Millionenkreditmeldewesen

Im Rahmen des Millionenkreditmeldewesens werden Kredite von Finanzinstituten in Deutschland erfasst, die in einem Quartal eine bestimmte Meldeschwelle (seit 2015: 1 Mio. Euro, davor: 1,5 Mio. Euro) überschreiten. Gemeldet wird der der letzte Wert am Ende des Quartals. Die Millionenkreditevidenz enthält Informationen zu einzelnen Kreditbeziehungen auf Kreditgeber-Kreditnehmer-Ebene wie Kredithöhe, Informationen zur Art des Kredits (bilanziell oder außerbilanziell) und liefert verschiedene Informationen zum Kreditgeber und zum Kreditnehmer (z.B. Rechtsform, Wirtschaftszweig, Information ob Unternehmen insolvent wurde). Ab 2008 sind Angaben zur Ausfallwahrscheinlichkeit, Einzelwertberichtigungen und Besicherung von Krediten enthalten. Zugang zu einem ein Teil der Daten der Millionenkreditevidenz kann für Forschungsprojekte beantragt werden. Die Daten sind ab dem ersten Quartal 2002 verfügbar.

Verfügbare Module

Keine Unterteilung des Datensatzes

Schützenswerte Einheiten

Sowohl Kreditnehmer („annehmernr“) als auch Kreditgeber („agebernr“). Ggf. auch die dazugehörigen Konzernstrukturen mit Kerditnehmereinheiten („aknenr“) und Geberkonzernen („ageberkonzernnr“).