Erklärung von Bundesbankpräsident Jens Weidmann zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

„Das Bundesverfassungsgericht hebt in seinem Urteil wichtige Gestaltungsmerkmale des PSPP hervor, die in der Gesamtschau einen ausreichenden Abstand zur monetären Staatsfinanzierung sichern. Und auf dessen Bedeutung habe ich in der Vergangenheit hingewiesen. Der EZB-Rat hat nun eine Frist von drei Monaten, seine Abwägungen der Verhältnismäßigkeit des Programms darzulegen. Die Erfüllung dieser Vorgabe unter Beachtung der Unabhängigkeit des EZB-Rats werde ich unterstützen.“