Monatsbericht: Zu den langfristigen Perspektiven der gesetzlichen Rentenversicherung
In den vergangenen Jahren war die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung günstig: Hierfür sorgten vorangegangene Reformen und die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt. Gerade die Beschäftigung der über 60-Jährigen erhöhte sich stark. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung konnte so deutlich sinken, und auch die Leistungen wurden wieder spürbar ausgeweitet. Dass dies nicht so bleiben wird, zeigt der aktuelle Monatsbericht der Bundesbank. Demnach setzt die demografische Entwicklung die Rentenkassen künftig stark unter Druck.
Druck auf Rentenkasse und Bundesfinanzen wächst
Dies liegt erstens daran, dass die Geburtenrate in Deutschland stark gesunken ist. Dadurch müssen immer weniger Beitragszahlende immer mehr Rentnerinnen und Rentner finanzieren. Besonders spürbar werde dies auf dem Höhepunkt des „demografischen Buckels“, also wenn die großen Baby-Boomer-Jahrgänge ab Mitte der 2020er Jahre in Rente gehen, schreiben die Fachleute. Zweitens steigt die Lebenserwartung der Menschen. Diese positive Entwicklung belastet die Rentenfinanzen - wenn das Rentenalter unverändert bleibt.
„Aus heutiger Sicht besteht daher künftig bei den zentralen Stellgrößen der Rentenversicherung Anpassungsbedarf“
, so die Volkswirtinnen und Volkswirte. Andernfalls würden die Ausgaben auf Dauer deutlich stärker steigen als die Einnahmen. Die wesentlichen Stellgrößen der Rentenversicherung sind die Rentenhöhe (das Versorgungsniveau), die gesetzliche Regelaltersgrenze (das Rentenalter), der Beitragssatz für die Beiträge zur Rentenversicherung und die Zahlungen des Bundes an die Rentenversicherung (die Bundesmittel).
Ein möglicher Reformansatz: Anhebung des Rentenalters bei steigender Lebenserwartung
Der Monatsbericht zeigt langfristige Modellrechnungen, die verschiedene Anpassungen dieser Stellgrößen simulieren. Wie die Volkswirtinnen und Volkswirte betonen, seien diese Simulationen nicht als Prognosen zu sehen: Es gehe nicht darum, die Zukunft exakt vorauszusagen, sondern darum, wichtige Entwicklungstendenzen und Zusammenhänge zu verdeutlichen.
Aus Sicht der Fachleute verdeutlichen die Simulationen unter anderem, dass sich die demografischen Lasten wohl kaum überzeugend über einzelne Stellgrößen auffangen ließen: die nötigen Anpassungen erscheinen zu stark und zu einseitig. „Auch die derzeitigen Regelungen sehen vor, dass die Lasten breit verteilt werden.“
So ist etwa bereits beschlossen, das Rentenalter bis Anfang der 2030er Jahre auf 67 Jahre anzuheben. Auch internationale Organisationen legen daher nahe, das Rentenalter danach nicht auszunehmen, sondern an die zunehmende Lebenserwartung zu binden – es zu indexieren. Dies ist in anderen Ländern bereits der Fall – etwa in Dänemark, Finnland oder den Niederlanden. Eine Option wäre, das Rentenalter nach 2030 so mit der Lebenserwartung zu verknüpfen, dass das Verhältnis von Renten- zu Beitragsjahren in etwa stabil bleibt. Wenn die Lebenserwartung weiter zunimmt, würde die zusätzliche Lebenszeit also sowohl in längere Renten- als auch in längere Erwerbsphasen fließen. Nähme die Lebenserwartung nicht zu, bliebe auch das Rentenalter unverändert.
Diese Option verdeutlichen die Volkswirtinnen und Volkswirte anhand einer aktuellen Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes für die Lebenserwartung (mittlere Variante): Mit der beschriebenen Indexierung würde das Rentenalter auf 69 1/3 im Jahr 2070 steigen. Eine Person, die im Jahr 2070 mit 69 1/3 Jahren in Rente geht, hat eine Lebenserwartung von 89 ½ Jahren (gemäß Vorausberechnung). Sie bezöge folglich gut 20 Jahre Rente. Dies ist ein Jahr länger als eine Person, die entsprechend der derzeitigen gesetzlichen Regelung im Jahr 2031 mit 67 Jahren in Rente geht: Für sie liegt die Lebenserwartung bei 86 Jahren, was 19 Jahre in Rente bedeutet. Bei einer Verlängerung der Erwerbsleben stellt sich auch die Frage nach der Gesundheit. Hierzu weist der Monatsbericht auf verschiedene Studien hin, nach denen bei einer steigenden Lebenserwartung im Allgemeinen auch eine bessere Gesundheit im Alter wahrscheinlich ist. Gleichzeitig betonen die Autorinnen und Autoren, dass dies nicht in allen Fällen gilt, und dass daher „ein angemessener Schutz durch die Erwerbsminderungsrente wichtig und notwendig ist“
.
Anpassungsdruck auch durch sinkende Geburtenraten
Im Monatsbericht wird auf zwei weitere Aspekte hingewiesen: Auch mit einem so indexierten Rentenalter besteht noch Anpassungsdruck durch die niedrigeren Geburtenraten, der durch die anderen Stellgrößen aufzufangen wäre. Er wäre aber spürbar niedriger. Zudem wäre zu erwarten, dass die Versicherten bei einem höheren Rentenalter länger arbeiten. Es wäre daher folgerichtig, die höheren Beitragsjahre auch im standardisiert ausgewiesene Versorgungsniveau zu berücksichtigen. Es würde dann beispielsweise im Jahr 2031 nicht wie bislang 45 Beitragsjahre, sondern 47 Beitragsjahre umfassen, weil das Rentenalter bis dahin von 65 Jahren auf 67 Jahre steigt: Das Versorgungsniveau würde so abbilden, dass längere Erwerbsphasen mit höheren Renten einhergehen.
Bei etwaigen Haltelinien für Versorgungsniveau beachten: zusätzliche Erwerbsjahre und steigende Abgabenbelastung
Schließlich werden mögliche Haltelinien für das Versorgungsniveau thematisiert. Die Akzeptanz der Rentenversicherung wird oft daran gebunden, dass das Versorgungsniveau als angemessen angesehen wird. Daher werden Haltelinien erwogen, die sicherstellen, dass das Versorgungsniveau nicht unter eine bestimmte Untergrenze fällt. Auch in diesem Zusammenhang wäre es folgerichtig, mit steigendem Rentenalter entsprechend mehr Beitragsjahre im Versorgungsniveau zu berücksichtigen. „Zu verlässlichen Perspektiven gehört zudem, dass die resultierenden Finanzierungslasten akzeptabel erscheinen. Es wäre zu berücksichtigen, dass diese bereits ohne eine zusätzlich stützende Haltelinie erheblich steigen dürften, sowohl für die Beitragspflichtigen als auch für den Bundeshaushalt.
Die Bundesregierung hat für die Mitte des nächsten Jahrzehnts eine größere Reform der gesetzlichen Rentenversicherung angekündigt. Sie hat eine Kommission beauftragt, hierzu bis März 2020 Vorschläge zu erarbeiten. Aus Sicht der Bundesbank-Fachleute werden diese politischen Entscheidungen eine große Tragweite für Staatsfinanzen und Versicherte haben. Dabei sei es entscheidend, die Entwicklung der Rentenversicherung bei aller damit verbundenen Unsicherheit langfristig zu betrachten und die Finanzlasten von Reformentscheidungen offen zu legen. Die offiziellen Vorausberechnungen enden bislang im Jahr 2032. Zu den Aufgaben der Bundesbank gehört die wirtschaftspolitische Beratung der Bundesregierung. In diesem Rahmen analysiert und kommentiert sie regelmäßig die kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklungen der Staatsfinanzen – und dabei auch der gesetzlichen Rentenversicherung. Einen umfassenden Bericht zur finanziellen Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung veröffentlicht die Bundesbank etwa alle zehn Jahre. Die Bundesbank ist auch in den Sozialbeirat berufen, der die Bundesregierung insbesondere in Fragen der Rentenversicherung berät. |