Parallelwährungen jenseits der Finanzaufsicht – Haben Bitcoin und Libra eine Zukunft? Gastbeitrag von Burkhard Balz, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank, und Jan Paulick, Volkswirt im Bereich Analyse des Zahlungsverkehrs und der Abwicklungssysteme der Deutschen Bundesbank, in „ifo Schnelldienst"

Ein funktionsfähiger Zahlungsverkehr benötigt ein wertstabiles Abwicklungsmedium: stabiles Geld. Die Geldwertstabilität zu sichern ist Kernaufgabe einer Zentralbank. Stabiles Geld muss sicher und effizient übertragen werden können. Deshalb hat das Eurosystem auch den Sorgeauftrag für den Zahlungsverkehr.

Mit der Digitalisierung haben sich Anforderungen an Zahlungssysteme  geändert. Der digital und global vernetzte Mensch erwartet heute eine digitale Abwicklung von Zahlungen, möglichst in Echtzeit, global und rund um die Uhr. Gleichzeitig sind mit der Digitalisierung Techniken entstanden, die genau das grundsätzlich ermöglichen.

Die Implikationen von Bitcoin

Bitcoin und andere Krypto-Token[1] haben gezeigt, dass im digitalen Zeitalter nicht nur neue Zahlungswege gefunden, sondern auch neue, digitale Zahlungsmittel geschaffen werden können. Die Bitcoin-Blockchain ist das wohl bekannteste der sogenannten Peer-to-Peer-Systeme (P2P-Systeme), die auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie funktioniert. Mithilfe kryptografischer Verfahren und durch die dezentrale Organisation des Netzwerks können Werteinheiten elektronisch und global P2P übertragen werden.[2] Intermediäre, die als zentrale Betreiber fungieren, werden im Bitcoin-Netzwerk konzeptionell nicht benötigt.

Interessanterweise enthält das Whitepaper zu Bitcoin jedoch keine expliziten Überlegungen zu Wertstabilität oder Hinweise auf geldtheoretische Überlegungen. Es ist offensichtlich, dass die nahezu unelastische Angebotsmenge von Bitcoin, die ohne erkennbare Fundierung schließlich bei rund 21 Millionen Bitcoin liegen soll, keine Wertstabilität generieren kann. Es gibt bei Krypto-Token keinen stabilisierenden Wertanker. Sie haben weder einen intrinsischen Wert noch einen Emittenten, der für die Stabilität einsteht. Daher führen Schwankungen in der Nachfrage, die vielfach offensichtlich von rein spekulativen Motiven dominiert wird, zu sehr volatilen Preisen, die immer wieder Schlagzeilen machen. Hinzu kommt eine Restunsicherheit, ob die anfangs versprochene Begrenzung des Angebots in Zukunft nicht doch durch Vereinbarung im Nutzerkreis aufgehoben wird, wodurch ein Preiseinbruch von Bitcoin eintreten könnte.[3]

Die Preise von Krypto-Token wie Bitcoin sind so volatil, dass diese sich nicht als stabiles Wertaufbewahrungsmittel eignen und deshalb kaum als Zahlungsmittel genutzt werden. Krypto-Token erfüllen die Geldfunktionen nicht. Als Spekulationsobjekt mögen sie für manche Anleger – gerade aufgrund der starken Preisschwankungen – interessant sein. Dabei muss man sich der Möglichkeit eines Totalverlusts bewusst sein.

Im Zahlungsverkehr fristet Bitcoin ein Nischendasein. Das liegt außer an der fehlenden Wertstabilität auch an der Ineffizienz der verwendeten Technologie zur Übertragung. Der Anteil von Bitcoin-Transaktionen am globalen unbaren Zahlungsverkehr – und selbst im Vergleich zum Zahlungsverkehr allein in Deutschland – ist verschwindend gering, ebenso wie die Anzahl an Akzeptanzstellen.[4]

Neue Entwicklung: Stable Coins wie Libra

Die Techniken zur Übertragung von digitalen Werten wurden seit der Erfindung von Bitcoin weiterentwickelt und an die Erfordernisse des Finanzsektors angepasst. Um auch die mangelnde Wertstabilität bei Krypto-Token zu adressieren, entstand die Idee der Stable Coins.[5] Die vielversprechendste Variante von Stable Coins ist die Bindung des Werts an eine stabile Währung, die über eine vollständige Hinterlegung der ausgegebenen Menge von Coins erreicht wird.

Mit der Libra Association, angeführt von Facebook, tritt nun ein mächtiges Konsortium an, das einen globalen Stable Coin emittieren möchte. Teil des Konsortiums sind auch große Zahlungsdienstleister. Als Zugang zum Netzwerk bietet Facebook, über sein Tochterunternehmen Calibra, eine sogenannte Wallet an, die sich in eigene Messenger-Dienste und andere Plattformen integrieren lässt. Aufgrund der großen Nutzerbasis der beteiligten Unternehmen, ihrer Finanzkraft und der erkennbaren Ernsthaftigkeit des Vorgehens ist ein Markterfolg zumindest denkbar.

Libra soll durch eine Deckung mit einem Währungskorb wertstabil und innerhalb weniger Sekunden global übertragbar sein. Dadurch könnten sich die derzeit teilweise hohen Kosten im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr verringern. Dies könnte besonders im Remittance-Bereich vielen Menschen zugutekommen und die finanzielle Inklusion stärken. Die Beweggründe der Libra Association dürften von unternehmerischen Zielen getrieben sein. Ein inklusiveres globales Finanzsystem steht nicht unbedingt im Gegensatz, es müssen jedoch auch die wirtschaftlichen Erwartungen der Beteiligten erfüllt werden. Aber auch in entwickelten Volkswirtschaften könnte Libra eine gewisse Verbreitung erlangen, wenn zum Beispiel durch die Integration in entsprechende Plattformangebote aus Nutzersicht ein deutliches Plus an Komfort erreicht würde.

Viele wichtige Fragen sind jedoch noch offen. Um finanzielle Inklusion wirklich zu fördern, müsste ein Umtausch von Bargeld in Libra ohne Bankkonto ermöglicht werden. Die effektiven Gebühren einer Überweisung in Libra bei einer Ein- und Auszahlung in bar mit verschiedenen Intermediären über Ländergrenzen hinweg könnten dann teilweise sogar höher liegen als bei einer heutigen grenzüberschreitenden Zahlung. Dies bedingt den Aufbau eines entsprechenden Vertriebsnetzwerks, das ebenfalls in die Gesamtkostenbetrachtung einbezogen werden müsste. Für die Nutzer könnten sich substanzielle Wechselkursrisiken ergeben, gerade auch in Ländern mit schwacher Währung, die nicht Teil des Währungskorbs zur Deckung von Libra sind. Erschwerend kommt hinzu, dass voraussichtlich kein Rückzahlungsanspruch besteht und die Nutzer Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt sind.

Neben der Frage, ob Libra ein relativ stabiles Abwicklungsmedium darstellen wird, bleibt abzuwarten, ob die Technologie sich als ausreichend skalierbar und effizient erweist, um Mehrwerte in der Zahlungsabwicklung zu generieren. Da die Transaktionsgebühren niedrig liegen sollen, ist nicht klar, ob dies allein durch effiziente Technologie erreicht werden kann. Denkbar wäre eine Quersubventionierung mit anderen Angeboten oder dass Nutzer implizit mit ihren Daten bezahlen.

Regulatorische Behandlung

Neue Modelle im Zahlungsverkehr werfen unweigerlich regulatorische Fragen auf. Aufgrund der dezentralen Struktur von Bitcoin ist eine direkte Regulierung des Netzwerks nur schwer möglich. Teils wurden dadurch innovative Geschäftsmodelle ermöglicht. Vielfach wurden gleichzeitig in einem weitgehend unregulierten Ökosystem Manipulation und Betrug Tür und Tor geöffnet. Die Regulierung setzt deshalb an der Schnittstelle zum traditionellen Finanzsystem an. Um das Bitcoin-Netzwerk herum haben sich Akteure wie Wallet-Anbieter und Handelsplätze angesiedelt, die nach der Umsetzung der jüngsten EU-Geldwäscherichtlinie der allgemeinen Regulierung unterliegen. Zudem hat die BaFin in Deutschland frühzeitig mit einer regulatorischen Einordnung als Finanzinstrument reagiert.

Obwohl das Projekt Libra frühestens 2020 startet, beschäftigen sich Zentralbanken und Regulierungsbehörden bereits mit möglichen Implikationen. Ein Ansatz „Move fast and break things“ kann bei einem Projekt mit potenziell großer Reichweite im Finanzsektor nicht toleriert werden. Die Einhaltung der Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und der Schutz der Nutzer sind von Anfang an vollumfänglich zu gewährleisten. Die Akteure außerhalb des Blockchain-Netzwerks, etwa Wallet-Anbieter und Handelsplätze für Libra, müssen ebenfalls in der regulatorischen Überwachung berücksichtigt werden.

Für Regulatoren ist maßgeblich, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für Zahlungsdienstleister gelten. Gleich gelagerte Geschäftsfälle, die gleiche Risiken bergen, müssen den gleichen regulatorischen Anforderungen unterliegen. Zudem kann der Umlauf einer anderen Werteinheit in einem Währungsgebiet eine Herausforderung darstellen. Die regulatorische Einordnung dieser Zahlungsmittel ist nicht immer eindeutig. International wurde Bitcoin teilweise unterschiedlich klassifiziert, bei Libra wird die Einordnung von der konkreten Ausgestaltung abhängen. Würden Bitcoin oder Libra als Zahlungsmittel tatsächlich breite Verwendung finden, könnte sich ein separater Geldkreislauf bilden.

Parallelwährungen und private Zahlungsmittel im digitalen Zeitalter

Letztlich entscheidet der tatsächliche Gebrauch in einer Volkswirtschaft über die Eigenschaft als Geld. Geld ist funktional definiert. Unabhängig von seiner Eigenschaft als Forderung an einen Emittenten oder als Gut, seiner physischen oder digitalen Form und seiner sonstigen Ausgestaltung ist Geld das, was als Wertaufbewahrungsmittel, Zahlungsmittel und Recheneinheit genutzt wird. Eine Währung bezeichnet dagegen weit gefasst die Verfassung und Ordnung des Geldwesens in einem Staat, im engeren Sinne die gesetzlich anerkannte Geldeinheit in einem Währungsraum.

Eine echte Parallelwährung verstehen wir als Geld, das von Staaten zusätzlich zu einer bestehenden Währung ausgegeben oder das im Inland als zusätzliche Währung staatlich anerkannt wird. Parallelwährungen können auch ausländische Währungen sein, die eine nationale Währung sogar vollständig substituieren können (Euroisierung bzw. Dollarisierung).[6] Gedankenspiele zu einer Parallelwährung finden sich auch im Euroraum, besonders im Kontext der Krise in Griechenland und zuletzt in Italien.[7] Aber bereits lange vor Einführung des Euro wurde über Parallelwährungen als Alternative zu einer Umstellung auf den Euro über Nacht nachgedacht. Im All Saints‘ Day Manifest von 1975 wurde von einigen Ökonomen der Vorschlag einer parallelen, indexierten Korbwährung, bestehend aus den gewichteten nationalen Währungen, vorgebracht.[8] Die Korbwährung „Europa“ sollte die Entscheidung zur wirtschaftlichen Integration und ihre Geschwindigkeit über deren Verwendung den privaten Wirtschaftssubjekten (der Nachfrageseite) überlassen.

Im Gegensatz zu echten Parallelwährungen und auf Basis einer anderen Motivation steht die Verwendung von privaten Zahlungsmitteln. Eine private Schaffung von Geld erfolgt im Finanzsektor heute durch Geschäftsbanken (Buchgeldschöpfung).[9] Daneben tritt privates Geld in zahlreichen Formen auf. In Skagway, einer Stadt in Alaska, werden die Spitzen von Fichten teilweise als Zahlungsmittel akzeptiert und gleichzeitig in begrenztem Umfang als Wertaufbewahrungsmittel und Recheneinheit genutzt.[10] Zutreffender als Parallelwährung ist in diesem Fall der Begriff Regionalgeld oder regionales Zahlungsmittel. Der Begriff wird auch für Konzepte wie etwa den Chiemgauer genutzt, die jedoch eine sehr begrenzte Reichweite haben und deren Nutzung in Deutschland und Europa vernachlässigbar gering ist.[11]

Mehr Aufmerksamkeit gewinnt die Diskussion nun mit den neuen Möglichkeiten, private digitale Werteinheiten zu schaffen und in P2P Netzwerken zu übertragen. Häufig wird bei entsprechend verwendeten Stable Coins eine Anbindung 1:1 an eine bestehende Währung vorgenommen. Grundsätzlich sind diese Zahlungsmittel aber flexibel gestaltbar und können über das Internet global genutzt werden. Potenziell könnten sie dadurch eine hohe Reichweite im Zahlungsverkehr erzielen.

Öffentliche und private Rollenverteilung im Geldsystem

Durch ihre Marktmacht könnten Unternehmen, insbesondere Plattformanbieter, in der Lage sein, Nutzer zur Verwendung eines eigenen Zahlungsmittels zu bewegen. Im Unterschied zu Zentralbanken- und Geschäftsbankengeld wäre das Zahlungsmittel solcher international tätigen Anbieter wie bei Libra nicht mehr alleine an eine Währung gebunden, sondern an einen Währungskorb. Die Strukturen im Zahlungsverkehr und darüber hinaus im Finanzsystem könnten sich verändern. Eine Veränderung der Transmission geldpolitischer Impulse kann nicht ausgeschlossen werden.

Staaten können jedoch zu einem gewissen Grad die Verwendung von Geld steuern. Ein Staat kann nicht nur das gesetzliche Zahlungsmittel festlegen und einen Annahmezwang[12] auferlegen. Zusätzlich kann er Einschränkungen in der Gestalt vornehmen, dass nur die heimische Währung für staatliche Leistungen genutzt wird, Steuerzahlungen in ihr erfolgen müssen und sie als Abwicklungsmedium privater Verträge genutzt werden muss.[13] Die Rolle des Staates ist aber nur so effektiv, wie die Menschen diese Vorgaben akzeptieren und der Staat Kontrolle über wirtschaftliche Transaktionen ausüben kann. Das beste Mittel, um die Verwendung einer Währung sicherzustellen, ist, dass sie wertstabil ist und effizient in der Abwicklung genutzt werden kann.

Der Fall Libra ist bedeutsam, da es sich hier – in gewisser Ähnlichkeit zu der oben erwähnten Idee einer Korbwährung „Europa“ – um einen global ausgerichteten Währungskorb handeln soll. Grundsätzlich können sich bei privaten Akteuren jedoch Konflikte zwischen gesamtwirtschaftlicher Wohlfahrt und privater Gewinnerzielungsabsicht ergeben und zu Fehlanreizen führen. Geld stellt kein gewöhnliches Gut dar, vielmehr kann Geld als natürliches Monopol und öffentliches Gut angesehen werden. Daraus leitet sich die hoheitliche Aufgabe zur Bereitstellung durch Zentralbanken ab.

Rolle der Zentralbanken

Die Zentralbank muss den Überblick über den Geldkreislauf behalten und eine wirksame Steuerungsfunktion haben, um ihre gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können. Verbunden damit ist, den Zugang zum Zahlungsverkehr diskriminierungsfrei sicherzustellen. Darüber hinaus müssen Zentralbanken auf aktuelle Entwicklungen reagieren. Dazu gehört, eigene effiziente Infrastrukturen bereitzustellen oder private Infrastrukturen engmaschig zu überwachen.

Öffentliche und private Infrastrukturen bestehen oftmals komplementär, sodass auch komparative Vorteile genutzt werden können. Während Zentralbanken etwa Infrastrukturen für Großbetrags-Zahlungen mit ausfallsicherem Zentralbankgeld zur Verfügung stellen können, hat die Privatwirtschaft einen Vorteil an der Kundenschnittstelle, etwa in Bezug auf Nutzerfreundlichkeit und Kundenbetreuung. Öffentliche und private Systeme stehen jedoch teilweise auch in Konkurrenz. Zentralbanken sind – ebenso wie andere Finanzmarktakteure und Betreiber von Infrastrukturen – deshalb vor dem Hintergrund der Digitalisierung gefordert, bestehende Systeme weiterzuentwickeln und zunehmend global auszurichten.

Zur Weiterentwicklung und effizienten Nutzung von Abwicklungssystemen könnten Zahlungsmittel von Zentralbanken nicht nur als Bargeld und kontenbasiert, sondern auch in Form von Token an einen eingeschränkten Nutzerkreis (Wholesale) ausgegeben werden. Damit würde die Nutzung von Währungen wie dem Euro in digitalen Netzwerken oder Infrastrukturen ermöglicht.[14] Gleichwohl wären vor einem solchen Schritt die möglichen Effizienzvorteile und Implikationen zu untersuchen.

Grundsätzlich dürften viele Anwendungsfälle im Zahlungsverkehr mit tokenisiertem Geschäftsbankengeld umzusetzen sein, was die Anwendungsfälle für andere Werteinheiten stark einschränken dürfte. Heute werden Regionalgeld oder etwa Wertmarken in Vergnügungsparks als Zahlungsmittel in einem sehr begrenzten Rahmen mit begrenztem Zweck verwendet. Für alltägliche Transaktionen mit unterschiedlichen Zwecken ist es aber vorteilhaft, nur eine Währung zu verwenden. Der Grund liegt in den Netzwerkeffekten der Nutzung. Das heißt eine Währung profitiert umso mehr davon, je mehr Nutzer es gibt (analog etwa zur Verwendung einer Sprache oder Software).[15] Dagegen verursacht die Nutzung von zwei oder mehr Währungen bzw. Währungskörben erhebliche zusätzliche Transaktionskosten. Dadurch ist die dominante Verwendung einer vorherrschenden Währung volkswirtschaftlich effizient und in den meisten Währungsräumen der Normalfall.

Die Frage, die es zu beantworten gilt, lautet: Verändern die neuen technologischen Möglichkeiten im Zahlungsverkehr die Rollen in einem stabilen Finanzsystem? James Tobin stellte 1987 in Jackson Hole fest, dass sich die Struktur des Finanzsystems infolge technologischer und institutioneller Innovationen verändere. Dieser Wandel vollziehe sich stückweise und teilweise außerhalb des gesetzlichen Rahmens.[16]

Diese Feststellung gilt heute vielleicht noch mehr als damals. Regulierungsbehörden und Zentralbanken sind gefordert, diesem Wandel durch angemessene Regulierung und Mitgestaltung zu begegnen. Die stabilisierende Rolle der Finanzaufsicht, die einen regulatorischen Rahmen setzt, und der Zentralbanken, die für eine stabile Währung und stabilen Zahlungsverkehr sorgen, darf dadurch jedoch nicht beeinträchtigt werden.


Literatur

Basevi, G., M. Fratianni, H. Giersch, P. Korteweg, D. O'Mahony, M. Parkin, T. Peeters, P. Salin und N. Thygesen (1975), The All Saints’ Day Manifesto for European Monetary Union, The Economist vom 1. November 1975, S. 33–38.

Deutsche Bundesbank (2017), Die Rolle von Banken, Nichtbanken und Zentralbank im Geldschöpfungsprozess, Monatsbericht April 2017, 15–36.

Deutsche Bundesbank (2019), Krypto-Token im Zahlungsverkehr und in der Wertpapierabwicklung, Monatsbericht Juli 2019, 39–60.

Nakamoto, S. (2008), Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System, verfügbar unter: https://bitcoin.org/bitcoin.pdf.

Piller (2019), Bekommt Italien mit sogenannten „Mini-Bots“ eine Parallelwährung?, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10. Juni 2019, verfügbar unter: https://www.faz.net/aktuell/finanzen/euro-austritt-italien-diskutiert-ueber-ersatzwaehrung-mini-bots-16230200.html.

Rösl, G. (2006), Regionalwährungen in Deutschland – Lokale Konkurrenz für den Euro? Deutsche Bundesbank Diskussionspapier Reihe 1: Volkswirtschaftliche Studien 43/2006.

Thiele, C. und M. Diehl (2017), Kryptowährung Bitcoin: Währungswettbewerb oder Spekulationsobjekt: Welche Konsequenzen sind für das aktuelle Geldsystem zu erwarten?, ifo Schnelldienst 22/2017, Volume 70, 3–6. 

Tobin J. (1987). The case for preserving regulatory distinctions, Proceedings of the Economic Policy Symposium, Jackson Hole, Federal Reserve Bank of Kansas City, 167–83.

Urken, R.K. (2019), The Alska Town where money grows on trees, BBC, 31. Mai 219, verfügbar unter: http://www.bbc.com/travel/story/20190530-the-alaska-town-where-money-grows-on-trees.

Vaubel, R. (1990), Currency Competition and European Monetary Integration, The Economic Journal 100, 936–946.


Fußnoten:

  1. Die Bundesbank verwendet in diesem Zusammenhang den allgemein gefassten Begriff Krypto-Token, da es sich, wie unten dargestellt, nicht um Währungen handelt. Siehe auch Thiele & Diehl (2017) und Deutsche Bundesbank (2019).
  2. Siehe Nakamoto (2008).
  3. Konkret könnte dies über eine Aufspaltung (sog. Fork) in zwei Stränge geschehen, woraus sich zwei Krypto-Token mit unterschiedlichen Merkmalen ergeben. In der Vergangenheit hat sich meist ein Strang als dominant erwiesen, andere sog. Altcoins bestehen jedoch weiter.
  4. Im Bitcoin-Netzwerk werden täglich rund 300.000 Transaktionen abgewickelt (blockchain.info). Alleine von deutschen Zahlungsdienstleistern wurden pro Kalendertag dagegen rund 63 Mio. bargeldlose Transaktionen abgewickelt, also mehr als das 200fache (Zahlungsverkehrsstatistik der Bundesbank 2018). Lt. der Webseite coinmap.org existieren weltweit rund 15.000 Akzeptanzstellen für Bitcoin. Im Vergleich dazu gab es allein in Deutschland 2018 mehr als 1 Mio. Zahlungsterminals (POS).
  5. Zu unterschiedlichen Konzepten von Stable Coins und einer Bewertung siehe Deutsche Bundesbank (2019). Zur Ausgestaltung von Libra und den Mitgliedern der Association siehe das Whitepaper und die zusätzliche Dokumentation unter
  6. Darüber hinaus wird zwischen Parallel- und Doppelwährungen unterschieden. Eine Doppelwährung beinhaltet dabei, dass es einen festen Wechselkurs zwischen den Währungen gibt.
  7. Siehe verschiedene Medienberichte, zum Beispiel Piller (2019).
  8. Vgl. Basevi et al. (1975). Der Name des Manifests leitet sich aus dem Tag der Veröffentlichung ab. Die Kaufkrafterhaltung sollte durch die Einbeziehung der nationalen Inflationsraten in die Wechselkurse zu den nationalen Währungen erreicht werden.
  9. Für eine ausführliche Diskussion siehe Deutsche Bundesbank (2017).
  10. Vgl. Urken (2019).
  11. Regionalgeld ist meist an staatliches Geld gekoppelt und dient der Förderung der regionalen Wirtschaft. In den allermeisten Fällen sind sie als Schwundgeld (auch als Freigeld bezeichnet) konzipiert, d.h. ihr Wert verringert sich über die Zeit. Damit soll die regionale Nachfrage durch eine schnellere Umlaufgeschwindigkeit erhöht werden. In diesem Zusammenhang wird oftmals das Beispiel von Wörgl zitiert, als Beleg für die erfolgreiche Nutzung von Regionalgeld. Einen Überblick und kritische Analyse zu Regionalgeldern in Deutschland liefert Rösl (2006).
  12. Die Vertragsparteien können sich jedoch auf andere Vereinbarungen verständigen.
  13. Vgl. Vaubel (1990). Staatliche Regelungen sind zudem einem steten Wandel unterzogen. So ist es lt. Medienberichten beispielsweise seit kurzem in Neuseeland möglich, Gehälter in Krypto-Token zu bezahlen.
  14. Daneben wäre auch eine Anbindung über technische Schnittstellen denkbar („Trigger-Lösung“). Dafür wäre die Interoperabilität zwischen Systemen eine notwendige Voraussetzung.
  15. Siehe auch Thiele & Diehl (2017).
  16. Vgl. Tobin (1987).