Erklärung der Deutschen Bundesbank zur Bilanzierung der Goldreserven

Die Deutsche Bundesbank hält und verwaltet die nationalen Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland mit größter Sorgfalt. Zu den Währungsreserven zählen 3.396 Tonnen Gold zum Bilanzstichtag 31.12.2011. Für die Lagerung dieser Goldbestände ist deren Charakter als Währungsreserve maßgeblich und es gelten höchste Sicherheitsanforderungen.

Teile ihrer Goldreserven lässt die Bundesbank seit Jahrzehnten bei Notenbanken im westlichen Ausland lagern: bei der Federal Reserve Bank of New York, der Bank of England und der Banque de France. Von diesen Notenbanken erhält die Deutsche Bundesbank jährlich Bestandsbestätigungen an Feinunzen Gold als Grundlage für die Bilanzierung. An der Integrität, Reputation und Sicherheit dieser ausländischen Lagerstellen gibt es keinen Zweifel. Das Eigentum an den Barren bleibt durch die Verwahrung bei den Partnernotenbanken unberührt und begründet ein insolvenzsicheres Recht. Darüber hinaus genießt die Bundesbank als Notenbank einen besonderen Immunitätsschutz und damit auch Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen. Eine Vermischung mit den Beständen Dritter ist ausgeschlossen.

Bezüglich des Umfangs der körperlichen Bestandsaufnahme der im Ausland gelagerten Goldreserven zu Bilanzierungszwecken vertreten Bundesrechnungshof und Bundesbank unterschiedliche Auffassungen. Dazu erklärt die Bundesbank: Zum einen entspricht der vom Bundesrechnungshof gewünschte Prüfumfang nicht den Usancen zwischen Notenbanken. Zum anderen entsprechen die seit vielen Jahren angewandte Buchinventur und die ergänzenden Bestätigungen der Verwahrstellen den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Mit den vorliegenden Unterlagen und den angewendeten Verfahren ist der Nachweis über die ausgelagerten Goldbestände vollständig und seit Jahrzehnten nachvollziehbar erbracht. Die Vorgehensweise wurde durch alle bisherigen Jahresabschlussprüfer bestätigt, die ausnahmslos ein uneingeschränktes Testat erteilt haben, das jedes Jahr im Geschäftsbericht der Bundesbank veröffentlicht wird. Auch der Bundesrechnungshof, der den Jahresabschluss seit 2002 prüft, hat die Bilanzierung der Bundesbank bisher nie beanstandet. Das unabhängige Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ausdrücklich bestätigt, dass das von der Bundesbank  für die Goldbestände gewählte Inventurverfahren rechtskonform ist. Bei bedeutenden Bilanzpositionen sind über die Buchinventur hinausgehende Prüfungshandlungen möglich. Hierbei sind jedoch auch die Integrität und die Unabhängigkeit des Verwahrers zu berücksichtigen. Dass es sich bei den Verwahrstellen der Bundesbank um Adressen von allerhöchster Reputation und Bonität handelt, steht außer Zweifel. Zu Prüfungshandlungen, die über die Buchinventur hinausgehen, ist mit den Partner-Notenbanken der Bundesbank Stillschweigen vereinbart worden.

Ungeachtet der bestehenden Rechtsauffassung wird die Bundesbank Anregungen des Bundesrechnungshofs, soweit es möglich ist, aufgreifen. Maßgeblich für Entscheidungen über die Lagerung der Goldbestände bleibt jedoch deren Charakter als Währungsreserve. Wie bereits in der Vergangenheit wird die Bundesbank auch künftig Teile der Goldbestände aufarbeiten und überprüfen lassen. Damit können  auch partielle Verlagerungen verbunden sein. Damit die Goldbestände ihre Funktion als Währungsreserven erfüllen können, müssten sie im Bedarfsfall ohne logistische Einschränkungen in gängige Reservewährung eingetauscht werden können. Dies ist der Grund für die Lagerung von Teilen der Goldreserven bei Partner-Notenbanken im Ausland.