Auf die Größe kommt es an - Bankenaufsicht und -regulierung maßgeschneidert? Vortrag beim Bankenforum der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz in Ludwigshafen
Es gilt das gesprochene Wort.
1 Einleitung
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Einladung. Ich freue mich sehr, heute auf dem IHK Bankenforum zu sprechen.
Worüber ich mit Ihnen sprechen möchte, ist ein Thema, von dem ich denke, dass es Ihnen allen unter den Nägeln brennt: das Thema der Proportionalität - oder Verhältnismäßigkeit - in der Bankenregulierung und -aufsicht.
Dieses gerade in Deutschland mit seiner traditionell vielfältigen Bankenlandschaft kontroverse Thema kann in einer einzigen Frage zusammengefasst werden: Sollten regulatorische Anforderungen für kleine und mittlere Banken aus Gründen der Proportionalität noch weiter reduziert werden?
Letztlich geht es bei dieser Frage darum, ob es realistisch ist, regulatorische Anforderungen im Verhältnis zur Größe einer Bank abzustufen ohne dabei die Stabilität des Bankensystems zu gefährden. Und das ist nicht ganz so einfach zu beantworten.
Lassen Sie uns also diskutieren, ob ein Mangel an Proportionalität in der Regulierung tatsächlich ein Problem darstellt, welche Dimensionen dieses Problem hat und wie es eventuell gelöst werden kann. Das Leitmotiv ist dabei die Forderung, dass bei Regulierung und Aufsicht Kosten und Nutzen im Gleichgewicht sein müssen, und zwar aus gesellschaftlicher Sicht.
Vor diesem Hintergrund werde ich über drei Dinge sprechen: erstens, über die Kosten einer Regulierung, die letztlich auf eher große, global tätige Institute ausgerichtet ist; zweitens, über Möglichkeiten, die Proportionalität der Regulierung noch zu stärken, und drittens, über die Risiken, die man bei einer Stärkung der Proportionalität beachten muss.
2 Regulierung und ihre Kosten
Bei Diskussionen zum Thema Proportionalität geht es um die Vermutung, dass Regulierung und Aufsicht kleine und mittlere Banken überproportional belasteten.
Ein wesentlicher Grund hierfür sei, dass die Komplexität von Regulierung und Aufsicht stetig zugenommen habe - und das entlang aller drei Säulen des Baseler Regulierungsregimes. In der Säule 1, also bei den Eigenkapitalvorschriften, seien die risikogewichteten Berechnungsmethoden komplexer und die Datenanforderungen umfassender geworden. In der Säule 2, also beim aufsichtlichen Überprüfungsprozess, seien die Anforderungen an Risikomanagementsysteme immer detaillierter geworden. Und bei Säule 3, also den Offenlegungspflichten, würden Ausmaß und Häufigkeit der Meldungen weiter zunehmen. Das gelte im Übrigen nicht nur für die Offenlegungspflichten, sondern auch für die aufsichtlichen Meldepflichten.
Nun stellte bereits der Vorgänger der aktuellen Regulierung, Basel II, ein detailliertes und komplexes Regelwerk dar. Die auf die globale Finanzkrise folgende Regulierungsreform hat das nicht geändert. Durch verbesserte und neue Instrumente ist ein anspruchsvolles, vielgliedriges Regulierungssystem entstanden.
Die Komplexität der reformierten Regeln lässt sich insbesondere dadurch erklären, dass die Regeln global harmonisiert und auf international tätige Banken ausgerichtet sind. Denn letztlich wurde die Reform von zwei Grundannahmen getrieben: Erstens, dass große, global tätige Banken im Mittelpunkt der Krise standen - Stichwort "too big to fail"; und zweitens, dass eine Lösung angesichts global vernetzter Finanzmärkte ebenfalls global sein muss.
In diesem Sinne wurden die G20 und der globale Finanzstabilitätsrat aufgewertet. Zusammen mit dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurden sie zum zentralen Ort der globalen Regulierungsreform. Ziel war es, global tätige Banken stärker zu regulieren und gleichzeitig ein global harmonisiertes „level playing field“ zu schaffen.
Zur Umsetzung der Regulierungsreform, also der neuen Regeln nach
Basel III, wurde in der EU die CRR entwickelt, die die Regulierung auf europäischer Ebene verbindlich vorschreibt. Um einheitliche Standards in der Aufsicht sicherzustellen, wurde die Europäische Bankenunion mit einem einheitlichen Aufsichtsmechanismus geschaffen. Der Großteil der in Deutschland gültigen Regeln und Verfahrensvorschriften wird nun vor einem europäischen Hintergrund und auf der europäischen Ebene bestimmt.
Folge dieser Entwicklungen ist, dass fast alle Regulierungsmaßnahmen im Prinzip auf international tätige Großbanken ausgerichtet sind. Das ergibt vor dem Hintergrund der Krise durchaus Sinn. Jedoch entsteht bei der nationalen Anwendung der Regulierung hier und dort der Eindruck, das Kind mit dem Bade ausgeschüttet zu haben - dass die Regeln so komplex geworden sind, dass wir kleine und mittlere Banken damit überfordern.
Dementsprechend nimmt sowohl in den USA als auch in Europa die Debatte um die Proportionalität, also die Verhältnismäßigkeit, der Regulierung Fahrt auf. So hat sich zum Beispiel die EU-Kommission der Frage angenommen, welche Auswirkungen die europäische Umsetzung von Basel III auf die kleineren und mittleren Institute hat.[1]
Wie ist diese Debatte zu bewerten? Ganz ohne Frage ist der mit der Regulierung einhergehende Aufwand für Banken erheblich - ebenso wie für die Aufseher. Was man diesem Aufwand jedoch gegenüberstellen muss, sind die gesellschaftlichen Kosten von Finanzkrisen. Und vor diesem Hintergrund halte ich die Kosten der Regulierung insgesamt für durchaus gerechtfertigt.
Im Detail stellt sich allerdings die Frage, ob kleinere Banken durch die Regulierung überproportional belastet werden, wenn man die entsprechenden Kosten ins Verhältnis zur Größe und den Risiken kleinerer Banken setzt. In diesem Punkt denke ich, dass wir über Anpassungen nachdenken könnten - mehr Proportionalität kann angebracht sein.
Zu den Auswirkungen der Regulierung auf kleinere und mittlere Banken gibt es bislang nur wenige systematische Untersuchungen. Die Argumente für mehr Proportionalität sind derzeit eher noch auf den Einzelfall bezogen, und das sollte sich ändern. Vor diesem Hintergrund begrüße ich eine Studie im Auftrag des BVR, die vor wenigen Wochen veröffentlicht wurde. Auf Grundlage von qualitativen und quantitativen Analysen kommt diese Studie zu dem Ergebnis, dass die Regulierung für kleine und mittelgroße Banken besonders belastend sei - zum Beispiel im Bereich des Meldewesens.
Diese Studie ist sicherlich ein hilfreicher Anfang, und ich nehme ihre Ergebnisse sehr ernst. Aber es ist auch klar, dass Studien, die Banken nach ihrer Belastung durch die Regulierung fragen, wohl nur sehr selten zu dem Ergebnis kommen werden, dass die Belastung tragbar sei. Um weitere Erkenntnisse zu sammeln, analysieren wir das Thema daher auch selbst auf Grundlage unserer Erfahrung und Informationen.
In diesem Zusammenhang ist mein Appell an die Bankenvertreter, über allgemeine Kritik hinauszugehen und konkrete Vorschläge zu machen. Wichtig hierbei wäre insbesondere darzulegen, worin genau die Belastung liegt. Ist es der Implementierungsaufwand, der Aufwand für bankaufsichtliche Meldungen oder noch etwas ganz anderes? Und wie kann man den Aufwand für kleinere und mittlere Banken reduzieren, ohne das Regelwerk insgesamt zu schwächen?
3 Proportionalität ist wichtig - und sie ist nicht neu
Doch bevor ich hierauf genauer eingehe, ist es mir wichtig, eine Sache festzuhalten: Regulierung und Aufsicht sind schon heute weitgehend proportional ausgestaltet.
Denn schon während der Verhandlungen zu Basel II wurde sichergestellt, dass die Regeln auch mit den Geschäftsmodellen kleiner und mittlerer Banken kompatibel sind und die Kreditvergabe an kleine und mittelständische Unternehmen nicht behindern. Dies konnte nicht zuletzt durch das Engagement Deutschlands im Baseler Ausschuss erreicht werden. Basel II enthält eine ganze Reihe von Elementen, denen der Gedanke der Proportionalität zu Grunde liegt.
Zu diesen Elementen gehört zum Beispiel die Differenzierung der risikogewichteten Berechnung von Kapitalanforderungen in den Standardansätzen und in den auf internen Ratings basierten Verfahren. Weitere Elemente sind die Einführung eines Retailportfolios zur Bestimmung regulatorischer Kapitalanforderungen und die substantiellen Reduktionen der Risikogewichtung für Kredite an kleine und mittelständische Unternehmen im Standardansatz.
Diese Elemente der Proportionalität in Basel II haben einige zu der Einschätzung veranlasst, dass die Proportionalität eigentlich schon zu weit gegangen sei - dass die Erleichterungen für kleinere Banken schon über das aufsichtlich gerechtfertigte hinaus gegangen sei. Diese Einschätzung teile ich nicht. Ich denke, dass Basel II das Thema Proportionalität sehr gut und weitgehend berücksichtigt hat.
Auch Basel III und seine europäische Umsetzung haben das Thema Proportionalität aufgegriffen. So wurden die in Basel II enthaltenen Elemente beibehalten. Zusätzlich wurde eine stärkere Differenzierung in systemrelevante und nicht systemrelevante Institute eingeführt - besonders hohe aufsichtliche und regulatorische Anforderungen gelten nur für die systemrelevanten Institute. Eine weitere Erleichterung ist die Einführung des so genannten KMU-Ausgleichsfaktors in der europäischen Eigenkapitalrichtlinie, der die Eigenkapitalanforderungen für Kredite an kleine und mittelständische Unternehmen deutlich verringert. Davon profitieren gerade die kleinen und mittleren Institute.
Wenn wir dies alles berücksichtigen, ist meines Erachtens die Einschätzung gerechtfertigt, dass Regulierung und Aufsicht auch heute schon weitgehend proportional ausgestaltet sind.
4 Proportionalität weiter entwickeln
Dennoch scheint es gerechtfertigt, das immer noch im Entstehen begriffene neue Regelwerk auf den Prüfstand zu stellen. Die Frage ist, ob wir nicht im Versuch, das Bankensystem stabiler zu machen, Regeln vor allem für große, international tätige Banken entworfen haben, die kleineren Banken überfordern.
Dabei sollten wir uns allerdings nicht darauf konzentrieren, einfach die Eigenkapitalanforderungen zu verringern. Risikoorientierte Eigenkapitalanforderungen sind auch für kleine und mittlere Institute ein entscheidendes Instrument der Regulierung.
Stattdessen sollten wir hohe operative Belastungen prüfen, die einen nur geringen aufsichtlichen Nutzen haben. Dabei könnte es sinnvoll sein, bestimmte Anforderungen nicht auf kleine Banken anzuwenden, wenn der damit einhergehende operative Aufwand sehr hoch ist, die positive Wirkung auf die Stabilität der Bank hingegen eher gering.
Aber hierbei gelten zwei notwendige Bedingungen. Erstens: Systemrelevante Banken bedürfen weiter einer stringenten Regulierung auf Grundlage sehr hoher Standards; zweitens: auch kleine Banken müssen angemessen beaufsichtigt werden und dürfen nicht zu regulatorischer Arbitrage ermuntert werden. Sie dürfen keinen Anreiz bekommen, Lücken im Regelwerk auszunutzen.
Wenn diese zwei Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es aus meiner Sicht drei Ansatzpunkte, um die Proportionalität der Regulierung zu stärken.
Der erste Ansatzpunkt ist die Reduktion unverhältnismäßig hoher, regulatorisch bedingter operativer Kosten. So könnten zum Beispiel die Anforderungen an die Unternehmenssteuerung und an Governance-Strukturen differenziert und proportional zur Größe der Bank ausgestaltet werden. In Deutschland ist das über die Mindestanforderungen an das Risikomanagement bereits sichergestellt. Diese legen explizit fest, dass kleine, risikoarme Institute weniger strenge Vorgaben erfüllen müssen als große Institute. Dennoch sollte immer geprüft werden, ob die Einrichtung neuer Gremien, Stellen und Prozesse für kleinere Institute einen Aufwand darstellt, der weder der Größe noch dem Risiko der Institute angemessen ist. Gleiches gilt für die Anforderungen des Meldewesens.
Der zweite Ansatzpunkt ist die risikoorientierte, proportionale Aufsicht durch den neuen europäischen Aufsichtsmechanismus. Im Grunde genommen bemühen sich die Europäische Zentralbank und die nationalen Aufsichtsbehörden schon seit den ersten Planungen zur Bankenunion, Proportionalität angemessen zu berücksichtigen. Die Tatsache, dass nur die größten Banken des Euro-Raums direkt von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigt werden, ist ein wichtiges Ergebnis dieser Bemühungen. Letztlich geht es aber auch darum, im konkreten Aufsichtshandeln eine stärkere Proportionalität zu erreichen.
Damit dies nicht nur Lippenbekenntnisse bleiben, gibt es noch einen dritten Ansatzpunkt, um den Gedanken der Proportionalität weiterzuentwickeln: ein standardisiertes Vorgehen zur Berücksichtigung von Proportionalität im europäischen Regelsetzungsprozess. Eine Blaupause also, die vorgibt, wie die europäischen Regulierer und Aufseher bei der Entwicklung von Maßnahmen Proportionalität berücksichtigen sollten. Eine solche Blaupause zu entwickeln, ist derzeit auch ein Anliegen des Europäischen Parlaments.[2]
5 Die Risiken unzureichender Regulierung
Auch wenn mehr Proportionalität zu begrüßen ist, möchte ich eines klar stellen: Proportionalität in der Regulierung darf keine Schlupflöcher öffnen, die regulatorischen Arbitrage ermöglichen und dadurch die Stabilität des Finanzsystems gefährden.
Das Leitmotiv von Regulierung und Aufsicht war, dass ihre Kosten und ihr Nutzen im Gleichgewicht sein müssen. Die Folgen von Finanzkrisen - und nicht nur der jüngsten Finanzkrise - zeigen hier ein eindeutiges Bild: Ja, Kosten der Regulierung sind substantiell, zu wenig Regulierung aber verursacht letztlich deutlich höhere Kosten. Der gesellschaftliche Nutzen guter Regulierung übersteigt deren Kosten für die Banken deutlich.
Bei allen Überlegungen zu mehr Proportionalität in der Regulierung ist also entscheidend, dass die Stabilität des Bankensystems gewahrt bleibt. Und hier sollten wir nicht dem Irrglauben erliegen, dass kleine Institute per se ein geringeres Risiko darstellen als große Banken. Für ein einzelnes Institut mag das vielleicht zutreffen. Wenn aber viele kleine Institute ein ähnliches Geschäftsmodell verfolgen und ähnliche Risiken eingehen, kann das durchaus ein Risiko für das gesamte System sein. Das Stichwort ist hier nicht "too big to fail", sondern "too many to fail".
Jede Debatte zur Proportionalität muss also berücksichtigen, dass auch von kleinen und mittleren Banken Risiken ausgehen können. Vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit dürfen die regulatorischen Anforderungen also nicht soweit reduziert werden, dass diese Risiken schlagend werden.
6 Zusammenfassung
Meine Damen und Herren,
Regulierung und Aufsicht stellen kleinere Banken ohne Frage vor hohe operative Anforderungen. Und ohne Frage stehen diese Anforderungen in manchen Fällen nicht im Verhältnis zur Größe und zum Risiko der Bank. Vor diesem Hintergrund gilt es nun, solche Regeln und Praktiken zu prüfen, die unverhältnismäßig hohe operative Kosten verursachen, ohne signifikanten bankaufsichtlichen Nutzen zu stiften.
Ich habe drei Ansatzpunkte genannt, um den Gedanken der Proportionalität in der Regulierung zu stärken. Erstens, die Abstufung von Anforderungen, um unnötig hohe operative Kosten für kleine und mittlere Banken zu vermeiden; zweitens, eine stärker differenzierte europäische Aufsicht und drittens, ein standardisiertes Vorgehen zur Berücksichtigung von Proportionalität im europäischen Regelsetzungsprozess.
Zwei Dinge dürfen wir dabei aber nicht außer Acht lassen: Regulierung und Aufsicht sind bereits heute in hohem Maß verhältnismäßig ausgestaltet und nehmen direkt wie indirekt auf die Größe von Banken Rücksicht. Außerdem muss stets darauf geachtet werden, dass eine stärkere Proportionalität keinen Anreiz zur regulatorischen Arbitrage gibt, und dass die Stabilität des Bankensystems gewahrt bleibt.
Wir nehmen das Thema Proportionalität ernst und analysieren es umfassend. Letztlich geht es um Vielfalt im Bankensystem – Vielfalt mit Blick auf die Größe von Instituten und Vielfalt mit Blick auf die Geschäftsmodelle. Diese Vielfalt zu erhalten muss das Ziel einer Debatte über Proportionalität sein.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Fußnoten: