Häufig gestellte Fragen zur bilateralen Zusammenarbeit
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Teilnehmen können Mitarbeiter ausländischer Zentralbanken und Währungsbehörden (Fach-, Führungs- und Nachwuchsführungskräfte).
Die Nominierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt durch die Partnerinstitutionen.
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Die ausländische Zentralbank stellt ihr konkretes Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank in dem Formular "Request for Bilateral central bank cooperation" dar und sendet es per E-Mail an das Zentrum für internationalen Zentralbankdialog. Anfragen können nur berücksichtigt werden, wenn die für die internationale Zusammenarbeit zuständige Stelle der ausländischen Zentralbank beteiligt ist.
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Falls ein Visum benötigt wird, muss dieses rechtzeitig beantragt werden. Grundlage hierfür ist die Einladung der Deutschen Bundesbank.
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Die Dauer der bilateralen Fortbildungsmaßnahmen im In- und Ausland beträgt in der Regel 3 Tage (Dienstag bis Donnerstag). Das Programm beginnt in der Regel um 9:00 Uhr und endet gegen 16:00 Uhr; die Anwesenheit der Teilnehmenden während des gesamten Zeitraums ist verpflichtend.
Projektberatungen dauern in der Regel ein bis zwei Wochen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Wiederholung der Beratung oder ein längerer Beratungszeitraum möglich.
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Die Veranstaltungen werden von Fachdozentinnen und -dozenten des Zentrums für Internationalen Zentralbankendialog und/oder erfahrenen Bundesbankmitarbeiterinnen und -mitarbeitern aus den jeweiligen Fachbereichen durchgeführt.
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Die Veranstaltungen werden in deutscher oder englischer Sprache abgehalten. Wenn die ausländische Zentralbank einen Dolmetscher zur Verfügung stellt, kann die Veranstaltung auch in einer anderen Sprache abgehalten werden.
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Für die in Deutschland stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen übernimmt die Deutsche Bundesbank die Kosten für die Unterbringung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, den Transport vor Ort, einen Großteil der Verpflegung sowie eine Krankenversicherung für den Notfall. Anfallende Reisekosten sind in jedem Fall von der ausländischen Zentralbank zu tragen.
Bei Beratungen vor Ort übernimmt die Bundesbank die Flugkosten, das Honorar des Beraters und ggf. die Unterbringung.
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Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen in Deutschland sind im Rahmen einer Gruppenversicherung für medizinische Notfälle versichert (medizinische Grundversorgung).
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Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden für die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland in der Regel in Unterkünften der Deutschen Bundesbank untergebracht.
Die Deutsche Bundesbank kann den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Unterkunft nur für die Dauer der Veranstaltung einschließlich des An- und Abreisetages zur Verfügung stellen. Verlängerungsnächte sind grundsätzlich nicht möglich.
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Familienangehörige oder Gäste können in der Deutschen Bundesbank nicht untergebracht werden. Ausnahmen sind nicht möglich.
Die für die Visaerteilung notwendige Einladung wird daher nur auf den Namen des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin ausgestellt.
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Der Transfer vom und zum Flughafen wird bei Bedarf von der Deutschen Bundesbank organisiert.