Kreditkarte liegt auf einer Tastatur ©Gregor Schuster / Getty Images

Aufgaben und Leistungsangebot

Der Zahlungsverkehr zwischen Banken, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Privatpersonen wird heute weitgehend bargeldlos abgewickelt. Insbesondere größere Zahlungen lassen sich über Bankkonten sicherer und bequemer abwickeln als mit Bargeld. Störungen im Zahlungsverkehr beeinträchtigen Wirtschaft und Handel und können das Vertrauen in die Währung erschüttern. Der Zahlungsverkehr ist daher eine der Kernaufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und damit auch der Deutschen Bundesbank.

Die Bundesbank sorgt für einen reibungslosen Zahlungsverkehr im Inland und mit dem Ausland. Dazu bietet sie Abwicklungs- und Verrechnungsdienstleistungen an. Darüber hinaus wirkt die Bundesbank auf nationaler und internationaler Ebene an der Weiterentwicklung und Standardisierung des Zahlungsverkehrs mit. Darüber hinaus ist die Bundesbank für die Überwachung des Zahlungsverkehrs zuständig und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Stärkung der Stabilität des Finanzsystems.

Graphik Überblick über das Leistungsangebot der Bundesbank im unbaren Zahlungsverkehr
Leistungsangebot
Die Grafik gibt einen Überblick über das Leistungsangebot der Bundesbank im unbaren Zahlungsverkehr. Nähere Informationen zu den einzelnen Systemen/Infrastrukturen und Services finden Sie unter den jeweiligen Navigationspunkten.

Neben der Bereitstellung von Abwicklungs- und Verrechnungsdienstleistungen versieht die Bundesbank von Kontoinhabern ausgestellte Bundesbankschecks auf Antrag mit einem Bestätigungsvermerk (bestätigte Bundesbankschecks). Mit diesem Vermerk verpflichtet sie sich, den Scheck innerhalb von acht Tagen einzulösen. Kundinnen und Kunden von Geschäftsbanken und Sparkassen erhalten bestätigte Bundesbankschecks über ihre Hausbank, sofern diese den Service anbietet.

Darüber hinaus übernimmt die Bundesbank im Auftrag von öffentlichen Verwaltungen (in Ausnahmefällen auch von Kreditinstituten) die Eröffnung von Akkreditiven zugunsten eines Begünstigten im Ausland und die Stellung von Bankgarantien im Ausland.