Auf einen Blick Digitaler Euro
Der digitale Euro wäre ein digitales Zahlungsmittel. Er würde von den Zentralbanken des Euroraums ausgegeben werden – genauso wie die Euro-Banknoten. Alle Bürgerinnen und Bürger könnten den digitalen Euro nutzen. Die Zentralbanken des Euroraums würden damit den Bürgerinnen und Bürgern zusätzlich zu Bargeld ein Zahlungsmittel anbieten, das sie schnell, einfach und sicher verwenden könnten.
Mehr Wahl: Mit dem digitalen Euro haben die Bürgerinnen und Bürger mehr Wahl beim Bezahlen. Bargeld bleibt.
Einer für alle: Bürgerinnen und Bürger könnten mit dem digitalen Euro überall im Euroraum bezahlen, wo sie bereits heute digital bezahlen können. Der digitale Euro würde zusätzlich die Möglichkeit bieten, in Geschäften zu bezahlen oder Geld an Freunde und Familie zu senden – auch offline.
Höchstmaß an Privatsphäre: Die Zentralbanken des Euroraums könnten Nutzerinnen und Nutzer nicht anhand ihrer Zahlungen identifizieren. Offline-Zahlungen würden eine ähnliche Anonymität wie Bargeld bieten. Personenbezogene Transaktionsdaten wären nur dem Auftraggeber und dem Empfänger einer Zahlung bekannt.
Kostenfrei nutzen: Genau wie unser Bargeld wäre ein digitaler Euro ein öffentliches Gut. Alle Bürgerinnen und Bürger im Euroraum könnten kostenlos mit dem digitalen Euro bezahlen.
Ein digitaler Euro wird immer ein Euro sein. Zehn digitale Euro wären also immer genauso viel wert wie eine 10-Euro-Banknote. Denn der digitale Euro wird genauso wie die Banknoten von den Zentralbanken des Euroraums ausgegeben. Der digitale Euro ermöglicht Zahlungen im Euroraum zwischen Privatpersonen, in Geschäften, im Online-Handel und bei Behörden. Kein anderes digitales Zahlungsmittel bietet all diese Möglichkeiten. Der digitale Euro würde diese Lücke schließen. Dabei würde er auch ohne Netz funktionieren. Außerdem würde der digitale Euro einen wichtigen Beitrag für die europäische Souveränität leisten. Er wäre das erste und einzige elektronische Zahlungsmittel, das auf einer europäischen Infrastruktur aufbaut und reibungslos im gesamten Euroraum genutzt werden könnte.
Das Projekt „Digitaler Euro“
Das Projekt „Digitaler Euro“ startete im Oktober 2021 mit einer zweijährigen Untersuchungsphase des Eurosystems zum digitalen Euro. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Untersuchungen und einem ersten Konzept für einen digitalen Euro beschloss der EZB-Rat Mitte Oktober 2023, in die nächste Phase des Projekts überzugehen: die sogenannte Vorbereitungsphase. Diese soll nun den Grundstein für einen möglichen digitalen Euro legen.
Darüber hinaus entwickelt die EU einen-Rechtsrahmen für den digitalen Euro. Der Gesetzesentwurf wurde am 28. Juni 2023 von der EU-Kommission vorgelegt. Im Verlauf der gesamten Vorbereitungsphase des Projekts wird das Eurosystem auch weiterhin mit dem Europäischen Parlament und anderen politischen Entscheidungsträgern in Europa im Austausch stehen. Der digitale Euro kann nur in enger Abstimmung mit dem europäischen Gesetzgeber eingeführt werden.
Gesetzesentwurf der EU-Kommission zum digitalen Euro
in englischer Sprache
Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchungsphase
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