Mehrere Münzen aus der numismatischen Sammlung ©Deutsche Bundesbank

Leihe von Objekten aus der Numismatischen Sammlung

Die Deutsche Bundesbank unterstützt auf Anfrage grundsätzlich Ausstellungsprojekte anderer Institutionen mit Leihgaben aus ihrer Numismatischen Sammlung, sofern diese Institutionen die Einhaltung der Allgemeinen Leihbedingungen der Deutschen Bundesbank und die nach dem Einzelfall im Leihvertrag aufgeführten Anforderungen gewährleisten. 

Es können nur Objekte der Numismatischen Sammlung der Deutschen Bundesbank entliehen werden, die von der Restaurierung der Deutschen Bundesbank als leihfähig eingestuft und nicht für eigene Ausstellungen der Deutschen Bundesbank benötigt werden. 

Die Leihdauer wird im Rahmen des Leihvertrages zwischen der Deutschen Bundesbank und der entleihenden Institution festgelegt. Dauerleihgaben sind grundsätzlich nicht vorgesehen.

Leihanfragen sollen spätestens 6 Monate bzw. im Falle von Leihanfragen, die 10 oder mehr Objekte betreffen, 12 Monate vor Ausstellungsbeginn an 

Deutsche Bundesbank
Numismatische Sammlung, 
Postfach 100602 
60006 Frankfurt am Main 

bzw. an numismatik@bundesbank.de gerichtet werden. 

Die konkrete Leihdauer wird im Leihvertrag festgelegt, sie beginnt grundsätzlich unmittelbar, frühestens jedoch einen Monat vor Ausstellungseröffnung und endet grundsätzlich unmittelbar, jedoch maximal 10 Werktage nach Ausstellungsende.

In der Leihanfrage sollen mindestens folgende Angaben zum Ausstellungsprojekt enthalten sein:

  • Angaben zur Institution
  • Laufzeit, Titel der Ausstellung, Ausstellungsort
  • Ausstellungskonzept (Überblick)
  • Gegenstand der Leihe
  • Ansprechpartner*innen
  • Vorgesehene Publikationen
  • Facility Report

Die entleihende Institution hat die im Zusammenhang mit der Durchführung des Leihvertrages anfallenden Kosten zu tragen. Dies betrifft insbesondere die Kosten für Versicherungen, Verpackung und Transport, nicht jedoch gegebenenfalls vor Leihbeginn anfallende Restaurierungskosten an den Leihgaben (siehe § 5 Allgemeine Leihbedingungen).