Studie zur Entwicklung der elektronischen Identifizierung im Zahlungsverkehr
Eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz der Deutschen Bundesbank hat sich für mehr Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft bei der Etablierung elektronischer Identifizierungsmittel (eID) ausgesprochen. In einem gerade veröffentlichten Bericht hat die Arbeitsgruppe die Rahmenbedingungen und Einsatzmöglichkeiten von eIDs im Zahlungsverkehr und bei der Kontoeröffnung in Deutschland untersucht. Demnach könnten Verbraucher eIDs neben der für die Kontoeröffnung vorgeschriebenen Identitätsüberprüfung prinzipiell auch dazu nutzen, um sich in ihr Online-Konto einzuloggen, Transaktionen abzusichern, Online-Käufe zu tätigen oder eine elektronische Signatur zu leisten. „Wer bei zunehmender Digitalisierung Zahlungen und Finanzgeschäfte abwickeln möchte, benötigt auf Dauer eine sichere elektronische Identität“
, erklärte Burkhard Balz, das für den Zahlungsverkehr zuständige Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank.
Die große Bedeutung sicherer und nutzerfreundlicher eIDs ist in Fachkreisen unumstritten. In Deutschland ist deren Marktdurchdringung jedoch nach wie vor gering, anders als in anderen europäischen Ländern wie Estland oder Schweden. Zwar hat der deutsche Gesetzgeber den Bedarf sicherer elDs frühzeitig erkannt und mit der Neufassung des Personalausweisgesetzes vom 18. Juni 2009 die Grundlage für ein staatliches eID-Angebot geschaffen. Doch die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises erfüllt nicht alle Anforderungen des Marktes und hat sich in der Breite bisher nicht durchgesetzt. Die Arbeitsgruppe hält daher auch private Angebote, die sich bereits am Markt etablieren, für notwendig.
Die Arbeitsgruppe hat in ihrem Bericht die Besonderheiten bestehender staatlicher und privater eID-Lösungen sowie die Voraussetzungen und Hindernisse für deren erfolgreiche Verbreitung analysiert und Handlungsempfehlungen formuliert: Es sollen Wege aufgezeigt werden, die die Verbreitung sicherer und nutzerfreundlicher Angebote in Deutschland und der EU unterstützen sowie ein europaweites Level-Playing-Field fördern, ohne andere gesetzgeberische Ziele zu beeinträchtigen.
Mitglieder der Arbeitsgruppe eID sind neben der Deutschen Bundesbank Vertreterinnen und Vertreter des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., des Bundesverbands der Zahlungs- und E-Geld-Institute, des Verbands Deutscher Treasurer e.V., des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V., des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft und des Handelsverbands Deutschland. Darüber hinaus sind verschiedene öffentliche Stellen als Sachverständige in beobachtender Funktion beteiligt.