Die Europäische Währungsunion
Die Europäische Währungsunion stellt den Zusammenschluss von EU-Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Geld- und Währungspolitik dar. Seit ihrer Errichtung 1999 mit elf Staaten (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien) traten mit Griechenland (2001), Slowenien (2007), Malta und Zypern (2008), der Slowakei (2009), Estland (2011), Lettland (2014), Litauen (2015) und Kroatien (2023) neun weitere Staaten bei.
Die EU-Staaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, sind grundsätzlich verpflichtet, der Währungsunion beizutreten, sobald sie die im EG-Vertrag festgelegten Konvergenzkriterien erfüllen. Eine Ausnahme bildet das Königreich Dänemark, das eine Sonderstellung ausgehandelt hat („Opt-out-Klausel”). Es kann selbst entscheiden, ob es der Währungsunion beitritt, sofern es die Konvergenzkriterien erfüllt.
Konvergenzkriterien
Damit ein EU-Staat der Währungsunion beitreten kann, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zur Beurteilung der „Stabilitätsreife“ potenzieller Teilnehmerländer sind im EG-Vertrag die "Konvergenzkriterien" festgelegt worden, nach denen entschieden wird, ob ein Land den Euro einführen kann.
- Preisstabilität:
Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten Mitgliedsländer der Europäischen Union liegen. - Höhe der langfristigen Zinsen:
Die langfristigen Nominalzinssätze dürfen nicht mehr als zwei Prozentpunkte über den entsprechenden Zinssätzen der drei preisstabilsten Mitgliedsländer der Europäischen Union liegen. - Haushaltsdisziplin:
Das jährliche öffentliche Defizit sollte grundsätzlich nicht mehr als 3 %, der öffentliche Schuldenstand nicht mehr als 60 % des Bruttoinlandsprodukts betragen. - Wechselkursstabilität:
Der Beitrittskandidat muss mindestens zwei Jahre am „Wechselkursmechanismus II“ teilgenommen haben. Dabei darf der Wechselkurs der eigenen Währung nicht starken Schwankungen gegenüber dem Euro ausgesetzt gewesen sein.