Organisation im Europäischen System der Zentralbanken
Das Eurosystem im ESZB
Da noch nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Währungsunion beigetreten sind, wird zwischen dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) und dem Eurosystem unterschieden.
Das ESZB besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main und den nationalen Zentralbanken (NZBen) aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Dem ESZB gehören somit auch die Zentralbanken der EU-Länder an, die nicht Mitglied der Europäischen Währungsunion (EWU) sind, d. h. die den Euro noch nicht als Währung eingeführt haben.
Das Eurosystem besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro bereits als gemeinsame Währung eingeführt haben. Seit 2015 sind dies 20 Staaten.
Organe des ESZB
Der EZB-Rat
Das oberste Beschlussorgan des Eurosystems ist der EZB-Rat. Ihm gehören der Präsident der EZB, der Vizepräsident der EZB, die vier weiteren Mitglieder des Direktoriums der EZB sowie die Präsidenten bzw. Gouverneure der nationalen Zentralbanken des Eurosystems an. Der Präsident der Deutschen Bundesbank ist somit Mitglied des EZB-Rats.Dem EZB-Rat sind nicht nur die geldpolitischen, sondern auch nahezu alle anderen zentralen Entscheidungskompetenzen übertragen, insbesondere das Recht, Leitlinien und Beschlüsse zur Durchführung der dem Eurosystem übertragenen Aufgaben zu erlassen. Darüber hinaus legt der EZB-Rat die Geschäftsordnung und die Organisation der Europäischen Zentralbank und ihrer Beschlussorgane sowie die Beschäftigungsbedingungen für das Personal der EZB fest.
EZB-Direktorium
Das Direktorium der EZB führt die laufenden Geschäfte der Europäischen Zentralbank und bereitet die Sitzungen des EZB-Rats vor. Es ist verantwortlich für die einheitliche Durchführung der Geldpolitik im Eurosystem gemäß den vom EZB-Rat festgelegten Leitlinien.
Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern. Sie werden vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ausgewählt und ernannt. Die Mitglieder des Direktoriums müssen in Währungs- und Bankfragen anerkannte und erfahrene Persönlichkeiten sein.