Basel III und der Mittelstand Banken- und Unternehmensabend der Hauptverwaltung in Bayern der Deutschen Bundesbank

Es gilt das gesprochene Wort.

1 Einleitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

es freut mich sehr, dass ich heute beim Banken- und Unternehmensabend der Hauptverwaltung der Bundesbank in Bayern vor Ihnen sprechen darf. Im Vorjahr sprach Herr Professor Zeitler – mein Vorgänger als Vizepräsident und als Redner an diesem  Platz – über die "Stärkung des Vertrauens" und fragte, "was nach Basel III zu tun bleibt". Nun sind wir ein Jahr weiter und noch immer beschäftigt uns dasselbe globale Regelwerk. Wir befinden uns in der Umsetzungsphase; in Europa wird heftig diskutiert, auf welche Art und in welchen Details man die Vorgaben von Basel III umsetzen wird. Es gibt auch Debatten, ob das, was da vereinbart wurde, ausreicht, um dem Wunsch nach größerer Widerstandsfähigkeit der Banken zu entsprechen. Aber wir hören auch immer lauter werdende kritische Stimmen, die sich im Zusammenhang mit den neuen Eigenmittelquoten um die Leistungsfähigkeit der deutschen, der europäischen Kreditwirtschaft sorgen. Es wird hier und da befürchtet, dass Banken sich aus dem Kreditgeschäft, vor allem mit dem Mittelstand, zurückziehen könnten, um so über die Einschränkung des Neugeschäfts die höheren Mindestvorgaben erfüllen zu können. Wegen dieser Diskussion möchte ich heute auf die Frage: "Was bedeutet die Umsetzung von Basel III für den deutschen Mittelstand?" eine Antwort finden – soweit dies vor der Umsetzung überhaupt möglich ist. Um mögliche Auswirkungen diskutieren und abschätzen zu können, müssen wir uns kurz in die Niederungen des Aufsichtsrechts begeben; denn entscheidend ist ja, welche Anforderungen sich durch Basel III an der Eigenmittelunterlegung von Firmenkrediten verändern werden.

2 Privilegierung des Mittelstands in Basel II

Für die Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen wurde im Basel-II-Rahmenwerk von 2004 – hauptsächlich auf deutsches Bestreben hin – das sogenannte "Mittelstandpaket" geschaffen, das auch heute noch gilt. Das Paket brachte bei den Eigenkapitalkosten für die Kredite, die Institute an kleinere und mittlere Unternehmen vergeben, erhebliche Vergünstigungen im Vergleich zur Kreditvergabe an größere, gewerbliche Unternehmen. Bestimmte Finanzierungen des Mittelstands erhalten niedrigere Risikogewichte, d.h. sie gehen in die Berechnung des Kreditrisikos, das die Grundlage für die Höhe der Eigenmittelanforderungen bildet, nicht mit 100 % ihres Betrages, sondern mit einem niedrigeren Betrag ein. Für die Abgrenzung der "Mittelstandskredite" nutzen wir in unserem bankaufsichtlichen Regelwerk zwei verschiedene Größen: Den maximalen Umsatz des Unternehmens, der nicht mehr als 50 Mio. € pro Jahr erreichen darf, und die Höhe der Gesamtschuld der sogenannten Kreditnehmereinheit, die höchstens 1 Mio. € pro Institutsgruppe betragen soll.

Die Privilegierung des Mittelstandes ergibt sich insbesondere aus drei Maßnahmen:

  • Das erste Privileg befindet sich im Kreditrisikostandardansatz: Das ist der Standard, den die Banken – insbesondere die Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken – für die Berechnung des Kreditrisikos nutzen. Bei diesem Ansatz werden Kredite an kleinere und mittlere Unternehmen wie Darlehen an Privatpersonen, wie das sogenannte Retail- oder Mengengeschäft, behandelt. Für das Mengengeschäft muss jede Bank weniger Eigenmittel vorhalten. Damit ein Darlehen an kleinere und mittlere Unternehmen in dem privilegierten Mengengeschäft aufgenommen wird, darf einerseits die Gesamtschuld des Kreditnehmers höchstens 1 Mio. € betragen und das Kreditportfolio muss andererseits hinreichend granular sein, d. h. das Portfolio muss so viele Positionen enthalten, dass das Verlustrisiko aus den Firmenkundenkrediten durch Diversifikationseffekte verringert wird. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, gehen diese Darlehen nur zu 75 % in die Berechnung der Risikoaktiva ein. Kredite an größere Unternehmen beispielsweise werden dagegen mit 100 % angesetzt. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Für einen Kredit i.H.v. 100.000 € muss eine Bank statt 8.000 € nur 6.000 € Eigenkapital bereithalten.
  • Zweitens wird im Kreditrisikostandardansatz unter bestimmten Voraussetzungen ein Kredit bevorzugt, der mit Immobilien besichert ist. Ein derartiger privilegierter Realkredit wird nur mit einem Risikogewicht von 50 % angesetzt, wenn die Sicherheit Gewerbezwecken dient. Bei Sicherheiten auf Wohnimmobilien kommen sogar nur 35 % in Anrechnung. Andere, durch Immobilien besicherte Positionen, erhalten dagegen grundsätzlich ein Risikogewicht von 100 %.
  • Drittens privilegiert auch der Ansatz, den die meisten großen Institute nutzen – der sogenannte auf internen Ratings basierende Ansatz –, den Mittelstandkredit. Zum einen können Kredite wie im Kreditrisikostandardansatz dem Mengengeschäft zugeordnet werden, falls sie die entsprechenden Bedingungen erfüllen. Zum anderen ist die Kapitalunterlegung auch bei Darlehen, die über die 1-Mio.-€-Grenze hinausgehen und daher nicht dem Mengengeschäft zugeordnet werden können, letztlich geringer als bei vergleichbaren Krediten, solange der Umsatz des Kreditnehmers nicht 50 Mio. € im Jahr überschreitet.

Neben diesen drei konkreten Maßnahmen profitierte der Mittelstand zusätzlich von der Einführung von Basel II, dessen erklärtes Ziel ja eine risikosensitive Kapitalunterlegung war. Die Risikogewichte wurden für Basel II zunächst so kalibriert, dass das tatsächlich vorzuhaltende Kapital in etwa dem Wert entsprach, den die internen Risikomodelle der Banken lieferten. Im weiteren Verhandlungsverlauf von Basel II wurden dann die Risikogewichte beim Mittelstand sogar noch weiter gesenkt, um sicherzustellen, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht benachteiligt werden.

Seit der Einführung von Basel II ist also die aufsichtlich geforderte Kapitalunterlegung von Krediten an kleinere und mittlere Unternehmen erheblich gesunken – und zwar je nach Ausfallwahrscheinlichkeit und Besicherung bis um die Hälfte im Vergleich zu den Anforderungen, die nach der alten Regelung gemäß Basel I bis 2007 galten.

Sie sehen also, die Kreditversorgung des Mittelstands war uns immer ein großes Anliegen, und sie ist es auch weiterhin: All diese Vergünstigungen für den Mittelstand bleiben auch nach Inkrafttreten von Basel III erhalten.

Der Baseler Ausschuss verfolgte – wie gesagt – mit Basel II das Ziel, bei der Eigenkapitalberechnung das Risiko der Geschäfte, die das jeweilige Institut eingegangen ist, stärker zu berücksichtigen. Die Eigenmittelunterlegung sollte also risikosensitiver ausgestaltet sein. Dabei bestand Einigkeit darüber, die Eigenkapitalausstattung des Bankensystems insgesamt unverändert zu lassen.

Die Finanzmarktkrise brachte jedoch die Erkenntnis, dass die Widerstandsfähigkeit der Banken gestärkt werden muss, damit sie auch in schlechten Zeiten risikotragfähig sind und keine Hilfe durch den Steuerzahler benötigen. Deshalb entschieden die Regierungen der G20-Staaten, Banken mit – relativ und absolut gesehen – mehr Eigenkapital auszustatten, um die Institute mit einem höheren Puffer für Verluste zu versehen. Der Beschluss führt zu grundsätzlich höheren Eigenkapitalanforderungen für alle Risiken, inklusive der Risiken aus Mittelstandkrediten.

Werden die neuen Regeln also dazu führen, dass deutsche Institute die Kreditversorgung des Mittelstandes reduzieren müssen oder werden derartige Kredite für die Bankkunden teurer werden? Welche Konsequenzen diese höheren Mindestvorgaben haben, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst darf man nicht vergessen, dass die Eigenkapitalkosten nicht der einzige Treiber für die Bepreisung des Kredites, für den Kreditzins, ist. Das allgemeine Zinsniveau, die Besicherung des Kredites, die Verwaltungskosten, die Refinanzierungskosten und schließlich der Wettbewerb sind wesentliche Faktoren in dieser Bepreisung. Dabei müssen wir uns auch fragen, ob die deutschen Institute in vielen Fällen die höheren Vorgaben bereits jetzt erfüllen, also ohne allzu große Kraftanstrengungen Basel III erfüllen werden. Und wir sollten nicht vergessen, in welchem Umfang „andere“ Bankgeschäfte mit Eigenkapital zu unterlegen sind, also das Firmenkundengeschäft – relativ gesehen – attraktiver wird und, ob es weitere Ausnahmeregeln für den Mittelstandkredit geben wird.  
Aber der Reihe nach. Jetzt bin ich ihnen erst einmal eine kurze Übersicht zu Basel III schuldig.

3 Basel III im Überblick

Die Finanzkrise führte dazu, dass die Staats- und Regierungschefs der G20-Staaten sich eine umfassende und eine bessere Regulierung der Marktteilnehmer als Ziel setzten.

Der Baseler Ausschuss machte sich also daran, zunächst die Eigenmittelunterlegung für die Geschäfte zu erhöhen, die zu der Krise geführt haben. 2009 verabschiedete der Ausschuss das Maßnahmenpaket Basel 2.5, das seinen Schwerpunkt in einer strengeren Behandlung von Verbriefungen und dem Marktrisiko insgesamt hat. Das Handelsgeschäft, vor allem die Verbriefungen von Krediten, wurde um ein Vielfaches teurer. Damit hat das Investmentbanking bereits heute – die neuen Regeln müssen seit Anfang dieses Jahres beachtet werden – im Verhältnis zum Firmenkundengeschäft an Attraktivität verloren. Derzeit arbeiten darüber hinaus verschiedene Gruppen des Baseler Ausschusses an einer Generalüberholung der Eigenkapitalanforderungen für das Handelsgeschäft.

Die Forderung der G20-Staats-und Regierungschefs, insgesamt ein höheres Kapitalniveau und damit ein widerstandsfähigeres Finanzsystem zu schaffen, schlug sich in Basel III nieder. Ich möchte Ihnen heute nicht zumuten, mit mir alle Maßnahmen durchzugehen, die Folgen für die Kapital- und Liquiditätsposition der Banken haben werden. Einige Erläuterungen kann ich Ihnen aber nicht ersparen, da vor allem sie für die Sorge stehen, Basel III könnte eine Kreditversorgung gefährden.

Etliche neue Regeln von Basel III sorgen dafür, dass die Qualität des Eigenkapitals verbessert wird. Das regulatorische Eigenkapital, das den Banken in der Krise zur Verfügung stand, umfasste auch Bestandteile, die nicht immer in der Lage waren, Verluste aufzufangen. Dies war eine mehr als unbefriedigende Situation, da es ja gerade eine Kernfunktion des Eigenkapitals ist, als Verlustpuffer zu dienen. Daher begrüße ich es auch grundsätzlich, dass der Baseler Ausschuss die Qualität des Eigenkapitals verbessert und als neue Kategorie den Begriff des harten Kernkapitals entwickelt hat. Dieses Kapital zeichnet sich gerade dadurch aus, dass es uneingeschränkt der Verlustabsorption dient. Auch bei den anderen Kategorien, dem zusätzlichen Kernkapital und dem Ergänzungskapital, sorgen strenge Kriterienkataloge für Klarheit über die Qualität des Eigenkapitals. Für Herrn Zeitler und mich war es aber in den Verhandlungen des Baseler Ausschusses entscheidend, dass künftig nicht mehr anerkennungsfähige Kapitalbestandteile nicht sofort und vollständig aus den Eigenmitteln heraus gerechnet werden; auch sollten Abzugstatbestände nicht sofort Geltung erlangen. Deshalb haben wir für eine Übergangsphase gekämpft, die einen ratierlich abnehmenden Bestandsschutz enthält – gerade um die Leistungsfähigkeit der deutschen Kreditwirtschaft nicht zu beeinträchtigen. 

Damit der Steuerzahler aber möglichst nicht noch einmal als Retter von Banken einspringen muss, ist nicht nur die Qualität, sondern auch die Quantität des Eigenkapitals wichtig. Deshalb sieht der Baseler Ausschuss vor, dass zum einen der Anteil des harten Kernkapitals von 2 auf 4,5 % steigt. Zum anderen werden die Institute – schrittweise ab 2016, vollständig ab 2019 – regelmäßig einen Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von 2,5 Prozentpunkten vorhalten, und zwar in Form von hartem Kernkapital. Dieses zusätzliche Eigenkapital darf ein Institut nutzen, um Verluste auszugleichen. Es muss allerdings anschließend den Puffer zügig wieder aufbauen, und die Aufsicht wird in dieser Zeit seine Gewinnausschüttung reglementieren und so „mithelfen“, dass die Gewinnverwendung dem Pufferaufbau dient.

Ab 2019 werden deutsche Banken damit hartes Kernkapital in einer Gesamthöhe von 7 % aufweisen müssen; dazu kommt dann noch zusätzliches Kernkapital in Höhe von 1,5 Prozentpunkten und Ergänzungskapital in Höhe von 2 Prozentpunkten. Im Regelfall müssen die Institute somit ihre risikogewichteten Aktiva künftig mit 10,5 % Eigenkapital unterlegen. Ich will nicht verhehlen, dass es heftige Diskussionen im Baseler Ausschuss gab, ob diese Mindestvorgaben angemessen sind. Es gab viele Mitglieder, die die neuen Regeln für zu lasch hielten und für höhere Kernkapitalquoten antraten. Die deutschen Vertreter gehörten nicht zu dieser Liga – auch aus dem Verständnis heraus, dass in Deutschland die Baseler Regeln über die europäische Gesetzgebung für alle Institute und nicht nur für die international aktiven Banken bindend werden.

Für besondere Risiken wurden noch zusätzliche Kapitalmaßnahmen diskutiert. Die Aufsicht kann künftig beispielsweise verlangen, dass die Institute einen zusätzlichen antizyklischen Puffer vorhalten – er kann ab 2019 bis zu 2,5 Prozentpunkte umfassen. Der Puffer kann während eines starken oder lang anhaltenden Konjunkturaufschwungs eingefordert werden, um exzessives Kreditwachstum zu verhindern oder wenigstens zu dämpfen. Die Aufsicht soll den antizyklischen Puffer dann in einem Abschwung wieder freisetzen, um so den Instituten – und damit auch der Realwirtschaft – die Anpassung an eine Rezession zu erleichtern. Mit dem frei werdenden Kapital sollen Banken in die Lage versetzt werden, auch in diesen Zeiten ein ausreichendes Kreditangebot sicherzustellen.

Schließlich wird ab 2016 stufenweise für global systemrelevante Banken ein weiterer Eigenkapitalzuschlag erhoben. In Deutschland betrifft dies nach heutiger Datenlage nur die Deutsche Bank und die Commerzbank. Die G20-Staats- und Regierungschefs haben im vergangenen Herbst in Cannes diesen Vorschlag des Baseler Ausschusses ausdrücklich begrüßt und den Ausschuss aufgefordert, über weitere Instrumente für regional systemisch relevante Banken nachzudenken.

All diese Änderungen in Qualität und Höhe des Kapitals sind mit zahlreichen Übergangsfristen versehen – manche Vorgaben treten vollständig erst in 2022 in Kraft. Die schrittweise Einführung von Basel III hat natürlich ihren Grund. Unser erklärtes Ziel war es, sicherzustellen, dass der Realwirtschaft über den gesamten Kreditzyklus hinweg genügend Finanzierung zur Verfügung steht. Eine abrupte Einführung höherer Eigenkapitalquoten kann die vielzitierten "unbeabsichtigten Konsequenzen" zur Folge haben, da höhere Quotienten nicht nur durch mehr Eigenkapital, sondern auch durch weniger risikogewichtete Aktiva erreicht werden können. Reduzieren alle Banken gleichzeitig ihre Risikoaktiva, kann dies in letzter Konsequenz eine Kreditklemme verursachen.

Studien weisen darauf hin, dass sich die Belastung der Wirtschaft durch die Einführung von Basel III voraussichtlich in Grenzen halten wird. So schätzt die Macroeconomic Assessment Group des Baseler Ausschusses die kurzfristigen Kosten von Basel III als sehr gering ein. Demnach soll das Wirtschaftswachstum während der Übergangsphase mit unter einem halben Prozentpunkt auf mehrere Jahre kaum beeinträchtigt werden. Der LEI-Report des Baseler Ausschusses – LEI steht für Long Term Economic Impact –, der die langfristigen Auswirkungen von Basel III untersucht, kommt zu einem noch erfreulicheren und recht intuitiven Ergebnis: Aufgrund der geringeren Wahrscheinlichkeit von Bankenkrisen sollte sich nach vollständiger Implementierung der Regeln ein höherer Wohlstand einstellen als ohne die avisierten Maßnahmen.

Basel III greift aber auch die in Pittsburgh formulierte Forderung auf, die Liquiditätsrisiken effektiv zu begrenzen. Erstmalig wird ein globaler Liquiditätsstandard eingeführt, der sich aus zwei verbindlichen Kennziffern und weiteren Beobachtungskennziffern zusammensetzt. Diese neuen Regeln können die Refinanzierungskosten der Banken, einen weiteren Treiber in der Bepreisung der Kredite, erheblich beeinflussen. Mein Amtsvorgänger und ich haben im Baseler Ausschuss deshalb dafür gekämpft, dass die neuen Liquiditätskennziffern zunächst erprobt werden. Nach dieser Beobachtungsphase wird sich der Ausschuss mit möglichen unbeabsichtigten Folgen auseinandersetzen und die Standards anpassen, bevor sie für die Institute verbindlich werden. Aber worum geht es in den neuen Regeln und welche weiteren Vorsichtsmaßnahmen, vor allem für die Verbundinstitute, wurden eingeführt?

Die kurzfristige Liquiditätsdeckungskennziffer, die sogenannte Liquidity Coverage Ratio, verlangt, dass Institute künftig einen sogenannten Liquiditätspuffer vorhalten müssen. Dieser Bestand an hochliquiden Aktiva soll es Banken ermöglichen, 30 Tage lang in einer Stress-Situation allen auftretenden Nettozahlungsverpflichtungen nachzukommen, auch wenn sie vollständig auf sich selbst gestellt sein sollten. Ziel ist es, dass den Instituten im Fall eines plötzlichen Liquiditätsschocks ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um kurzfristige Anpassungsmaßnahmen zu ergreifen. Die im Basel-III-Text skizzierten Regeln werden derzeit noch überprüft und so formuliert, dass sie als Regulierung umsetzbar sind. Sie sollen nach der erwähnten Beobachtungsphase zum 1. Januar 2015 verbindlich werden. In den Details der neuen Standards sind Verbundinstitute – d.h. die Institute, die einen Großteil der Mittelstandfinanzierung darstellen – bereits privilegiert. Der Entwurf der europäischen Regelungen lässt zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen auf Verbundebene eine Waiver-Regelung zu, d.h. die Institute müssen die Kennziffern auf Einzelinstitutsebene nicht einhalten, wenn sie nachweislich auf Gruppenebene eingehalten werden.

"Zukunftsmusik" ist die längerfristige stabile Finanzierungskennziffer, die ab 1. Januar 2018 verbindlich werden soll. Die sogenannte Net Stable Funding Ratio oder NSFR adressiert die in der Krise beobachteten, teilweise exzessiven Fristeninkongruenzen zwischen Aktivgeschäft und Refinanzierung. Wesentliche Elemente der NSFR sind noch offen und sollen erst in den kommenden Jahren finalisiert werden. Diese Kennziffer bereitet mir größere Probleme, denn einerseits möchte ich als Aufseherin die exzessive Fristentransformation einschränken – die Krise hat sehr deutlich gezeigt, welche Gefahren damit verbunden sind. Andererseits schätze ich unsere Finanzierungstradition – nämlich auf langfristige Finanzierung Wert zu legen – sehr und will sie bewahren, denn sie stellt einen Faktor für beständige Geschäftsbeziehungen zwischen Bank und Kunden, für Nachhaltigkeit und damit für Stabilität dar. Aber wie gesagt, diese auf längerfristige Finanzierung bezogene Kennziffer wird noch verhandelt, und es stehen erst Umrisse. Daher wäre es verfrüht, Schlussfolgerungen für die künftige Kreditversorgung zu ziehen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle ein erstes Fazit ziehen:

  1. Eine bessere Eigenkapitalausstattung der Institute ist unbestritten notwendig, um die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und so Vertrauen zurückzugewinnen. Die neuen Regeln zur Qualität und Höhe des aufsichtlich erforderlichen Kapitalniveaus können zu höheren Eigenkapitalkosten führen, auch für das Mittelstandgeschäft. Relativ betrachtet verteuerte der Baseler Ausschuss jedoch insbesondere das Handelsgeschäft.
  2. Zu hohe Kapitalanforderungen können zu einem unkontrollierten Rückbau der Bankaktiva führen und in einer Kreditklemme münden. Der Baseler Ausschuss hat das Spannungsfeld zwischen höheren Kapitalanforderungen und einem dadurch hervorgerufenem "Deleveraging", also einem Abbau der risikogewichteten Forderungen aus Bankgeschäften, durchaus gesehen. Er hat dieser Gefahr durch lange Übergangsfristen und Bestandsschutzregeln Rechnung getragen.

4 Aktuelle Initiativen zum Mittelstandskredit

Trotz Übergangsregelungen besteht gleichwohl die Sorge, dass die neuen Baseler Kapital-Regeln in einigen Regionen Europas eine Kreditklemme hervorrufen könnten. Für Deutschland haben wir bisher keine Anzeichen für eine Kreditverknappung oder gar Kreditklemme wahrgenommen; weder die Umfragen noch die Kreditdaten geben eine derartige Einschätzung her.

BaFin und Bundesbank haben im vergangenen Jahr auf Basis der Meldedaten eine erste, grobe Abschätzung des Kapitalbedarfes auf Einzelinstitutsebene bei 429 Sparkassen und 1.139 Genossenschaftsbanken durchgeführt. Stichtag der Untersuchung war der 30. Juni 2011, so dass die besonders für Sparkassen und Genossenschaftsbanken positiven Ergebnisse des Jahres 2011 noch nicht vollständig mit einbezogen werden konnten. Die Ergebnisse dieser Auswertung können dabei auch nur eine grobe Indikation bieten, da unser derzeitiges Meldewesen nur unzureichend alle für die Berechnung erforderlichen Daten ausweist. So konnten wir beispielsweise mittelbare Beteiligungen nicht vom Kapital abziehen, da die Institute uns diese Daten noch nicht zugesandt haben. Die von uns durchgeführten Berechnungen sind deshalb vorläufig, aber sie zeichnen trotz der genannten Einschränkungen ein klares Bild: Nahezu alle Institute der beiden Sektoren erreichen die erst 2019 einzuhaltende harte Kernkapitalquote von 7 % bereits heute – rechnet man die stillen Reserven nach § 340 f HGB mit in das Kernkapital ein. 

Verschiedene Seiten machen dennoch, und zu Recht, Vorschläge, die Folgen der neuen Kapitalregeln auf den Mittelstandkredit zu untersuchen und gegebenenfalls auf den Prüfstand zu stellen.

Der Verordnungsentwurf, der in Europa für eine Umsetzung der Kapitalvorgaben sorgen soll, enthält einen Auftrag an die EU-Kommission, binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung einen Bericht über die Auswirkungen der geänderten Eigenkapitalanforderungen auf die Kreditvergabe an den Mittelstand zu erstellen. Dabei soll überprüft werden, ob die Grenze von einer Million bei Krediten als Voraussetzung für die Zuordnung zum Mengengeschäft angemessen ist. Der Kommissionsbericht soll bei unbefriedigenden Ergebnissen einen Vorschlag zur Anpassung dieser Regeln enthalten. Die dänische Ratspräsidentschaft hat vorgeschlagen, diese Frist auf ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung zu verkürzen. Ich begrüße diese Initiative sehr, denn es mangelt an empirisch fundierten Untersuchungen, die uns die so dringend benötigten Argumente für eine Absenkung der Eigenmittelunterlegung des Mittelstandkredites bringen. Wir müssen nachweisen können, ob und inwieweit der Mittelstandkredit eine spezifisch andere Risikostruktur hat als andere Unternehmenskredite. Da Basel III bzw. seine europäischen Pendants zwar formal Anfang 2013 in Kraft treten, die erwähnten Übergangsregeln aber ein sofortiges, vollumfängliches Durchschlagen der neuen Regeln verhindern, ist auch der Zeitplan angemessen. Bereits heute möchte ich Ihnen, verehrte Institutsvertreter, ausdrücklich für Ihre rege Beteiligung an vergangenen, gegenwärtigen und künftigen quantitativen Auswirkungsstudien der Aufsicht danken, denn auch in der Zukunft wird es nur mit Ihrer Mitwirkung gelingen, genügend empirische Daten zu erhalten, die Schlüsse auf eine Neukalibrierung zulassen.

Ein weiterer Vorschlag stammt von Herrn Karras, dem Berichterstatter für das Europäische Parlament. Er schlägt in seinen Änderungsanträgen (Berichterstatter-Entwurf) vom Dezember 2011 vor, die Kapitalanforderungen für Mittelstandkredite im Mengengeschäft pauschal auf das Niveau von Basel II zurückzuführen. Ich kann nicht verhehlen, dass ich zunächst eine fundierte Untersuchung bevorzuge, damit wir auf Basis von empirischen Erkenntnissen sinnvolle Entscheidungen treffen können. Mir kommt es dabei auch darauf an, die Möglichkeit zu haben, im Baseler Ausschuss selbst argumentieren zu können und nur im Notfall einen europäischen Alleingang zu versuchen.

Eine weitere Idee stammt aus der Wirtschaft selbst. Sie sieht vor, die Umsatzgrenze im Internal Ratings-Based Approach (IRBA) für den Mittelstand von derzeit 50 Mio. € anzuheben. Hier hege ich gewisse Zweifel, ob der Vorschlag wirklich sinnvoll ist. Mit der jetzigen Umsatzgrenze werden nämlich bereits 99,7 % aller Unternehmen erfasst, die ihrerseits 38,9 % der Umsätze in Deutschland auf sich vereinen. Was meinen Sie? Wo ist die Grenze zwischen Mittelstand und größeren Unternehmen vernünftigerweise zu ziehen?

5 Bewertung und Ausblick

Bin ich nun beunruhigt, wenn ich an die Folgen der Baseler Kapitalregeln für die Kreditversorgung denke? Derzeit nicht. Ich bin überzeugt davon, dass eine Anhebung des Kapitalniveaus grundsätzlich erforderlich ist und, dass es für derartige Sorgen noch zu früh ist.

Ein global harmonisiertes Regelwerk für die Bankenaufsicht ist für alle Beteiligten wichtig:

Für Banken aus Wettbewerbsgründen und bei international ausgerichteter Tätigkeit für uns als Aufseher. Nur so können wir sicher sein, dass auch die Gastland- und Heimatlandaufseher, mit denen wir gemeinsam international aktive Bankengruppen beaufsichtigen, die gleichen strengen Anforderungen stellen. Ein global vernetzter Bankenmarkt kann nur stabil bleiben, wenn Regulierungs- und Aufsichtsarbitrage soweit wie möglich verhindert werden. Und auch die Politiker haben die Forderungen, die bei dem G20-Gipfel in Pittsburgh gestellt wurden, in Seoul und Cannes letztes Jahr aus gutem Grund bekräftigt, da harmonisierte Regeln zu Stabilität, Wettbewerb und damit langfristig auch zu Wachstum und Wohlstand beitragen.

Wenn ich von der Notwendigkeit eines harmonisierten globalen Regelwerks spreche, dann werden Sie von mir auch immer im gleichen Atemzug hören, dass Harmonisierung kein Selbstzweck ist. Eine Harmonisierung um jeden Preis und in jedem Detail – ohne Berücksichtigung unterschiedlicher Marktstrukturen – kann sogar schaden, wenn sie bspw. nur auf kapitalmarktorientierte Institute zugeschnitten ist und kein passendes Schnittmuster für andere Gesellschaftsformen – z. B. Sparkassen und Genossenschaftsbanken – bereit hält. Nationale Besonderheiten dürfen nicht alleine deswegen einem globalen Standard zum Opfer fallen, weil dieser zu eng geschnürt ist, und dieses Korsett jeglichen Spielraum und jede Flexibilität raubt. Dabei plädiere ich nicht für Beliebigkeit, sondern für ein regelbasiertes Vorgehen gemäß dem altbekannten Prinzip "substance over form". Ich denke, dass dieses Prinzip bei Basel III nicht zuletzt durch unser Zutun hinreichend berücksichtigt wurde.
Mit Sorge betrachte ich aber mögliche europäische oder nationale Alleingänge, wenn sie ohne empirische Evidenz erfolgen. Die Eigenkapitalunterlegung der verschiedenen Aktiva sollte maßgeblich vom Risiko der jeweiligen Position abhängen und nicht darüber hinausgehenden steuerungspolitischen Aspekten genügen wollen. Es ist sicherlich nicht Aufgabe der Regelsetzer, einzelne Wirtschaftssegmente durch entsprechende Änderungen der bankenaufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen zu bevorzugen.

Deshalb begrüße ich die – mittlerweile international geführte – Diskussion um die angemessene aufsichtliche Behandlung von Mittelstandkrediten. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wird in nächster Zeit untersuchen, ob die Institute die Vorgaben für die Kredit-Risikogewichte einheitlich verwenden. Damit dürfte sich auch die Gelegenheit bieten, die Vorgaben zum Mittelstandkredit zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Wie ist es um den Mittelstandkredit im Moment und in der Zukunft bestellt? Ich denke, ich kann hier trotz "drohender" höherer Eigenkapitalunterlegung teils Entwarnung geben. Wegen der neuen Regeln werden unsere typischen Mittelstandbanken im Regelfall nicht an ihrer Aufgabe, die Realwirtschaft mit ausreichend Kredit zu versorgen, scheitern. Denn insbesondere Sparkassen und Kreditgenossenschaften – also klassische Mittelstandbanken – werden die Basel-III-Anforderungen im Mittel gut erfüllen – diesen Schluss legen jedenfalls alle unsere Untersuchungen nahe.

Und ich wiederhole gern auch eine andere Botschaft noch einmal. Es gibt keinerlei Anzeichen, dass Banken ihr Kreditangebot an den Mittelstand derzeit einschränken.

Sorge ich mich um den möglichen Anstieg der Kreditzinsen? Wie gesagt, die Kreditbepreisung ist grundsätzlich von vielen Faktoren abhängig – u. a. von der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, der Besicherung, der Kreditart und der Laufzeit, und besonders wichtig: das allgemeine Zinsniveau und die Ausrichtung der Geldpolitik. Die Eigenkapitalkosten der Banken scheinen auch in Zukunft nicht der wesentlicher Treiber zu sein, vor allem dann nicht, wenn etliche deutsche Institute die künftigen Anforderungen bereits heute einhalten.

Im Gegenteil, es gibt Entwicklungen, die sogar für niedrigere Kreditzinsen sprechen. Denn – und als Bankenaufseher sehe ich diese mögliche Entwicklung durchaus mit gemischten Gefühlen – es ist nicht auszuschließen, dass sich die Realwirtschaft künftig verstärkt bei Akteuren finanziert, die nicht dem Bankensektor zuzurechnen sind. Eine derartige, aus systemischer Sicht natürlich nicht unproblematische Entwicklung, würde dennoch Druck auf die Margen der Banken ausüben.

Ob Basel III nun die Kreditzinsen für den Mittelstand tatsächlich erhöhen wird, halte ich deshalb für nicht ausgemacht. Der Effekt von Basel III auf die Kreditzinsen des Mittelstands könnte vielmehr deutlich überschätzt werden.

Denn: Nicht nur die typischen Mittelstandbanken wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken wollen den Schwerpunkt ihres Geschäftsmodells auf das Firmen- und Privatkundengeschäft legen. Die vielen Gespräche, die ich mit Bankvorständen großer Institute über ihre Geschäftsmodelle geführt habe, zeigen, dass auch sie im Kreditgeschäft mit deutschen Firmenkunden wachsen wollen. Nie war der deutsche Mittelstand für deutsche Institute attraktiver – zum einem, weil das Investmentbanking relativ teurer wurde. Zum anderen weil manche Bank erkannt hat, dass sie für einen dauerhaften Erfolg umfassende Kenntnis über das jeweilige Geschäftsfeld vorhalten muss – und dies ist auf dem heimischen Markt einfacher umzusetzen. Abgebaut und gespart wird woanders – nämlich beim Kreditersatzgeschäft und bei ausländischen Aktivitäten. Das Kreditgeschäft selbst ist für das Gros der deutschen Banken ein attraktiver Wachstumsmarkt. Und das ist doch eine gute Nachricht.