Bundesbank begrüßt eindeutige Gerichtsentscheidung

Das Landgericht Frankfurt hat heute die Klage der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) gegen die Deutsche Bundesbank abgewiesen.

Die Bundesbank ist damit in ihrer Rechtsauffassung und Einschätzung ihrer öffentlichen Verantwortung für das Bargeld bestätigt worden. Die Bundesbank hat den gesetzlichen Auftrag, eine reibungslose und effiziente Bargeldversorgung sicherzustellen; dazu gehört, eine hohe Qualität der umlaufenden Banknoten zu gewährleisten, Falschgeld auszusortieren und eine ausreichende Infrastruktur zur Vorsorge gegen Störungen des Bargeldverkehrs bereitzustellen. Im Rahmen des öffentlichen Auftrags besteht kein Wettbewerbsverhältnis zu privaten Dienstleistern - vergleichbar etwa der Situation von Sicherheitsbehörden gegenüber privaten Sicherheitsfirmen. Die Bundesbank nutzt zur Erfüllung dieses Auftrags die technischen Möglichkeiten zur Rationalisierung durch Einsatz moderner Maschinen („Multistückelung“), um eine effiziente und kostengünstige Versorgung mit Bargeld sicherzustellen.

Das für den Bargeldbereich zuständige Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, Dr. Hans Reckers, erklärte: „Die Bundesbank sieht in dieser Gerichtsentscheidung eine gute Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit mit den privaten Bargeldakteuren.“

Das Urteil wird unter www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de veröffentlicht.