Sitzungsaal des EZB-Rats ©Robert Metsch / EZB

Geldpolitische Beschlüsse des EZB-Rats

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat bei seiner Sitzung am 6. Juni 2019 beschlossen, den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität unverändert bei 0,00 Prozent, 0,25 Prozent beziehungsweise −0,40 Prozent zu belassen. Der EZB-Rat geht inzwischen davon aus, dass die EZB-Leitzinsen mindestens über die erste Hälfte des Jahres 2020 und in jedem Fall so lange wie erforderlich auf ihrem aktuellen Niveau bleiben werden, um eine fortgesetzte nachhaltige Annäherung der Inflation an ein Niveau von unter, aber nahe 2 Prozent auf mittlere Sicht sicherzustellen. Damit passte der Rat seinen Zinsausblick erneut an. Bisher hatte er signalisiert, die Leitzinsen bis mindestens Ende des laufenden Jahres unverändert zu lassen.

Mit Blick auf die geldpolitischen Sondermaßnahmen beabsichtigt der EZB-Rat, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) erworbenen Wertpapiere für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem er mit der Erhöhung der Leitzinsen beginnt, und in jedem Fall so lange wie erforderlich bei Fälligkeit weiterhin vollumfänglich wieder anzulegen. Damit sollen günstige Liquiditätsbedingungen und eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung aufrechterhalten werden.

Bedingungen für langfristige Refinanzierungsgeschäfte

Bereits im März hatte der EZB-Rat eine neue Runde gezielter langfristiger Refinanzierungsgeschäfte angekündigt. Zwischen September 2019 und März 2021 wird die EZB in jedem Quartal ein solches Geschäft (Targeted Longer-term Refinancing Operations, TLTROs) mit zweijähriger Laufzeit begeben. Im Rahmen dieser Geschäfte dürfen die Banken Kredite in Höhe von maximal 30 Prozent ihres berücksichtigungsfähigen Kreditbestandes aufnehmen (Stichtag: 28. Februar 2019).

In seiner aktuellen Sitzung konkretisierte der EZB-Rat die Bedingungen für die TLTROs. Der Zinssatz für die einzelnen Geschäfte soll demnach auf ein Niveau von 10 Basispunkten über dem durchschnittlichen Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems während der Laufzeit des jeweiligen TLTRO festgesetzt werden. Für Banken, deren anrechenbare Nettokreditvergabe eine Referenzgröße überschreitet, wird der Zinssatz für die TLTRO III niedriger sein und kann so niedrig sein wie der während der Laufzeit des Geschäfts geltende durchschnittliche Zinssatz für die Einlagefazilität zuzüglich 10 Basispunkten.

Von Herbst 2014 bis zum Frühjahr 2017 hatte der EZB-Rat bereits mehrere TLTROs mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren durchgeführt. Die Grundidee hierbei war, dass die Zinskonditionen der TLTROs für die Geschäftsbanken umso günstiger sind, je mehr Kredite diese dem nichtfinanziellen Sektor gewähren. Der Zinssatz für die Kredite konnte dabei sogar negativ werden.