Internes Hinweisgebersystem

Die Deutsche Bundesbank ist nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zur Einrichtung einer internen Meldestelle (Hinweisgeberstelle) verpflichtet.

Die Hinweisgeberstelle der Deutschen Bundesbank kann nach dem Hinweisgeberschutzgesetz kontaktiert werden, wenn Informationen über strafbewehrte Verstöße, bestimmte bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeitsverstöße oder Verstöße gegen weitere, im Hinweisgeberschutzgesetz aufgeführte Vorschriften vorliegen, die die Deutsche Bundesbank selbst betreffen. Ergänzend dazu nimmt die Hinweisgeberstelle auch Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, EU-Verordnungen sowie Vorgaben für das Eurosystem, das ESZB und den SSM, die durch die Deutsche Bundesbank zu beachten sind, entgegen.

Die Hinweisgeberstelle ist indes keine Anlaufstelle für allgemeine Beschwerden, die nicht im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Verstöße gegen die vorstehenden Regelungen stehen.

Als Teil des Hinweisgebersystems hat die Deutsche Bundesbank eine Ombudsperson bestellt, an die sich Hinweisgebende wenden können.