Häufig gestellte Fragen zu Twinning- Projekten
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Twinning-Projekte dienen dazu, bestimmte Teile des „Acquis communautaire“ (gemeinsamer Besitzstand bzw. Rechtsbestand) der EU in einem beigetretenen oder beitrittswilligen Land zu realisieren. Im Rahmen des institutionellen Auf- und Ausbaus unterstützt die Deutsche Bundesbank die jeweilige Partnerzentralbank dabei, konkret definierte Ziele zu erreichen. Da dies nicht von heute auf morgen möglich ist, sind Twinning-Projekte auf mehrere Monate angelegt und umfassen eine Reihe von individuell abgestimmter Einzelmaßnahmen.
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Die EU hat eine Vielzahl von Förderprogrammen aufgelegt, deren Mittel grundsätzlich (auch) für die Durchführung von Twinnings beantragt werden können. Grundsätzlich können Beitritts- und Nachbarländer der EU Twinning-Partnerschaften mit Mitgliedstaaten eingehen. Länder, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind, können im Rahmen einer Übergangsfazilität noch bis 2007 Twinning-Projekte initiieren.
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Länder, die Fördermittel aus einem der EU-Programme zugesagt bekommen haben, teilen der EU mit, welche Handlungsfelder sie mit diesen Mitteln in Form von Twinning-Projekten bearbeiten möchten. Die endgültige Entscheidung darüber wird gemeinsam mit der zuständigen Stelle der EU-Kommission getroffen. Das Beitrittsland erstellt daraufhin eine möglichst genaue Projektbeschreibung („project fiche“) mit den zu erreichenden Zielen und den dazu erforderlichen Maßnahmen. Mit diesem project fiche schreibt die EU das Projekt bei allen Mitgliedsländern aus, die sich in Form eines „proposal“ um die Durchführung bewerben können. Es folgt ein Auswahlverfahren, an dessen Ende sich das Beitrittsland für einen der Projektbewerber entscheidet. Anschließend wird ein detaillierter Twinning-Vertrag zwischen den beiden Ländern und der EU geschlossen.
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Die EU hat ein Twinning-Handbuch erstellt, das die Grundlage für alle anfallenden Planungs- und Umsetzungsschritte bildet. Die darin enthaltenen Regelungen reichen von der Antragstellung über die Budgeterstellung bis hin zur Endabrechnung und zielen vor allem darauf ab, die Erreichung der vereinbarten Projektziele und eine einheitliche und nachprüfbare Verwendung der EU-Mittel zu gewährleisten. Für das einzelne Projekt ist natürlich insbesondere der jeweilige Twinning-Vertrag zu beachten.
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Für den Erfolg eines Twinning-Projekts ist es wichtig, dass beide Länder kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benennen und ihnen die notwendigen Freiräume für die Planung und Durchführung der Projektaktivitäten einräumen. Das Twinning-Handbuch sieht vor, dass auf jeder Seite ein Projektleiter bzw. eine Projektleiterin benannt wird, der bzw. die alle Aktivitäten koordiniert. Darüber hinaus entsendet das Mitgliedsland - außer bei kleinen Projekten („Twinning light“) - einen Langzeitberater bzw. eine Langzeitberaterin („Residential Twinning Advisor, RTA“) und eine Reihe von Kurzzeitberatern bzw. Kurzzeitberaterinnen („Short Term Experts“), die jeweils auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert sind. Diesen Fachkräften müssen im Partnerland stets geeignete Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner zur Verfügung stehen; zusätzlich wird für die Langzeitberaterin bzw. den Langzeitberater eine Person zur organisatorischen und sprachlichen Unterstützung benannt.
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Aus Effizienz- und Kostengründen sollen Twinning-Projekte überwiegend Maßnahmen im Partnerland umfassen. Diese finden in der Regel in Form von Beratungen oder Seminaren statt und werden von Fachkräften der Deutschen Bundesbank betreut. Aber auch Informationsbesuche der ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Deutschen Bundesbank können vorgesehen werden. Alle geplanten Maßnahmen werden in einem detaillierten Arbeitsplan festgelegt, der Bestandteil des Twinning-Vertrages ist.
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Die im Twinning-Handbuch aufgeführten „förderfähigen Kosten“ umfassen neben verschiedenen Positionen im Zusammenhang mit der Entsendung eines Langzeitberaters/einer Langzeitberaterin vor allem die Reisekosten und Honorare der entsandten Kurzzeitexperten und -expertinnen sowie verschiedene Sachkosten (Übersetzungen, Seminarunterlagen etc.). Darüber hinaus wird ein Zuschuss zu den allgemeinen Personal- und Verwaltungskosten der Mitgliedsbehörde gewährt. Die Behörde im Partnerland trägt beispielsweise die Kosten für die Büroausstattung der Langzeitberaterin bzw. des Langzeitberaters und die Flugkosten für Studienreisen der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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Das Twinning-Handbuch sieht vor, dass in regelmäßigen Abständen Projektberichte erstellt werden, in denen der inhaltliche Fortschritt, die finanzielle Abwicklung und ggf. bestehende Risiken dargestellt werden. Am Ende des Projektes findet eine abschließende Evaluierung statt, die Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht zusammengefasst. An allen Berichten und Evaluierungen sind die beiden beteiligten Länder und die EU (als Kontrollinstanz) beteiligt.