BaFin und Bundesbank starten Stresstest für kleine und mittelgroße Institute Gemeinsame Pressenotiz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank
Deutsche Bundesbank und BaFin starten heute zum fünften Mal einen Stresstest zur Einschätzung der Ertragslage und Widerstandsfähigkeit von rund 1.300 kleinen und mittelgroßen Banken, die unter unmittelbarer nationaler Aufsicht in Deutschland stehen, die sogenannten „Less Significant Institutions“ (LSIs).
Diese ursprünglich für 2021 geplante Übung wurde wegen der Covid-19-Pandemie verschoben, um die teilnehmenden Banken zu entlasten. Wie bei früheren LSI-Stresstests sollen die Ergebnisse zur Ermittlung der aufsichtlichen Eigenmittelempfehlung herangezogen werden. Parallel wird ein Stresstest bei allen deutschen Bausparkassen durchgeführt, der das Geschäftsmodell dieser Spezialinstitute berücksichtigt.
Der LSI-Stresstest besteht aus zwei Bausteinen. Im Umfrageteil werden die Plan- und Prognosedaten der Kreditinstitute sowie die Auswirkungen von fünf durch die Aufsicht vorgegebenen Zinsszenarien für den Zeitraum von 2022 bis 2026 abgefragt. Im zweiten Teil, dem eigentlichen Stresstest, simulieren die Institute ihre Ertragslage und Widerstandsfähigkeit für die Jahre 2022 bis 2024, jeweils in einem Basis- und einem Stressszenario. Letzteres sieht eine massive Wirtschaftseintrübung und eine entsprechend herausfordernde Marktentwicklung vor. Im Stresstest erfolgt eine Modellierung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Zinsergebnis-, Adressrisiko- und Marktrisikokomponenten der Banken. Der Verzehr an harter Kernkapitalquote wird als Differenz von Ausgangskapitalquote und der niedrigsten Kapitalquote im dreijährigen Stresshorizont bestimmt.
Der LSI-Stresstest 2022 ist grundsätzlich analog zum LSI-Stresstest 2019 konzipiert. Ein wesentlicher Unterschied ist allerdings die weitreichendere Berücksichtigung von Proportionalität: Sofern Institute in einzelnen Risikokategorien aufsichtlich festgelegte Schwellenwerte nicht überschreiten, müssen sie den Erhebungsbogen nicht vollständig ausfüllen. Dies wird insbesondere solche Institute entlasten, die als kleine und nicht komplexe Institute („Small and Non-Complex-Institution“) klassifiziert sind.
Die Banken müssen der Aufsicht die im Stresstest erhobenen Daten bis Ende Mai 2022 übermitteln. lm Anschluss unterziehen Bundesbank und BaFin die Ergebnisse einer sorgfältigen Qualitätssicherung und werden diese voraussichtlich Ende September 2022 veröffentlichen.