Bundesbank legt nach Gesprächen mit Verbänden Entgelte für modernisierte Bargelddienstleistungen fest
Auf der Basis eines intensiven Dialogs mit dem Zentralen Kreditausschuss, dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels und der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste hat der Vorstand der Deutschen Bundesbank über die im nächsten Jahr beabsichtigte Anpassung und Konkretisierung ihrer Dienstleistungen im baren Zahlungsverkehr entschieden und hierfür die Entgelte festgesetzt. Die Entgelte für einzelne Dienstleistungen werden in das Preisverzeichnis der AGB der Bundesbank aufgenommen und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Mit ihrer aktiven Einbindung in den Bargeldzyklus und die Banknotenbearbeitung kommt die Bundesbank ihrer Verantwortung für die Qualität des Bargeldumlaufs und die Falschgeldprävention und -bekämpfung im Einklang mit den Beschlüssen des EZB-Rats zur Rolle der Notenbanken nach. Darüber hinaus leistet sie mit ihrer Bargeldinfrastruktur einen Beitrag zu einer reibungslosen Bargeldversorgung auch in Krisenfällen. Gleichermaßen unterstützt sie den für den Euro-Währungsraum festgelegten Handlungsrahmen, der Kriterien für eine direkte Beteiligung der Kreditinstitute und anderer professioneller Bargeldakteure an der Rückführung von Banknoten in den Wirtschaftskreislauf ohne Beteiligung der Notenbanken festlegt. Damit erhalten die Bargeldakteure neue qualitativ hochwertige Aufgaben, die eine Beteiligung der Bundesbank in geringerem Umfang als bisher erwarten lassen. Die hierfür notwendigen Abkommen zwischen den Bargeldakteuren und der Bundesbank werden derzeit erarbeitet.
Die erwähnten Anpassungen der AGB der Bundesbank sind bedingt durch die im Februar nächsten Jahres beginnende Modernisierung ihrer Banknotenbearbeitung. Der Einsatz leistungsfähiger, dem neuesten Stand der Technik entsprechender Multistückelungs-Bearbeitungssysteme macht die bisherige arbeitsintensive Aufbereitung der Einzahlungen - Sortierung nach Stückelung und gleicher Lage der Banknoten - überflüssig. Im Umfeld der Geldbearbeitung wird die Bundesbank ihre Arbeitsprozesse straffen und dadurch sowohl interne als auch gesamtwirtschaftliche Effizienzgewinne erzielen. Im Verkehr mit ihren Kunden sorgt sie durch den Einsatz neuer, flexibler Verpackungsmöglichkeiten (Safebags) und einen mittelfristig beabsichtigten elektronischen Datenaustausch für kürzere Abwicklungszeiten. Die Übergangsphase dauert voraussichtlich bis Ende 2008.
Der Entscheidung voraus gegangen waren - wie in der Pressekonferenz im März 2005 von Präsident Prof. Dr. Axel A. Weber zugesagt - mehrere Gespräche mit Vertretern der Bargeldakteure, die auf ein der Verantwortung der Bundesbank für den Bargeldumlauf gerecht werdendes und für alle Beteiligten tragfähiges Entgeltmodell abzielten. Das modular aufgebaute Entgeltmodell enthält sowohl ein fixes Element (1 Euro als Stückpreis pro Einzahlungsgebinde) als auch mengenabhängige Komponenten (1 Euro für jede zusätzliche Abstimmeinheit innerhalb eines Gebindes) sowie ein Degressionselement in Form des Entgelts für die Belegerfassung und - weiterleitung. Das Entgeltmodell berücksichtigt auch die Erfahrungen und das Entgeltniveau in anderen europäischen Ländern, soweit diese die Multistückelungsbearbeitung eingeführt haben.
Die Bundesbank hat ihre Entscheidung nach Gesprächen mit allen Verbänden getroffen. Der Dialog zwischen der Deutschen Bundesbank und den Bargeldakteuren wird fortgesetzt.