Gestapelte Goldbarren im Tresor der Bundesbank ©Marc Darchinger

Zurück in die 60er: Tauschgeschäfte

Die Leistungskraft der westdeutschen Wirtschaft bewirkte, dass sich durch die Ausgleichsgeschäfte zwischen den Zentralbanken bei der Bundesbank über Jahre erhebliche Goldreserven aufbauten - vor allem bei den Partner-Zentralbanken der großen Industriestaaten.

Tauschgeschäfte

Infolge einer Goldankaufwelle in den Jahren 1967 und 1968 erwuchsen der FED, der US-amerikanischen Zentralbank, damals umfangreiche Lieferverpflichtungen in Gold am Lagerort London. In diesem Zusammenhang stellte die Deutsche Bundesbank der FED im Wege von Goldswaps, also Tauschgeschäften, am Lagerort London Gold im „good-delivery“-Standard im Gesamtbetrag von 1 Mrd $ zur Verfügung.[1] Im Gegenzug erhielt die Bundesbank von der FED Gold am Lagerort New York als „government stamped bars“ im Gegenwert von 350 Mio.$ sowie Gold am Lagerort Ottawa (Kanada) im „good delivery“-Standard im Gegenwert von 650 Mio $. Aus den Goldswaps erzielte die Bundesbank 470 651,05 $ Ertrag. Die Rückführungen des Tauschgeschäfts fanden in sieben Raten in der Zeit vom 5. April bis 26. Juni 1968 statt. Dabei überließ die Bundesbank die erhaltenen Barren an den Lagerorten New York und Ottawa wieder der FED.

Qualitätskontrollen bei der Rückführung

Umschmelzungskosten - Foto zeigt eine handschriftlich erstellte Tabelle von 1968
Umschmelzungskosten - Foto zeigt eine handschriftlich erstellte Tabelle von 1968
Die FED zahlte ihren Goldswap-Anteil jedoch zunächst nur zu einem Viertel (250 Mio $) in Form von  „good delivery“ Barren zurück, da ihre „good delivery“-Reserven stark gesunken waren. Die restlichen Barren im Gegenwert von 750 Mio $ waren Barren anderer Qualität, die in Abstimmung mit der Bundesbank zunächst auf einem Gold-Zwischenkonto gebucht und erst nach Gewichtskontrolle und Umschmelzung in „good delivery“ abschließend verbucht wurden. Bei der Umschmelzung ergab sich eine Differenz in Höhe von 18,412 Unzen mit einem damaligen Gegenwert von 644,44 $. Die Umschmelzung kostete 4519£ 7s 8p. Für beide Kosten leistete die FED Ausgleichszahlungen an die Bundesbank.[2]




Fußnoten:

  1. Fundort der Quelle: Historisches Archiv der Deutschen Bundesbank, Frankfurt am Main, Signatur: HA BBK B 330/20835
  2. Ein Standardbarren Gold, der dem Qualitätsstandard „good delivery“ genügt, hat einen Feingehalt von 995 ‰, er wiegt nominal 400 Feinunzen, also 12,44 Kilogramm, darf aber von 350 bis zu 430 Feinunzen variieren.1 Feinunze entspricht 31,1034768 g.