die Stadt der Erfinder. Hier baute Karl Drais das erste Zweirad, Werner von Siemens stellte hier den ersten elektrischen Aufzug vor, und das erste Automobil von Carl Benz rollte zuerst über die Straßen von Mannheim.

Fahrräder, Aufzüge oder Autos sind für uns heute selbstverständlich. Wir können uns eine Welt ohne sie gar nicht vorstellen. Und auch unsere Wirtschaft sähe völlig anders aus. Es sind Erfinder wie die drei Genannten, die ganze Industriezweige erst möglich gemacht haben. Mit ihren Erfindungen schufen sie die Grundlage für enorme Produktivitätsgewinne, ohne die unser heutiger Wohlstand nicht denkbar wäre. Das zeigt auch, wie wichtig es für den Fortschritt ist, dass Erfinder Freiräume haben, kreativ zu sein, und ihre Ideen in die Tat umsetzen können.

Es lässt sich trefflich darüber streiten, was die größten Erfindungen der Menschheitsgeschichte sind. Wenn man Will Rogers Glauben schenken möchte, sind die drei größten Erfindungen der Menschheit das Feuer, das Rad und die Zentralbank. Ich sollte erwähnen, dass Will Rogers Komiker war. Seine Äußerung war vermutlich nicht als Kompliment an die Notenbanken gemeint.

Aber obwohl Will Rogers seine Behauptung vor fast 100 Jahren aufstellte, klingt sie erstaunlich aktuell. Viele scheinen der Auffassung zu sein, dass die Zentralbanken den Schlüssel zur Lösung nahezu all unserer wirtschaftlichen Probleme in den Händen halten. In der Finanz- und Staatsschuldenkrise wurden die Notenbanken von manchen sogar als einzige handlungsfähige Institutionen im Euroraum angesehen. Die Phase der akuten Krisenbewältigung ist zum Glück vorüber, und deshalb ist es nun umso wichtiger, die tieferliegenden Probleme in Europa anzugehen.

Ich möchte in der nächsten halben Stunde den Blick auf die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion richten und dabei die aktuelle Wirtschaftslage sowie die Geldpolitik beleuchten.

Viele der Herausforderungen, vor denen wir derzeit stehen, gehen aber weit darüber hinaus, was die Geldpolitik leisten kann. Deswegen werde ich auch erläutern, was von den Euro-Staaten getan werden muss, um die Währungsunion dauerhaft als Stabilitätsunion zu sichern.

Wirtschaftslage und Geldpolitik

Beginnen möchte ich mit etwas Erfreulichem: Die Wirtschaft im Euroraum wächst bereits das fünfte Jahr in Folge. Aus der wirtschaftlichen Erholung nach einer schweren Krise ist mittlerweile ein robuster Aufschwung geworden. So wuchs die Wirtschaftsleistung 2017 um 2,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das ist der beste Wert seit zehn Jahren.

Wichtig dabei ist, dass der Aufschwung nun auf deutlich breiteren Füßen steht – und zwar sowohl in regionaler Betrachtung als auch mit Blick auf die verschiedenen Komponenten des Bruttoinlandsprodukts, also Konsum, Investitionen und den Außenhandel. Zum einen profitiert der Euroraum von der günstigen Entwicklung der Weltwirtschaft. Die globale Wirtschaftsleistung stieg im vergangenen Jahr so stark wie seit 2011 nicht mehr.

Auch die weiteren Aussichten sind gut: Der Internationale Währungsfonds geht in seiner jüngsten Prognose davon aus, dass die Weltwirtschaft in diesem und im nächsten Jahr jeweils um fast 4 Prozent wachsen wird. Zum anderen ist der Aufschwung auch von stärkeren binnenwirtschaftlichen Auftriebskräften gekennzeichnet. Der private Konsum und die Investitionen sind klar aufwärtsgerichtet, wenngleich sich die Stimmung bei den Unternehmen zuletzt etwas eingetrübt hat. Auffällig ist dabei, dass die aktuelle Wirtschaftslage weiterhin als sehr gut einschätzt wird, während die Erwartungen der Unternehmen nicht mehr ganz so optimistisch ausfallen. Letzteres könnte eine Folge der zunehmenden handelspolitischen Spannungen sein. Insgesamt liegen die Stimmungsindikatoren aber weiter über ihrem langjährigen Durchschnitt, weshalb der Ausblick positiv bleibt.

Der Stab der EZB hat seine Wachstumsprognose für das laufende Jahr kürzlich sogar noch leicht angehoben, auf jetzt 2,4 Prozent. Für die beiden kommenden Jahre wird zwar erwartet, dass sich die Dynamik etwas abschwächt, die Wirtschaft im Euroraum soll aber weiter mit Raten von knapp 2 Prozent wachsen und damit schneller als der Wachstumstrend. Zum Aufschwung im Eurogebiet trägt die Hochkonjunktur in Deutschland maßgeblich bei: Insgesamt wuchs die deutsche Wirtschaft im Jahr 2017 kalenderbereinigt um 2½ Prozent. Und auch für dieses Jahr erwartet die Bundesbank eine Wachstumsrate in dieser Höhe.

Treiber der Konjunktur in Deutschland bleibt die Industrie. Vielerorts sind die Unternehmen noch damit beschäftigt, die umfangreichen Aufträge abzuarbeiten, die in der zweiten Jahreshälfte 2017 eingegangen waren. Die Geschäftslage wird von den Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe laut ifo Institut trotz einer leichten Zurückstufung weiterhin als sehr gut eingeschätzt. Im Bauhauptgewerbe erreichte die Beurteilung der Geschäftslage sogar einen neuen Rekordwert, und auch die Auftragslage ist exzellent. Allerdings stehen hier wohl bereits Kapazitätsengpässe einer zügigen Ausweitung der Bauaktivität im Weg. Die Hochkonjunktur spiegelt sich auch auf dem Arbeitsmarkt wider. Die Lage dort ist blendend: Wir erleben aktuell Rekordstände bei der Beschäftigung und die niedrigste Arbeitslosenquote seit der Wiedervereinigung.  Besonders erfreulich ist dabei, dass der Anstieg der Erwerbstätigkeit von sozialversicherungspflichtigen Stellen getragen wird. So kamen im vergangenen Jahr über 700.000 dieser Stellen hinzu. Demgegenüber ging die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten zurück. Um die Jahrtausendwende war vor allem diese Gruppe noch dynamisch gewachsen. Dies hatte den an sich erfreulichen Anstieg der Erwerbstätigenzahl deutlich relativiert, da geringfügige Beschäftigungsverhältnisse für den Fiskus und die Sozialversicherungen weniger ergiebig sind und auch weniger zum Arbeitsvolumen und damit zur Wirtschaftsleistung betragen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erwartet für 2018 abermals einen kräftigen Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dann rund 33 Millionen. Zum Vergleich: Das wären gut 6,5 Millionen mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als 2005.

Der wirtschaftliche Aufschwung wird bisher von einer noch vergleichsweise verhaltenen Entwicklung der Verbraucherpreise begleitet. Das gilt nicht nur für Deutschland, sondern für den gesamten Währungsraum. Und nach den jüngsten Projektionen des EZB-Stabs bleibt es auch bei einer moderaten Teuerung: In diesem und im nächsten Jahr wird im Euroraum eine Inflationsrate von jeweils 1,4 Prozent erwartet und für das Jahr 2020 eine Zunahme auf 1,7 Prozent. Angesichts dieses noch eher verhaltenen Preisdrucks besteht im EZB-Rat auch Einigkeit darüber, dass die Geldpolitik nach wie vor expansiv ausgerichtet sein muss.

Unterschiedliche Auffassungen gibt es vielmehr darüber, wie stark geldpolitisch Gas gegeben werden muss und welche Instrumente dabei genutzt werden sollten. Die derzeitige sehr expansive Ausrichtung der Geldpolitik beruht ja auf dem Einsatz unkonventioneller Maßnahmen. Dazu gehört insbesondere der Ankauf von Staatsanleihen. In einer Währungsunion gibt es jedoch gute Gründe für eine grundsätzliche Skepsis gegenüber umfangreichen Staatsanleihekäufen, selbst wenn sie breit angelegt sind und sich nicht auf Anleihen von Ländern mit schlechter Bonität konzentrieren. Solche Käufe setzen zwar einen starken geldpolitischen Impuls, aber auch sie verwischen tendenziell die in einer Währungsunion besonders wichtige Trennlinie zwischen der Geldpolitik und der Fiskalpolitik.

Das Eurosystem ist mittlerweile der größte Gläubiger der Euro-Länder. In der Folge hängen die Finanzierungsbedingungen der Staaten nun ungleich stärker vom geldpolitischen Kurs ab, als dies in normalen Zeiten der Fall ist. Das könnte den politischen Druck auf den EZB-Rat erhöhen, die Zinsen länger niedrig zu halten, als es im Hinblick auf Preisstabilität gerechtfertigt wäre. Wir halten Staatsanleihekäufe deshalb für ein reines Notfallinstrument, etwa wenn es darum geht, eine gefährliche Deflationsspirale aus sinkenden Preisen und fallenden Löhnen abzuwehren. Man kann darüber streiten, wie relevant und begründet solche Deflationsbefürchtungen in der Vergangenheit waren. So oder so sind sie im Zuge des Wirtschaftsaufschwungs immer weiter zurückgegangen und mittlerweile praktisch verschwunden.

Wie uns die Inflationsprognosen zeigen, wird der Preisdruck im Euroraum allmählich zunehmen. Angesichts der guten, inzwischen viel robusteren Konjunkturlage und der voranschreitenden Erholung auf den Arbeitsmärkten dürfte der Lohnanstieg im Euroraum wieder stärker ausfallen, was auch den Preisauftrieb unterstützen wird. Das von der EZB präsentierte Prognosebild deutet darauf hin, dass die Inflation sich dem Zielbereich von unter, aber nahe 2 Prozent wieder annähert.

Aus Sicht der Bundesbank wären deshalb schon bei früherer Gelegenheit eine raschere Reduktion der Anleihekäufe und die Festlegung eines klaren Endzeitpunkts gut vertretbar gewesen. Dies hätte zwar die Rückkehr der Inflation in Richtung 2 Prozent vielleicht etwas verzögert. Allerdings hat der EZB-Rat bei seiner Definition von Preisstabilität ganz bewusst festgelegt, dass die angestrebte Rate nicht jederzeit, sondern auf mittlere Frist erreicht sein muss.

Außerdem bleibt die Geldpolitik des Euroraums auch dann außerordentlich locker, wenn die Nettokäufe auslaufen. Denn für den Expansionsgrad der Geldpolitik kommt es weniger auf die Höhe der monatlichen Zukäufe an als auf das Gesamtvolumen der Wertpapiere, die die Notenbanken in ihren Büchern haben und die somit dem Kapitalmarkt entzogen sind.

Und diese Bestände werden so schnell nicht sinken. Denn der EZB-Rat hat bereits vor längerer Zeit entschieden, die Erlöse aus fällig werdenden Anleihen bis auf weiteres wieder in solchen Papieren anzulegen. Erst wenn diese sogenannte Reinvestitionspolitik ausläuft, schmilzt der Wertpapierbestand in unserer Bilanz allmählich ab, was die Geldpolitik dann weniger expansiv machen wird.

Nach aktueller Beschlusslage des EZB-Rates werden die Nettokäufe bis mindestens September fortgesetzt. Bildlich gesprochen bedeutet dies, dass das geldpolitische Gaspedal immer weiter durchgetreten wird. Mit einem Ende der Nettokäufe würde das Gaspedal gehalten werden. Es wäre also keineswegs ein geldpolitischer Tritt auf die Bremse.

Unsicherheitsfaktor Brexit

Meine Damen und Herren,

auch in der geldpolitischen Diskussion wird auf mögliche konjunkturelle Abwärtsrisiken durch den Brexit hingewiesen. Zwar haben die Finanzmärkte und die Realwirtschaft den ersten Schock des Brexit-Votums deutlich besser verkraftet als zunächst vielfach befürchtet. Dahinter dürfte stehen, dass sich mit dem Brexit-Votum zunächst einmal nichts geändert hatte: Das Vereinigte Königreich war auch am Tag darauf noch Mitglied der EU, profitierte weiter vom vollen Zugang zum Binnenmarkt, und der Zeitpunkt des tatsächlichen Austritts war noch unbekannt und so oder so eher weit weg. Doch zuletzt hat die britische Wirtschaft einiges an Schwung eingebüßt. Für dieses Jahr rechnet der IWF mit einem Wachstum von 1,5 Prozent. Verglichen mit anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften ist dies ein eher schwacher Wert.

Was die langfristigen Folgen des Brexits betrifft, so hängen sie maßgeblich vom Ausgang der Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union über den künftigen Rahmen für die Wirtschaftsbeziehungen ab. Ein wichtiger Etappenerfolg in diesem Verhandlungsprozess wurde im März erzielt: Die Parteien konnten sich auf eine Übergangsphase bis Ende 2020 einigen. Während der Übergangsperiode soll Großbritannien den Zugang zum EU-Binnenmarkt behalten und weiter der Zollunion angehören. Aus wirtschaftlicher Sicht würde der Austritt damit faktisch um 21 Monate aufgeschoben. Das mindert vorerst die bestehende Unsicherheit und verschafft Unternehmen mehr Zeit, sich auf das Post-Brexit-Regime einzustellen.

Bei aller Erleichterung über die Verständigung auf eine Übergangsphase: Der wichtigste Teil der Brexit-Verhandlungen beginnt jetzt erst, nämlich die Gespräche über die künftigen Beziehungen. Und gerade was die Handelsbeziehungen angeht, sind noch viele Fragen offen. Eine enge wirtschaftliche Partnerschaft nach dem Brexit wäre im Interesse beider Seiten. Allerdings hat die britische Premierministerin May mehrfach bekräftigt, dass das Vereinigte Königreich sowohl den Binnenmarkt als auch die Europäische Zollunion verlassen wird. Somit bleibt als einzige realistische Option für eine Einigung ein Freihandelsabkommen.

Derzeit liegen die Vorstellungen über die Inhalte und die Reichweite eines solchen Abkommens noch sehr weit auseinander. Es ist daher kaum abzusehen, wie sich die Verhandlungsparteien am Ende einigen werden. Nicht einmal ein Scheitern der Gespräche kann völlig ausgeschlossen werden, denn es gilt der viel zitierte Grundsatz, wonach nichts vereinbart ist, bis nicht alles vereinbart ist. In diesem Fall würde auch die Vereinbarung zur Übergangsphase hinfällig, da sie Teil des Austrittsvertrags werden soll. Solange die Übergangsperiode nicht rechtsverbindlich ist, bleibt für Unternehmen ein Restrisiko, dass Großbritannien die EU im nächsten Jahr ohne Anschlussregeln verlässt.

Sollte es keine Vereinbarung geben, werden für die Handelsbeziehungen die Regeln der Welthandelsorganisation gelten. Verglichen mit dem heutigen Stand im Binnenmarkt bedeuten die WTO-Regeln erhebliche Einschränkungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Das betrifft nicht einmal so sehr den Bereich der Zölle im Güterhandel. Deutlich schwerer wiegen andere Handelshemmnisse, etwa wenn unterschiedliche Standards oder Regulierungen nicht mehr gegenseitig anerkannt werden. Gerade der Marktzugang für Dienstleistungen ist innerhalb der EU viel offener als gegenüber Drittstaaten, und zu einem solchen wird das Vereinigte Königreich werden. Doch selbst wenn sich beide Parteien auf den Abschluss eines Freihandelsabkommens einigen, wird sich vieles ändern.

Kurz gesagt streut der Austritt Sand in das Getriebe der Wirtschaftsbeziehungen, wodurch beide Seiten verlieren werden. Allerdings dürften die Einbußen für das Vereinigte Königreich mit Abstand am größten ausfallen.

Die Ausgangssituation ist sehr komfortabel. Wir haben uns an die Freiheiten des Binnenmarkts und seine vielen Vorzüge gewöhnt – teilweise vielleicht so sehr, dass wir uns ihrer gar nicht mehr bewusst sind oder sie als selbstverständlich ansehen. Für die Wirtschaftsbeziehungen zum Vereinigten Königreich wird dieser Zustand bald enden. Denn ein Freihandelsabkommen, selbst ein ehrgeiziges, kann die Mitgliedschaft im Binnenmarkt nicht ersetzen. Gerade was die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und einen freien Dienstleistungsverkehr anbelangt, werden wir wohl weit hinter den heutigen Stand zurückfallen.

EU-Ratspräsident Tusk brachte dies kürzlich auf den Punkt, als er sagte: "Dies wird das erste Freihandelsabkommen der Geschichte sein, das die wirtschaftlichen Beziehungen lockert, statt sie zu stärken."

Mit dem Brexit wird der Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in jedem Fall komplizierter und teurer werden als heute. Wie kompliziert und wie teuer – das werden die Verhandlungen in den nächsten Monaten zeigen. Simulationsrechnungen zeigen: Selbst wenn es in Großbritannien zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen käme, wären die Effekte im Euroraum und in Deutschland deutlich geringer. So bedauerlich das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs ist, die wirtschaftlichen Folgen sollten sich gut beherrschen lassen.

Weiterentwicklung der Währungsunion

Meine Damen und Herren,

die Brexit-Befürworter verweisen gerne darauf, dass Großbritannien durch den Austritt aus der EU an nationaler Souveränität gewinnt. Wie bedeutend der Souveränitätsgewinn tatsächlich ausfallen wird, muss sich zeigen. Die dahinter stehende Frage, nämlich die nach der angemessenen Aufgabenverteilung zwischen europäischer und nationaler Ebene, halte ich aber für berechtigt. Sie ist ganz entscheidend für die künftige Entwicklung der Europäischen Union.

Umso wichtiger ist nun die politische Diskussion, welche Aufgaben in nationaler Verantwortung und welche gemeinschaftlich erfüllt werden sollen. Leitplanken setzt dabei das in Europa geltende Subsidiaritätsprinzip. Demnach sollen Aufgaben nur dann auf die europäische Ebene übertragen werden, wenn sie dort besser erfüllt werden können als auf nationaler oder regionaler Ebene. Erst wenn Klarheit über die Politikbereiche besteht, in denen gemeinschaftlich entschieden werden soll, ist es aus meiner Sicht sinnvoll, in einem zweiten Schritt zu überlegen, wie die Gemeinschaftsaufgaben zu finanzieren sind. Bestimmte Aufgaben strahlen stark über die Grenzen der einzelnen Mitgliedstaaten aus, oder sie betreffen letztlich europäische öffentliche Güter. Daher werden sie besser auf gemeinschaftlicher Ebene wahrgenommen.

Bei äußerer Sicherheit und dem Klimaschutz ist das zweifellos so. In diesen Fällen dürfte ein gemeinsamer Politikansatz sinnvoller sein als eine Politik, die allein national verantwortet und aus dem Blickwinkel der einzelnen Mitgliedstaaten formuliert wird. Es spricht dann viel dafür, solch gemeinsam erfüllte Aufgaben auch gemeinsam zu finanzieren. Neben der allgemeinen Debatte über die zukünftige Ausrichtung der EU wird derzeit auch viel über Weiterentwicklung der Europäischen Währungsunion diskutiert. Um die aktuellen Reformvorschläge einordnen zu können, sollten wir uns noch einmal kurz vor Augen führen, wie die Währungsunion konstruiert ist: Während die Zuständigkeit für die Geldpolitik auf die europäische Ebene übertragen wurde, sind die Mitgliedstaaten weiter selbst ihre jeweilige die Wirtschafts- und Finanzpolitik verantwortlich. Somit trifft eine gemeinsame Geldpolitik auf 19 weitgehend eigenständige Wirtschafts- und Finanzpolitiken.

Dieser besondere Aufbau macht die Währungsunion potenziell anfällig, wie uns die Schuldenkrise im Euroraum leider überdeutlich gezeigt hat. Am Ende musste die Gemeinschaft für Fehlentwicklungen in einzelnen Mitgliedstaaten einstehen, denn andernfalls wäre die Stabilität der Währungsunion als Ganzes gefährdet gewesen. Auch der kräftige Aufschwung im Euroraum sollte uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Währungsunion noch nicht so gut gegen künftige Krisen gewappnet ist, wie wir uns das alle wünschen würden.

Um sie dauerhaft zu stabilisieren, müssen zum einen die Mitgliedstaaten selbst – und nicht die EU – dafür sorgen, dass ihre Volkswirtschaften gleichermaßen leistungsfähig wie krisenfest sind und mit der gemeinsamen Geldpolitik gut zurechtkommen. Der Problemdruck ist hier bekanntlich in manchen Ländern besonders groß. Zum anderen muss der Ordnungsrahmen der Währungsunion – also sozusagen die Hausordnung und die Instrumente, um sie durchzusetzen – gefestigt und in sich stimmig ausgestaltet werden. Hierzu werden aktuell verschiedene Reformvorschläge diskutiert, und darauf möchte ich nun kurz eingehen. Wenn wir über Reformen dieses Ordnungsrahmens sprechen, ist aus meiner Sicht ein Punkt von zentraler Bedeutung: Handeln und Haften müssen stets Hand in Hand gehen, denn sie sind zwei Seiten derselben Medaille. Im gemeinsamen europäischen Haus behält man entweder die getrennte Haushaltsführung weitgehend bei und hilft sich finanziell nur in Ausnahmefällen aus. Oder man finanziert deutlich mehr aus gemeinsamen Töpfen; doch dann muss es jemanden geben, der konsequent und unparteiisch darüber wacht und dafür sorgt, dass kein Mitglied bei seinen Ausgaben über die Stränge schlägt oder die Solidarität überstrapaziert.

Dieses Modell eines "strengen Kassenwarts" wäre durch eine vertiefte finanzpolitische Integration zu erreichen, also durch "mehr Europa" im Rahmen einer Fiskalunion. Dies würde jedoch voraussetzen, dass die Mitgliedstaaten nationale Souveränitätsrechte in Sachen Fiskalpolitik auf die Gemeinschaftsebene übertragen, indem sie zum Beispiel die Gemeinschaft mit den nötigen Durchgriffsrechten bei unsoliden Staatsfinanzen ausstatten. Eine Bereitschaft, diese Souveränitätsrechte abzugeben, ist derzeit nicht zu erkennen. Stattdessen plädieren manche für ein neues gemeinsames Budget, mit dem wirtschaftliche Schocks abgefedert werden sollen, die einzelne Länder besonders treffen.  So schlägt die EU-Kommission eine europäische Stabilisierungsfazilität vor. Die ist aber aus meiner Sicht nicht nur unnötig, sondern vermutlich auch kontraproduktiv: Ein Mitgliedsland mit soliden Staatsfinanzen kann auch im bestehenden Ordnungsrahmen bei Abschwüngen oder Krisen wirksam fiskalisch gegensteuern, ohne gegen die Fiskalregeln verstoßen oder auf Hilfe anderer zurückgreifen zu müssen.

Und wenn eine Krise einen Mitgliedstaat finanziell zu überfordern droht, dann gibt es den Europäischen Stabilisierungsmechanismus. Dieser gewährt Hilfe nur gegen Auflagen, die die wirtschaftlichen Probleme des Landes beseitigen sollen. Das ist auch richtig so, denn mit den Hilfszahlungen werden umfangreiche Risiken vergemeinschaftet. Im Übrigen hat der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Stabilisierungsfazilität den Anreiz der nationalen Regierungen schwächt, für solide öffentliche Finanzen zu sorgen. Man braucht nicht viel Phantasie aufzubringen, um sich vorzustellen, dass ein gemeinschaftlich gespeister Finanztopf Begehrlichkeiten weckt, wie das vorhandene Geld ausgegeben werden kann. Das gilt insbesondere dann, wenn diese Fazilität mit einer Verschuldungsmöglichkeit auf europäischer Ebene ausgestattet wird. Das wäre dann die Einführung von Gemeinschaftshaftung durch die Hintertüre, vor der auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium gewarnt hat.

Meine Damen und Herren,

wie groß die Bereitschaft wirklich ist, Aufgaben, aber auch Entscheidungskompetenzen in Budgetfragen auf die europäische Ebene zu übertragen und somit zu teilen, werden die Diskussionen der nächsten Monate zeigen. Solange eine Fiskalunion aber nicht beschlossene Sache ist, kann die stabilitätspolitisch richtige Antwort auf die Krise im Euroraum nur lauten, den auf fiskalischer Eigenverantwortung basierenden Maastricht-Rahmen zu stärken.

Einen Grundpfeiler dieses Rahmens bilden dabei die Fiskalregeln, die die Verschuldung der Euro-Staaten begrenzen sollen. Die regulären Maastricht-Obergrenzen wurden seit der Euro-Einführung im Jahr 1999 vielfach verletzt. So überstieg die Defizitquote in mehr als 100 Fällen die Grenze von 3 Prozent der Wirtschaftsleistung. Und eine Schuldenquote von 60 Prozent wurde häufiger überschritten als eingehalten. Aktuell liegen gerade einmal sieben von 19 Euro-Ländern unterhalb der 60-Prozent-Grenze; auch Deutschland liegt mit zuletzt 64 Prozent noch darüber. Diese Zahlen sprechen Bände. Eine ernsthafte Regelbindung sieht jedenfalls anders aus.

Vor diesem Hintergrund darf in der aktuellen Reformdebatte eines nicht untergehen: Ein stärkerer Ordnungsrahmen erfordert es zuallererst, die bestehenden Regeln einzuhalten. Dies betonten jüngst auch die Finanzminister acht nordeuropäischer Staaten in einem gemeinsamen Positionspapier zur künftigen Architektur der Währungsunion. Sie fordern, dass die Mitgliedstaaten den Stabilitäts- und Wachstumspakt einhalten, um auch in Krisenzeiten fiskalischen Spielraum zu haben. Was also ist zu tun, um die Bindungskraft der Fiskalregeln zu erhöhen?

Die Bundesbank hat hierzu eine Reihe von Vorschlägen entwickelt und öffentlich vorgestellt. Denn für eine Geldpolitik, die Geldwertstabilität erfolgreich sichert, sind solide Staatsfinanzen eine ganz zentrale Voraussetzung. Ein erster Ansatzpunkt ist aus meiner Sicht die Haushaltsüberwachung. Die Zuständigkeit hierfür liegt bisher bei der Europäischen Kommission, die die Regeln in der Vergangenheit recht großzügig und mit immer größerem eigenem Ermessen ausgelegt hat. Mehr Konsequenz und Transparenz bei der Regelauslegung könnten dadurch erreicht werden, dass eine politisch unabhängige Institution die Haushaltsüberwachung übernimmt. Auf diese Weise würde zumindest sichtbar, wo die objektive Analyse endet und wo das politische Verhandeln beginnt.

Eine strengere Überwachung der Fiskalregeln allein wird aber nicht reichen, um das Prinzip der Eigenverantwortung zu stärken. Hinzukommen muss auch, die disziplinierende Wirkung der Kapitalmärkte wieder zu erhöhen. Mit anderen Worten: Die Risiken in den Staatshaushalten müssen sich in den Zinsen der Staatsanleihen widerspiegeln, so dass solide Staatsfinanzen durch günstige Finanzierungskosten belohnt werden und hohe Staatsschulden wegen der damit verbundenen höheren Risiken höhere Aufschläge nach sich ziehen. Wenn wir das erreichen wollen, müssen wir der Nicht-Beistandsklausel des Maastricht-Vertrages wieder mehr Glaubwürdigkeit verleihen. Glaubwürdig ist die Klausel aber nur, wenn im Ernstfall ihre Einhaltung nicht unabsehbare Folgen nach sich zieht. Im Extremfall muss es daher auch möglich sein, bei drohender Zahlungsunfähigkeit die Schulden von Staaten zu restrukturieren, also einen Schuldenschnitt durchzuführen, ohne dass das gesamte Finanzsystem im Euroraum ins Wanken zu geraten droht. Dem steht bisher u.a. die enge finanzielle Verflechtung von Staaten und Banken im Weg. Ähnlich zwei Ertrinkenden, die sich in Panik aneinander klammern und gemeinsam untergehen, können sich strauchelnde Staaten und wankende Banken gegenseitig in die Tiefe ziehen. Das hat die Krise gezeigt. Um diese Verflechtung zu lösen, ist es wichtig, die bestehenden Anreize der Banken zu verringern, sich gerade in Krisenzeiten mit heimischen Staatsanleihen vollzusaugen.

Der Schlüssel hierzu liegt in der Regulierung von Banken. Bisher werden Staatsanleihen gegenüber Ausleihungen an Unternehmen und Privatpersonen bevorzugt. So müssen Banken Forderungen an Staaten weder mit Eigenkapital unterlegen, noch auf eine bestimmte Höhe begrenzen. Aus Risikoerwägungen ist dies nicht gerechtfertigt. Dass Staatsanleihen risikolos sind, hat schließlich die Schuldenkrise eindrucksvoll widerlegt. Diese regulatorische Bevorzugung von Staatsanleihen sollte beendet werden. Künftig sollten Banken ihre Kredite an Staaten mit ausreichend Eigenkapital unterlegen und Großkreditgrenzen einhalten – so wie sie dies heute schon für Kredite an private Schuldner tun müssen. Darüber hinaus schlummern in den Bankbilanzen noch weitere Risiken. Ich denke hier vor allem an die zum Teil hohen Bestände an notleidenden Krediten. Das sind Kredite, bei deinen der Schuldner mindestens 90 Tage in Verzug ist oder bei denen die Rückzahlung unwahrscheinlich erscheint. Während der Finanzkrise schnellten die Bestände an notleidenden Krediten in die Höhe. Zwar beobachten wir in den vergangenen Jahren einen Rückgang, aber die Werte liegen noch weit über dem Vorkrisenniveau. Dies gilt in der EU nicht für alle Länder gleichermaßen. Einige Staaten sind sehr viel stärker betroffen als andere. So liegt in fast jedem dritten EU-Land der Anteil notleidender Kredite noch immer über 10 Prozent. Zur Einordnung lohnt ein Blick auf die USA oder nach Japan: Hier lag die Quote im Jahr 2016 bei rund 1,5 Prozent.

Nach wie vor bestehen also in einzelnen europäischen Staaten hohe Risiken aus notleidenden Krediten. Und die bisherige Risikovorsorge der Banken reicht bei Weitem nicht aus, um alle Verluste abzudecken, die daraus entstehen können. Vor diesem Hintergrund muss man die aktuellen Vorschläge zur Einführung einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung bewerten. Sie soll ein weiterer Baustein der Europäischen Bankenunion werden. Im Rahmen der Bankenunion werden die größten Banken des Euroraums gemeinsam beaufsichtigt. Darüber hinaus besteht ein einheitlicher Mechanismus zur Restrukturierung und Abwicklung von Banken. Dadurch wurden die Handlungsbefugnisse der europäischen Ebene erheblich gestärkt. Angesichts dessen erscheint es, auch im Hinblick auf einen Einklang von Haften und Handeln, durchaus folgerichtig, im nächsten Schritt eine gemeinsame europäische Einlagensicherung ins Auge zu fassen. Allerdings ist die Zeit dafür noch nicht reif. Zum jetzigen Zeitpunkt würden damit Risiken vergemeinschaftet werden, die noch nicht unter den Augen der neuen europäischen Aufsicht, sondern in nationaler Verantwortung entstanden sind. Das wäre ein völlig falsches Signal und würde das Projekt einer gemeinsamen Einlagensicherung von Anfang an diskreditieren.

Für mich steht daher außer Frage, dass vor einer zusätzlichen Risikoteilung über eine gemeinsame europäische Einlagensicherung deutliche Fortschritte beim Abbau von Altrisiken erzielt werden müssen. Das Einhalten dieser Reihenfolge ist ganz entscheidend, auch um die Akzeptanz dieses Projekts nicht von vornherein zu gefährden.

Schluss

Meine Damen und Herren,

die Härtung der Fiskalregeln, das Ende der Privilegierung von Staatsanleihen und der konsequente Abbau von notleidenden Krediten sind drei wichtige Vorhaben, die dazu beitragen können, die Währungsunion dauerhaft stabil zu machen. Sie stärken das Prinzip der fiskalischen Eigenverantwortung und bringen Handeln und Haften wieder besser in Einklang. Und daran müssen sich auch alle anderen derzeit diskutierten Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Währungsunion messen lassen.

Zum Schluss möchte ich noch einmal Will Rogers zitieren: "Verhandeln ist nicht die schlechteste Form des Handelns." Daran sollten wir uns in den nächsten Wochen und Monaten erinnern, denn in Europa stehen wichtige Weichenstellungen an. Das gilt für den Brexit genauso wie im Hinblick auf Reformen am Ordnungsrahmen der Währungsunion. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass darüber intensiv verhandelt werden wird. Solche Verhandlungen sind oft langwierig und mühsam. Aber sie sind zugleich der Schlüssel zu einer Einigung, in der sich alle wiederfinden können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.