EBA veröffentlicht Leitlinie zur Meldung von Betrugsfällen unter der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) hat am 18. Juli 2018 ihre finalen Leitlinien zur Meldung von Betrugsfällen unter der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2, PSD2) veröffentlicht. Die Leitlinien wurden in enger Zusammenarbeit mit der EZB und unter Mitwirkung mehrerer nationaler europäischer Zentralbanken entwickelt und richten sich an Zahlungsdienstleister sowie die für die Beaufsichtigung zuständigen Behörden. Sie sollen die Sicherheit von Massenzahlungen in der EU weiter erhöhen.

Die Leitlinien verpflichten Zahlungsdienstleister in der EU unter Anwendung einer einheitlichen Methodologie, Statistiken zu Zahlungstransaktionen und betrügerischen Zahlungen zu erheben und zu melden.

Nach der öffentlichen Konsultation eines Entwurfs der Leitlinien im August 2017 wurde noch eine Reihe von Änderungen an den Leitlinien und den zugehörigen Anhängen vorgenommen. Insbesondere wurden Meldeumfang und -zeitraum vereinheitlicht, so dass künftig nur noch die halbjährliche Meldung eines einheitlichen Datensatzes erforderlich ist. Beim regionalen Anwendungsbereich wurden die ursprünglich vorgesehenen drei unterschiedlichen regionalen Aufschlüsselungen zu Gunsten einer einheitlichen Aufschlüsselung aufgegeben. Darüber hinaus wird auf die Erhebung von Betrugszahlen verzichtet, die auf betrügerische Handlungen des Zahlers zurückzuführen sind.

Bei der Erarbeitung der Leitlinien wurden bereits bestehende Meldeanforderungen berücksichtigt, insbesondere die Verordnung der EZB zur Zahlungsverkehrsstatistik (EZB/2013/43).