Bundesbank - Goldbarren ©Nils Thies

Zentralbanken verlängern Goldabkommen nicht

Die Europäische Zentralbank (EZB) und die 21 Vertragspartner des vierten Goldabkommens haben entschieden, dieses nicht zu verlängern. Das Abkommen, das erstmals 1999 geschlossen wurde und am 26. September 2019 ausläuft, diente dazu, die geplanten Goldverkäufe der Zentralbanken – darunter die Deutsche Bundesbank – zu koordinieren. Ein formales Abkommen sei nicht mehr notwendig, da sich der Markt weiterentwickelt habe, heißt es dazu in einer Pressemeldung der EZB. „Gold bleibt weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Weltwährungsreserven“, so die EZB weiter.

Hintergrund: Stabilisierung des Goldmarkts

Mit dem Abkommen verpflichteten sich die Unterzeichner, im Vertragszeitraum nicht mehr als eine festgelegte Höchstmenge an Gold auf den Markt zu bringen. Ziel war es, den Goldmarkt zu stabilisieren, indem Transparenz über die Absichten der Zentralbanken geschaffen wurde. Dem Abkommen gehörten zunächst 15 und zuletzt 22 Zentralbanken an. Seit 1999 wurde es dreimal für jeweils fünf Jahre verlängert, wobei die Bedingungen im Laufe der Zeit gelockert wurden.

Goldpreis deutlich gestiegen

Nun sehen die Vertragspartner keine Notwendigkeit mehr für ein neues Abkommen. „Mit Blick auf die Reife, die Liquidität und den Anlegerkreis hat sich der Goldmarkt seit 1999 beträchtlich entwickelt“, erklärt die EZB. Auch ist der Goldpreis seit 1999 deutlich gestiegen. In den vergangenen zehn Jahren haben die Zentralbanken darüber hinaus keine nennenswerten Mengen an Gold mehr verkauft, sodass das Vertragsvolumen bei Weitem nicht ausgenutzt worden ist (siehe Abbildung).

Goldverkäufe innerhalb des Goldabkommens

Zentralbanken sind inzwischen zu Netto-Käufern geworden. Die Bundesbank selbst verkauft  jährlich lediglich geringe Mengen Gold an das Bundesfinanzministerium. Das Ministerium nutzt das Edelmetall für die Prägung von Sondermünzen.