Verhaltenskodex für den Devisenmarkt aktualisiert
Die Mitglieder des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), darunter auch die Deutsche Bundesbank, haben ihre Bindungserklärungen zum internationalen Verhaltenskodex für den Devisenmarkt erneuert. Der Verhaltenskodex soll einen robusten, fairen, liquiden, offenen und angemessen transparenten Devisenmarkt fördern. Er war im Juli 2021 überarbeitet und ergänzt worden, um sicherzustellen, dass er relevant und mit den laufenden Entwicklungen am Devisenmarkt vereinbar bleibt.
„Mit den Bindungserklärungen unterstreichen die ESZB-Mitglieder, dass die Verhaltensgrundsätze eine bedeutende Rolle für die Sicherstellung der Integrität und das Funktionieren des Devisenhandels spielen“
, schreibt die EZB dazu in einer Pressemitteilung. „Dadurch bekunden sie ihre feste Entschlossenheit, in ihrer Rolle als Devisenmarktteilnehmer die Grundsätze des Verhaltenskodex zu befolgen, die Vereinbarkeit ihrer internen Praktiken und Verfahrensweisen mit den überarbeiteten Grundsätzen sicherzustellen sowie die Einhaltung des Kodex zu unterstützen und zu fördern“
, heißt es dort weiter.
Weltweite Expertise
Der Devisenmarkt ist einer der größten und liquidesten Märkte weltweit. Vor Veröffentlichung des Kodex war er von regionalen Handelsbräuchen geprägt, so genannten Marktusancen. Um diese Bräuche weltweit einander anzugleichen sowie die Integrität und Funktionsweise des Devisenmarktes sicherzustellen, initiierte die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) im Mai 2015 die Arbeit an einem weltweit gültigen Rahmenwerk, den sogenannten "Foreign Exchange Global Code of Conduct". Mit der Ausarbeitung dieses Kodex beauftragte die BIZ eine Arbeitsgruppe aus Führungskräften mit Verantwortung für Marktoperationen in 16 Zentralbanken aus den 15 größten Währungsräumen (Foreign Exchange Working Group), darunter auch Fachleute des Eurosystems.
Mit dem Kodex, der erstmals am 25. Mai 2017 veröffentlicht wurde, ist ein Rahmenwerk entstanden, das weltweit in vielen Jurisdiktionen gilt und an dessen Ausarbeitung Zentralbanken und private Marktakteure aller großen Währungsräume beteiligt waren. Er bündelt somit die Expertise des öffentlichen Sektors, der durch Zentralbanken oder Währungsbehörden vertreten war, und des privaten Sektors, repräsentiert durch Geschäftsbanken, Anbietern von Handelsplattformen und Industrieunternehmen. Die Intensität des Austauschs zwischen beiden Seiten zeigte sich bei der Weiterentwicklung des Kodex seit Mai 2016, als sein erster Teil fertiggestellt und veröffentlicht worden war. Seitdem wurden immer wieder Zwischenstände an die Markakteure weitergereicht, die diese kommentierten. "Mit dem Kodex ziehen die Zentralbanken auf globaler Ebene gemeinsam mit den Marktteilnehmern die nötigen Lehren aus der Finanzkrise. Das Regelwerk ist aus Sicht der Bundesbank ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung von guten Geschäftspraktiken in diesem zentralen Segment der Finanzmärkte",
sagte Bundesbankvorstand Joachim Wuermeling zur Veröffentlichung.
Rahmenwerk aus 55 Grundsätzen
Im Einzelnen besteht der Kodex aus einer Reihe von Prinzipien, die darauf ausgelegt sind, einen robusten, fairen, liquiden, offenen und transparenten Devisenmarkt weltweit zu fördern. Dazu definiert er 55 Grundsätze aus den Bereichen Ethik, Unternehmensführung, Transaktionsausführung, Informationsweitergabe, Risikomanagement, Compliance und Abwicklungsprozesse, die weltweit angemessene und vergleichbare Verhaltensweisen festlegen sollen. Außerdem bietet er praktische Beispiele, wie sich Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer in bestimmten Situationen optimal verhalten sollten. So werden etwa Vorschläge zur Kursfindung und Preisgestaltung gemacht und positive sowie negative Fallbeispiele angeführt (siehe Beispiel unten im Kasten). Der Kodex ersetzt jedoch nicht die Regulierung von Banken und legt den Marktakteuren keine rechtlichen Verpflichtungen auf. Die Bundesbank richtet ihren Handel nach den im Kodex definierten Vorgaben aus und erwartet dies – nach einem angemessenen Umsetzungszeitraum – auch von ihren Kontrahenten.
Kontinuierliche Weiterentwicklung
Auch nach der Aktualisierung vom Juli 2021 soll der Kodex regelmäßig angepasst und überabreitet werden, um den Entwicklungen des Marktes und der Branche gerecht zu werden und um weiterhin relevante Orientierungshilfen und Handlungsprinzipien bereitstellen zu können. Mit der Pflege und Weiterentwicklung ist das Global Foreign Exchange Committee (GFXC) betraut. Auch das ESZB ist dort vertreten und wird sich weiterhin aktiv an der stetigen Verbesserung dieses Rahmenwerks für den internationalen Devisenhandel beteiligen.
Ein Beispiel aus dem Kodex: Wie Banken Aufschläge fair bestimmen |
Kundinnen und Kunden, die mit einer Bank ein Devisenhandelsgeschäft durchführen, zahlen dafür einen Aufschlag auf den Devisenkurs der Bank. Die Höhe dieses Aufschlages wird durch eine Reihe von Faktoren bestimmt. Dazu gehören etwa die Bonität der Kundinnen und Kunden, für den Kunden erbrachte Dienste oder Faktoren im Zusammenhang mit der konkreten Transaktion sowie die allgemeine Kundenbeziehung. Grundsätzlich sollte die Höhe der von der Bank bestimmten Aufschläge gegenüber den Kundinnen und Kunden fair und angemessen sein. In einem im Kodex dargestellten Beispiel berechnet eine Bank verschiedenen Kunden ähnlicher Größe und Kreditwürdigkeit Aufschläge in verschiedener Höhe. Grund dafür sind Unterschiede in der allgemeinen Kundenbeziehung – so unterscheiden sich die jeweiligen Geschäftsvolumina zwischen den Kunden und der Bank erheblich. Der Kodex empfiehlt, dass ein solches Vorgehen der Bank zwar prinzipiell erlaubt ist, ein höherer berechneter Aufschlag aber zum Beispiel nicht fair und angemessen wäre, wenn die Kundinnen und Kunden aufgrund mangelnder Sachkenntnis unterschiedlich behandelt würden. |