Dokumentation & FAQs
Der EZB-Rat hat am 25. September 2024 entschieden, die Betriebsaufnahme des ECMS zu verschieben. Am 24. Oktober hat der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) den 16. Juni 2025 als neuen Termin für die Inbetriebnahme des ECMS bekanntgegeben.
Bitte beachten Sie, dass sich einige der unten aufgeführten Dokumente noch auf frühere Starttermine beziehen.
Funktionale Projektdokumente |
-
In der Leistungsbeschreibung „Business Description Document“ in der Version 1.5 stellen wir unseren Geschäftspartnern die Funktionen und Merkmale des ECMS vor und unterstützen somit die betroffenen Parteien bei ihren Go-live-Vorbereitungen. Es erläutert die jeweilig angebotenen Funktionalitäten, die von externen Akteuren (Geschäftspartnern, CSDs und TPAs) genutzt werden können und informiert über die Kommunikation zwischen dem ECMS und diesen Nutzergruppen.
Download
Übersetzung: Deutsche Bundesbank (maßgeblich ist der englische Originaltext)
-
Der ECMS message usage guide ist für die Kommunikation im A2A-Modus relevant. Er beschreibt, welche ISO 20022 Nachrichten vom ECMS für welche Funktionalitäten genutzt werden und welche Attribute hierfür relevant sind. Ferner erklärt er, wie Sie Zugang zur ECMS-Gruppe in MyStandards erhalten können, um die detaillierten Nachrichtenspezifikationen einsehen zu können.
Externer Link
-
Im Catalogue of Messages wird den Geschäftspartnern eine detaillierte Beschreibung der ISO 20022 Nachrichten, die das ECMS verwenden wird, zur Verfügung gestellt.
Es finden sich in diesem Dokument alle Informationen in Bezug auf das Messaging, die die Geschäftspartner für die Einrichtung einer A2A Kommunikation mit dem ECMS benötigen.
Hinweis: Die „Credit Claim Files“ sind ausschließlich für die im ECMS verwalteten Kreditforderungen relevant. Für Geschäftspartner der Bundesbank betrifft dies nur die grenzüberschreitende Nutzung von Kreditforderungen über das CCBM. Für die inländische Nutzung wird auch nach Inbetriebnahme des ECMS das Kreditforderungsmanagementsystem „MACCs“ verwendet.
Nähere Informationen zu MACCs finden Sie unter folgendem Link:
Externer Link:
-
Das ECMS weist Nutzern (Geschäftspartnern, Zentralverwahrern (CSD) und Triparty-Agenten (TPA) vorab definierte Rollen zu. Welche Geschäftsfunktionen die Nutzer tätigen dürfen, hängt somit von den ihnen zugewiesenen Rollen und dem jeweiligen Datenbereich ab. Eine Rolle besteht aus einer Reihe von Rechten, die bestimmen, auf welche Funktionalität im ECMS der Nutzer Zugriff hat. Jedes Recht bezieht sich dabei auf eine Geschäftsfunktion, für die der Einzelnutzer entweder nur eine Leseberechtigung besitzt (read-only) oder die er aktiv ausführen kann (execution). Während im U2A-Modus die Systemkonfiguration eine Verifizierung nach dem Zwei-Augen-Prinzip und Vier-Augen-Prinzip vorsieht, erfolgt diese im A2A-Modus granular nach Geschäftsfunktion im Zwei-Augen-Prinzip.
Externe Links
Die Datei "ECMS access rights matrix" beschreibt die Zugriffsrechte auf bestimmte Bildschirme (Screens) in der ECMS GUI, basierend auf den verschiedenen Benutzerrollen. Die Datei ist unter folgendem Link abrufbar:
-
Dieses Dokument beschreibt wie ESMIG und das ECMS sicherstellen, dass nur A2A-Nachrichten/Dateien und deren Inhalte von Sendern verarbeitet werden, die hierzu berechtigt sind.
Externer Link
-
Das ECMS verarbeitet erhaltene Instruktionen und weist diesen je nach erreichter Prozessstufe (z. B. matched) unterschiedliche Statuscodes zu. Dieses Dokument bietet einen Überblick über die verschiedenen Instruktionen (z. B. Mobilisation of marketable assets) und die vom ECMS vergebenen relevanten Statuscodes. Das ECMS versendet entsprechende A2A-Nachrichten, um über den jeweils erreichten Status einer Instruktion zu informieren. U2A-Nutzer können den Status von Instruktionen über die ECMS GUI einsehen.
Externer Link
-
Das ECMS prüft erhaltene Instruktionen anhand bestimmter vorgegebener Businessregeln. Dieses Dokument informiert Geschäftspartner, CSDs und TPAs über die vom ECMS verwendeten Regeln und zeigt auf, welche Antworten versendet werden.
Externer Link
-
Ziel dieses Dokumentes ist es, die Funktionalitäten zu beschreiben, die es Drittanbietern erlaubt im Auftrag eines Geschäftspartners zu agieren oder dem Geschäftspartner eine Verbindung zum ECMS zur Verfügung zu stellen.
Externer Link
in englischer Sprache
-
Das Nutzerhandbuch unterstützt die Geschäftspartner bei der Bedienung der zukünftigen grafischen Benutzeroberfläche (GUI) im ECMS. Es enthält detaillierte Informationen zu allen GUI-Screens und Schritt-für-Schritt-Anleitungen für typische Anwendungsfunktionalitäten im ECMS.
Externer Link
-
Das Dokument bietet eine Ausfüllhilfe zum Anlegen neuer Benutzer und Gruppen sowie ein Merkblatt zum logischen Aufbau mehrerer relevanter Nummern innerhalb der ECMS-Produktions- und Testumgebung.
Download
Dokumente zur technischen Anbindung |
-
Mit dem Connectivity Guide wird dem Geschäftspartner eine detaillierte Beschreibung der technischen Anbindungsmöglichkeiten an das ECMS sowohl für die Test- als auch für die Produktionsumgebung zur Verfügung gestellt. Es erläutert die unterschiedlichen Kommunikationsmodi die vom Geschäftspartner genutzt werden können und gibt detaillierte Informationen zum notwendigen Anmeldeverfahren an den Value Addded Network Service Provider (VA-NSP) für das ECMS (U2A - User to Application und/oder A2A - Application-to-Application).
Download
-
Zentraler Zugangspunkt zu den TARGET-Services T2 (CLM und RTGS), T2S, TIPS und ECMS bildet das Eurosystem Single Market Infrastructure Gateway (ESMIG). Für die zukünftige Kommunikation mit den TARGET-Services und somit ECMS muss jeder Geschäftspartner eine Anbindung über ESMIG entweder direkt oder über den technischen Zugang eines Dritten realisieren. Zur Verfügung stehen dazu die beiden vom Eurosystem lizensierten Netzwerkdienstleister (NSP) SIA-COLT und SWIFT.
Weiterführende Informationen der EZB |
-
Am 13. April 2021 hat der EZB-Rat wichtige Änderungen beschlossen, die mit Einführung von ECMS zu beachten sind. Zum einen die TARGET2-Securities (T2S) Settlement Policy, der zufolge die nationalen Zentralbanken (NZBen) im Euro-Währungsgebiet notenbankfähige marktfähige Sicherheiten von ihren geldpolitischen Geschäftspartnern nur über Zentralverwahrer (CSDs) entgegennehmen, die an T2S beteiligt sind. Zum anderen entfallen mit der Einführung von ECMS die Gebühren für die Mobilisierung von marktfähigen Sicherheiten über das Korrespondenzzentralbank-Modell (CCBM).
Externer Link
FAQs |
-
Die Einführung des ECMS wirft bei den geldpolitischen Geschäftspartnern eine ganze Reihe von Fragen auf. Daher hat die Deutsche Bundesbank häufig gestellte allgemeine Fragen und Antworten darauf – auch aus den Informations- sowie Schulungsveranstaltungen zu diesem Thema – zusammengestellt und veröffentlicht. Fragen und Antworten rund um die Themengebiete «Test und Migration» entnehmen Sie dem separaten Dokument. Beide Dokumente werden regelmäßig aktualisiert.
Download