Rechtlicher Rahmen Dokumente
Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an TARGET-Bundesbank
Aus rechtlicher Sicht besteht TARGET aus einer Vielzahl von TARGET-Komponenten-Systemen. Ausgehend vom Ansatz des Eurosystems, die rechtlichen Bedingungen für die Teilnahme weitestgehend zu vereinheitlichen, sind die TARGET-Bundesbank-Bedingungen eine wörtliche ("1 zu 1") Kopie der im Rahmen der TARGET-Leitlinie verabschiedeten "Harmonisierten Bedingungen für die Teilnahme an TARGET". Seitens der Bundesbank wurden lediglich die erforderlichen redaktionellen Ergänzungen (wie die Einfügung von "Bank" bzw. "TARGET-Bundesbank" u. ä.) vorgenommen sowie in minimalem Umfang Regelungen, die für TARGET-Bundesbank nicht relevant sind, gestrichen.
TARGET-Leitlinie
Die rechtliche Grundlage für TARGET bildet die Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 24. Februar 2022 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET) der neuen Generation.
Zugang für in Abwicklung befindlicher Unternehmen zu TARGET
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Fragebogen des Financial Stability Boards über die Aufrechterhaltung des Zugangs in Abwicklung befindlicher Unternehmen zu Finanzmarktinfrastrukturen (FMIs) – Antworten für TARGET-Bundesbank
Am 6. Juli 2017 veröffentlichte der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) eine Leitlinie über die Aufrechterhaltung des Zugangs in Abwicklung befindlicher Unternehmen zu Finanzmarktinfrastrukturen FSB, Guidance on Continuity of Access to Financial Market Infrastructures (“FMIs”) for a Firm in Resolution, 6. Juli 2017. Anbieter kritischer Finanzmarktinfrastrukturdienstleistungen werden darin angehalten, angemessene Überlegungen und Planungen in Bezug auf die wechselseitigen Beziehungen, die zwischen den Abwicklungsregimen der Nutzer ihrer Finanzmarktinfrastrukturdienstleistungen und dem eigenen Risikomanagementrahmen bestehen, anzustellen. Indem die Anbieter klarstellen, welche Maßnahmen sie in einem Abwicklungsszenario ergreifen könnten, ermöglichen sie Unternehmen und Behörden, besser auf einen Abwicklungsfall vorbereitet zu sein. Der TARGET-Betreiber hat infolgedessen Anpassungen an der einschlägigen Rechts- und Betriebsdokumentation von TARGET vorgenommen, um dieser Leitlinie des FSB Rechnung zu tragen.
Am 14. August 2020 veröffentlichte der FSB eine einheitliche Vorlage, mit der Informationen hinsichtlich der Aufrechterhaltung des Zugangs in Abwicklung befindlicher Unternehmen zu FMIs erhoben werden sollen. Ziel dieser Erhebung ist es, den Informationsfluss von FMIs zu Unternehmen und Behörden effizienter auszugestalten und die Anzahl der Anfragen von Banken und Behörden an FMIs zu reduzieren. Diese als Fragebogen konzipierte Vorlage sollte von allen FMIs ausgefüllt werden.
Das Eurosystem als Betreiber von TARGET und die Deutsche Bundesbank als Betreiberin des Komponentensystems TARGET-Bundesbank unterstützen diese Initiative des FSB. Weiter unten finden Sie die Antworten auf den Fragebogen für TARGET-Bundesbank.
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