Schwerpunkte des Monatsberichts Dezember 2015
Ertragslage und Finanzierungsverhältnisse deutscher Unternehmen im Jahr 2014
In dem weitgehend störungsfreien makroökonomischen Umfeld des Jahres 2014 mit Nachfrageimpulsen sowohl von den Exportmärkten als auch aus der Binnenwirtschaft haben die nichtfinanziellen Unternehmen ihre Ertragskraft spürbar gesteigert. Die Umsatzrendite vor Steuern kehrte, nach einer konjunkturbedingten Delle im Jahr 2013, wieder auf das Niveau der Jahre 2010 bis 2012 zurück (4¼%).
Die Basis für die höheren Gewinne war zum einen, dass die Unternehmen im Berichtszeitraum deutlich mehr Waren absetzten und Leistungen erbrachten. Zum anderen sank der Materialaufwand insbesondere durch den Fall der Rohölpreise in der zweiten Jahreshälfte 2014. Die Personalkosten erhöhten sich demgegenüber wie schon in den Vorjahren angesichts steigender Belegschaften und Entgelte erkennbar. Außerdem gab es zusätzliche Kostenbelastungen durch erhöhte Abschreibungen.
In den nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellten Bilanzen der nichtfinanziellen Unternehmen blieben auffällige Bewegungen in den Aktiv- und Passivpositionen weitgehend aus. Der langfristige Trend der Eigenkapitalstärkung hat sich fortgesetzt, wobei 2014 nicht nur die kleinen und mittleren Unternehmen - wie hauptsächlich in den Vorjahren - dazu beitrugen, sondern auch die Großunternehmen. Im Gegensatz dazu gab es in den nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellten Bilanzen der börsennotierten Konzerne deutliche Verschiebungen zwischen Eigen- und Fremdmitteln. Der Unterschied beruht im Wesentlichen darauf, dass zur Wertermittlung von Pensionsrückstellungen in der Konzernbilanzierung stichtagsbezogene Marktzinsen für die Diskontierung erwarteter Zahlungsverpflichtungen herangezogen werden, wohingegen nach Handelsrecht ein siebenjähriger Durchschnittszins zu verwenden ist. Die zinsbedingte Erhöhung der Pensionsrückstellungen war ein wesentlicher Faktor dafür, dass die Eigenkapitalquote der börsennotierten Unternehmensgruppen 2014 deutlich sank und im laufenden Jahr beträchtlich schwankte.
Das Expansionsstreben der Firmen zeigte sich im Berichtszeitraum wieder besonders deutlich an einer beträchtlichen Erhöhung des Beteiligungsvermögens, nachdem es 2013 zu einer Atempause gekommen war. Die eigenen Produktionskapazitäten wurden ebenfalls erweitert. Dabei schien der Beschäftigungszuwachs erneut von größerer Bedeutung zu sein als der Sachanlagenzugang. Die unternehmerischen Aktivitäten wurden im Jahr 2014 zum weit überwiegenden Teil aus internen Mitteln finanziert. Die Grundlage hierfür bildete eine kräftige Expansion des Cashflows. Auf Fremdmittel wurde in größerem Umfang zurückgegriffen, wenn - wie im Fahrzeugbau - in hohem Maße in Sachanlagen investiert und Beteiligungen erworben wurden.
Die Einlagensicherung in Deutschland
Am 3. Juli 2015 ist das Einlagensicherungsgesetz in Kraft getreten, mit dem die harmonisierten Vorgaben der überarbeiteten europäischen Einlagensicherungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt worden sind. Das neue Einlagesicherungsgesetz ersetzt das im Jahr 1998 in Kraft getretene Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das der damaligen gemeinsamen Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie sowie der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie diente.
Ausgehend von der bisherigen Rechtslage werden die neuen Harmonisierungsvorgaben sowie deren Umsetzung in Deutschland vorgestellt. Das seit 1998 errichtete System der gesetzlichen Einlegerentschädigung für private und öffentlich-rechtliche Institute wird fortgeführt. Maßgebliche Änderungen ergeben sich für die institutssichernden Einrichtungen des deutschen Bankgewerbes. Insgesamt wird das Schutzniveau für die Einleger weiter verbessert.
Die deutsche Einlagensicherung bleibt auf dieser Grundlage national verankert. Abschließend werden auch die aktuellen Pläne für eine gemeinsame Einlagensicherung auf der europäischen Ebene dargestellt und bewertet. Eine entscheidende Voraussetzung für eine gemeinsame Einlagensicherung ist der Risikoabbau bei den Banken. Hierzu könnte neben den bereits beschlossenen bankaufsichtlichen Regularien wesentlich auch eine Abschaffung der bankaufsichtlichen Privilegierung von Forderungen gegenüber Staaten beitragen. Denn dies würde unterstützen, dass die wirtschaftliche Lage der Banken weniger abhängig von der Lage des jeweiligen Heimatlandes ist. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass bei Ausfall des Heimatlandes über die direkten Auswirkungen auf die nationalen Banken die wirtschaftlichen Folgen im Rahmen der europäischen Einlagensicherung vergemeinschaftet würden. Letztendlich bestünde die Gefahr, dass die Einlagensicherung über diesen Ansteckungsweg indirekt für Staatsschulden anderer Länder einstehen müsste. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist das Insolvenzrecht. Regeln zur Insolvenz von Unternehmen oder Privatpersonen haben direkte Auswirkungen auf die Risikolage der Banken und die Lasten, die sie bei der Insolvenz der Kreditnehmer tragen müssen. Über eine gemeinsame europäische Einlagensicherung ohne Erfüllung der Vorbedingungen könnten zum Beispiel die Folgen von Insolvenzregeln, die den nationalen Privatsektor zulasten der kreditgebenden Banken begünstigen, vergemeinschaftet werden. Solange diese Schritte nicht unternommen wurden, ist eine gemeinsame europäische Einlagensicherung abzulehnen.