Zentralbanken müssen grüner werden Gastbeitrag in "Die Zeit"
Das Pariser Klimaabkommen vom Dezember 2015 verlangt, dass "die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden müssen mit einer (…)gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung". Aber wie können die Finanzmärkte umfassend zum Erreichen der Klimaziele beitragen? Beim klassischen "magischen Dreieck" der Finanzanlage ging es bislang nur um die Kombination von Rendite, Risiko und Liquidität.
Mit der Nachhaltigkeit als neuem Element kann dieses Dreieck zum Viereck werden, wenn die Marktteilnehmer auch berücksichtigen, wie ökologisch und sozial nachhaltig ein bestimmtes Investment ist. Nachhaltiges Investieren ist dann nicht nur ein grünes Sahnehäubchen, sondern wird zu einem substanzieller Bestandteil von Finanzstrategien.
Noch befindet sich zum Beispiel der Markt etwa für Grüne Zinspapiere in den Kinderschuhen, seit dem Jahr 2007 sind insgesamt etwa 250 Milliarden Euro auf den Markt gekommen. Allerdings ist das Wachstum enorm. Noch viel größer ist das Potenzial in dem 2600 Milliarden Euro umfassenden globalen Aktienmarkt. Und die Nachfrage übersteigt das Angebot gewaltig: Märkte für nachhaltige Anlageklassen sind oft nicht hinreichend liquide, um großvolumige Anlagen zu ermöglichen.
Nachhaltig zu investieren hat handfeste Vorteile – man kann langfristig damit planen und hat eine zukunftsträchtige Anlage. Studien zeigen, dass nachhaltige Anlageformen besonders hohe risikobereinigte Renditen ermöglichen können. Diese Art der Anlage folgt demnach nicht nur einem ethisch-moralischen Imperativ, sondern nutzt den eigenen wirtschaftlichen Interessen.
Die Bundesbank kann und will nachhaltiges Investieren nicht vorschreiben. Im Rahmen ihres eng begrenzten Mandats kann sie jedoch das nachhaltige Investieren unterstützen – und tut dies auch. Seit 2007 verfolgen wir nachhaltige Anlagestrategien, wenn wir uns anvertraute öffentliche Gelder verwalten. Um solche Strategien auch anderorts zu unterstützen, haben wir eine von der Bundesbank moderierte Länderarbeitsgruppe zu Nachhaltigkeitsindizes ins Leben gerufen. Sie soll wirksame nachhaltige Aktienindizes entwickeln – und später eventuell auch Indizes für Anleihen.
Als Bankenaufseher kann die Bundesbank außerdem das Bewusstsein für Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel schärfen und dafür sorgen, dass die Finanzinstitute diesen ausreichend begegnen. Dabei müssen zum Beispiel Risiken für die Werthaltigkeit von Finanzanlagen beachtet werden. Schätzungen zufolge könnten bei einer Umsetzung der Pariser Beschlüsse etwa 80 Prozent der von den großen Energiekonzernen bilanzierten fossilen Brennstoffe ungenutzt bleiben und müssten damit abgeschrieben werden.
Bereits heute müssen Kreditinstitute der Aufsicht nachweisen können, dass sie alle wesentlichen Risiken, die ihr Unternehmen betreffen, im Griff haben – also gegebenenfalls auch Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel. In Brüssel wird im Rahmen der Reform der europäischen Aufsichtsagenturen gegenwärtig diskutiert, ob die Prüfung der Nachhaltigkeit der Banktätigkeit in das gesetzliche Mandat der Bankenaufsicht aufgenommen wird.
Als Notenbank mit einem Mandat für Finanzstabilität müssen wir zudem den Finanzsektor als Ganzes im Blick haben. Hier stellen sich zwei grundsätzliche Fragen: Kann das Finanzsystem damit umgehen, wenn große Vermögenswerte in ganzen Landstrichen durch Naturereignisse oder andere Folgen der Erderwärmung entwertet werden? Oder wenn politische Weichenstellungen zur Begrenzung der Erderwärmung bestimmte Anlagen entwerten, die sich überwiegend aus dem Verbrauch von Kohlenstoff speisen? Während die erste Frage sich eher auf die Risiken des Klimawandels bezieht, ist die zweite sehr eng mit der politischen Reaktion darauf verbunden – und mit der Unsicherheit, die damit einhergeht
Um diese Fragen angemessen beantworten und die Risiken einschätzen zu können, brauchen wir vergleichbare Umweltdaten und müssen dafür sorgen, dass finanzrelevante Klimarisiken von Unternehmen besser offengelegt werden. Da mangelt es gegenwärtig an wirksamen Regeln. Ein Ziel der deutschen G20-Präsidentschaft war es daher, diese Daten verfügbar zu machen.
Als schwieriger erweist sich hingegen die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Geldpolitik. Eine Vorzugsbehandlung für nachhaltige Finanzierungsinstrumente gegenüber anderen Formen wäre mit dem Prinzip der Wettbewerbsneutralität nicht vereinbar. Zudem darf die Bundesbank ihr Mandat, Preisstabilität zu gewährleisten, nicht dadurch gefährden, dass sie andere politische Zielsetzungen verfolgt.