Umweltleitlinie der Bundesbank

1. Einleitung: Wesentliche Rolle der Deutschen Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Sie wirkt an der Erfüllung der Aufgaben des ESZB mit dem vorrangigen Ziel mit, die Preisstabilität zu gewährleisten, hält und verwaltet die Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei. Zudem nimmt die Bundesbank Aufsichtsaufgaben wahr und trägt zur Wahrung der Stabilität des Finanzsystems bei.

2. Verpflichtung im Umwelt- und Klimaschutz

Angesichts der globalen Herausforderungen des Klimawandels und dem zunehmenden Natur- und Biodiversitätsverlust erkennt die Deutsche Bundesbank die Notwendigkeit an, im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags zum Umwelt- und Klimaschutz beizutragen. Dies umfasst die Einhaltung nationaler und internationaler Umweltgesetze und -vorschriften sowie die Förderung nachhaltiger Praktiken innerhalb der eigenen Organisation. Die Bundesbank erkennt die Dringlichkeit des Klimawandels sowie des Natur- und Biodiversitätsverlustes an und nimmt sich zum Ziel, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern und ihren ökologischen Fußabdruck zu minimieren.

3. Einhaltung der bindenden Verpflichtungen

Die Deutsche Bundesbank hält alle für sie geltenden Umweltgesetze und -vorschriften ein. Dies umfasst die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, die Förderung erneuerbarer Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz. Dabei folgt die Bundesbank dem Prinzip: 'Vermeiden, Reduzieren, Kompensieren'. Die Bundesbank führt regelmäßig Umweltbetriebsprüfungen durch, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

4. Transparente und kontinuierliche Berichterstattung

Die Bundesbank berichtet regelmäßig über ihre Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Dies umfasst die Veröffentlichung von Umweltberichten, die die Fortschritte bei der Erreichung der gesetzten Ziele in den EMAS-Schlüsselbereichen „biologische Vielfalt“, „Emissionen, „Energie“, „Kommunikation & Management“, „Kreislaufwirtschaft“, „Material“, „Mobilität“ und „Wasser“ dokumentieren.

5. Befähigung der Beschäftigten

Mit Hilfe regelmäßiger Schulungen und Sensibilisierungen stärken wir das Umweltbewusstsein unserer Beschäftigten und tragen damit zu einem sorgsamen Umgang mit knappen Ressourcen bei. Die Beschäftigten werden ermutigt und befähigt, aktiv zur Erreichung der Umweltziele beizutragen.

6. Vorbildfunktion der Führungskräfte

Die Führungskräfte der Bundesbank übernehmen eine Vorbildfunktion und leben umweltfreundliches Verhalten vor. Sie berücksichtigen die Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes in ihren Entscheidungsprozessen und unterstützen die Umsetzung dieser Umweltleitlinie.